Befristete Mietvertrag verlängern?

5 Antworten

1) Ist diese Befristung wirksam? Ist der Vertrag ein Zeitmietvertrag oder befristeter Mietvertrag?

Erst mal. hier greift nicht das normale Mietrecht wenn es ein Studentenwohnheim ist; manchmal gibt es Unterschiede und manchmal nicht zu normalem Wohnraum.

- Befristung wirksam

- Ein befristeter Mietvertrag der in einen unbefristeten Mietvertrag übergeht, wenn nicht die willenserklärung zur Kündigung erfolgt.

2) Kann ich die Sanierung nicht akzeptieren und meine Vertrag verlängern? 

Nein.

Oder brauche ich überhaupt nicht zu verlängern? Weil die Befristung nicht wirksam ist.

so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt."

3) Falls ich gegen der Sanierung nichts machen kann, kann ich verlangen, dass ich nach der Sanierung wieder in mein Zimmer ziehen?

Das entscheidet der Vermieter.

MfG

Johnny

Für Studentenwohmheim gelten andere Regelungen als für normale Wohnungen. Von daher ist die Befristung/ der Zeitmietvertrag in Ordnung. Wie es genau hießt ist egal. Solltest du einen Tag länger als im Mietvertrag steht in der Wohnung/ dem Zimmer bleiben, wird der Vermiter (vermutlich ein Studentenwerk) dem wiedersprechen und du musst doch ausziehen. Wenn der Mietvertrag also endet, kannst du zwar bitten nach der Sanierung dieses Zimmer wieder zu bekommen, aber einen Anspruch darauf hast du nicht - es wird wohl ein neuer befristeter Mietvertrag abgeschlossen werden.

Du hast es doch geschrieben: "Setzt der Mieter ... den Gebrauch ... fort, verlängert sich...". Diese Regelung wird ausgeschlossen. Bedeutet: Die Version, dass Du einfach bleiben kannst, wurde damit wirkungsvoll verhindert. Mit Deiner Unterschrift hast Du Dich einverstanden erklärt.

Zeitmietvertrag oder befristeter Mietvertrag (auf Zeit) sind praktisch dasselbe. Von daher also: Ja, die Befristung ist gültig. Nein, eine bereits im Voraus geplante Sanierung kannst Du nicht verweigern und bei einem Studentenwohnheim schon mal gar nicht. Wenn Du die Sanierung nicht willst, kannst Du ausziehen. 

Ja, Du kannst gerne verlangen, nach der Sanierung wieder in Dein Zimmer zu ziehen. Der Vermieter darf aber genauso diesen Wunsch verweigern. Wenn Du allerdings bereit ist, den anschließend vermutlich höheren Mietpreis zu bezahlen und Du ansonsten ein "guter Mieter" bist, wüßte ich nicht viele Gründe, die dagegen sprechen, es sei denn, Du bist kein Student mehr.

jonny1001 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 22:32

Danke für die Antwort. Ich bin noch Student und habe kein Problem mit der Verwaltung. Ich hatte ein paar mal Probleme (Ich habe die Polizei gerufen) mit den Nachbarn, die in der Nacht Lärm gemacht haben. 

Die Verwaltung haben mir ein anderes Zimmer angeboten. Ich will aber nach der Sanierung wieder in mein Zimmer ziehen. Können sie ohne Grund meinen Wunsch ablehnen, wenn ich auch den höheren Mietpreis akzeptiere?

Viele Grüße

Gerhart  18.03.2015, 17:27
@jonny1001

Ja, das könnten sie.

Natürlich ist das wirksam. Befristete Mietverträge sind da völlig normal; die Wohnungen sind für STUDENTEN und maximal für die normale Dauer des Studiums. Die werden dir das schon rechtzeitig kommunizieren. Und nein, du kannst nix dagegen machen.

§ 549

Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften

(3) Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim gelten die §§ 557 bis 561 sowie die §§ 573, 573a, 573d Abs. 1 und §§ 575, 575a Abs. 1, §§ 577, 577a nicht.

Paragraf 575 regelt die Bedingungen für einen Zeitmietvertrag/befristeten Mietvertrag (ist das selbe). Da er in Studentenwohnheimen aber nicht gilt sind hier auch Zeitmietverträge ohne Angabe eines Grundes wirksam.

Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt." Diese Regelung wird für dieses Mietverhältnis ausgeschlossen.

Bedeutet im Klartext der Vertrag wird nicht verlängert bzw. einer stillschweigenden Verlängerung schon vorsorglich widersprochen. § 545 BGB

Durchaus rechtens und als Klausel in vielen Mietverträgen enthalten. 

Fazit, Du kannst weder was gegen die Sanierung tun, noch hast Du Anspruch auf des ehemalige Zimmer. Denn dafür ist der Vertrag mit Ablauf der Befristung beendet. Genauer gesagt Du hast nach Ablauf des Vertrages gar keinen Anspruch mehr auf ein Zimmer.