Kündigung möglich trotz 1 jähriger Mietdauer wegen Schimmel?
Hallo,
Ich und mein Partner sind am 1.1.2015 in unsere derzeitige Wohnung eingezogen. Bei der Schlüsselübergabe ist uns erstmals aufgefallen das Schimmel an der Tapete vorm Dachfenster ist und die Tapete ganz locker ist und sich löst. Also war dieses Problem schon beim Vormieter. Der Vermieter hat gesagt das er diese Sache erst im Frühling beseitigen kann, da es dann wärmer sei. Im Winter haben wir dann noch gemerkt (da unser Sofa direkt vor dem Fenster steht) das es undicht ist und rein zieht. Und wenn Schnee auf dem Dachfenster liegt oder es stark regnet haben wir noch beobachtet, dass es innen total nass ist.
Naja wie erwartet ist der Schimmel immernoch da bzw der Vermieter hat noch nichts getan um diesen zu beseitigen.
Ich würde gerne lieber früher ausziehen ohne die Mietdauer zu berücksichtigen, da ich dazu jetzt auch noch schwanger bin. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten würde ich natürlich einhalten.
Auszug aus dem Mietvertrag
Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit
Das Mietverhältnis beginnt mit dem 1.1.2015. Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Jahr. Danach läuft es auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am 3. Werktag eines Monats zugegangen sein.
Ist ein Kündigung vorher schon möglich oder müssen wir bis zum 1.1.2016 bleiben???
Ich hoffe jemand ovn euch kennt sich aus oder hat Erfahrung damit und könnt mir somit weiter helfen.
Danke im Voraus
Lg Patris
4 Antworten
Das Mietverhältnis beginnt mit dem 1.1.2015. Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Jahr. Danach läuft es auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am 3. Werktag eines Monats zugegangen sein.
Wenn das wörtlich so im Vertrag steht ist das au meiner Sicht unwirksam. Ein wirksamer Kündigungsverzicht müßte in etwa so lauten:
Das Mietverhältnis ist unbefristet. Mieter und Vermieter verzichten jedoch bis zum 31.12.2015 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung.
Zumal, das habe ich erst jetzt bemerkt, der Satz
Danach läuft es auf unbestimmte Zeit
auf eine Befristung hinausläuft. Die, wie bekannt, ja ohne Grund unwirksam ist und Befristung + Verlängerungsoption ohnehin.
Das Mietverhältnis beginnt mit dem 1.1.2015. Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Jahr. Danach läuft es auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am 3. Werktag eines Monats zugegangen sein.Ist ein Kündigung vorher schon möglich oder müssen wir bis zum 1.1.2016 bleiben???
Du kannst jederzeit mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen aufgrund dieser unwirksamen Klausel.
Sie ist unwirksam, weil der Grund der Befristung fehlt.
MfG
Johnny
Du solltest ganz schnell zum Mieterschutzverband gehen. Die haben kompetente RA die dir helfen werden und Gutachter die sich das anschauen. Fotos machen und kämpfen. Die Vermieter scheinen das gewusst zu haben, denn ansonsten bekommst du einen Mietvertrag der auf 3 Monate zu kündigen ist. Schau, das du so schnell wie möglich eine neue Wohnung findest, Schimmel ist gefährlich und wenn du schwanger bist, sowieso. Und kündigen geht immer, mach es auf alle Fälle vor dem 31.3
Es bedarf weder eines RA noch des MV, die Rechtslage ist eindeutig. KF beträgt 3 Monate, die Festlegung der Mindestmietdauer ist unwirksam, sie entspricht nicht geltendem Recht. S. auch meine Antwort.
albatros, bist du Anwalt für Mietrecht oder kennst du dich einfach nur gut aus damit? :)
Die Befristung ist in diesem Wortlaut unwirksam. Es liegt auch kein wechselseitiger Kündigungsverzicht vor. Du darfst also rechtmäßig bis zum 3. Werktag April zum 30. Juni kündigen. Das bitte schriftlich und per Einwurfeinschreiben.
Das sehe ich auch so. Wenn man das als Kündigungsverzicht auslegt, ist immer noch nicht ersichtlich, dass der auch für beide Parteien gilt. Das alles muss man sich also da reininterpretieren.