Mietvertrag schriftliche Zusage per e-mail?
Hallo, und zwar habe ich folgende Frage ich wollte meine Wohnung kündigen jedoch brauche ich eine schriftliche Zusage bevor ich die kündige und wollte deshalb fragen, ob das rechtens gilt, wenn man per E-Mail eine Zusage bekommt, nicht das ich dann kündige und die Wohnung im Nachhinein nicht bekomme, weil ich kein Mietvertrag unterschrieben danke im Voraus.
2 Antworten
Um die Wohnung jetzt noch zum 31.1.22 zu kündigen, müsstest Du, je nach Bundesland, spätestens morgen oder übermorgen Deine Kündigung dem jetzigen Vermieter übergeben. Das ist in Deiner Situation kaum mehr zu schaffen.
Nur der unterschriebene Mietvertrag verschafft Dir die nötige Sicherheit. Für die Kündigung zum nächst möglichen Termin hättest Du ab jetzt rund 1 Monat Zeit, um diese Sicherheit zu bekommen. Gönn Dir notfalls diese Zeit und nimm ggf. 1 Monat mehr doppelte Miete in Kauf, bevor Du plötzlich ohne Wohnung da stehst.
Eine Zusage ist erstmal etwas gutes, jedoch ist das noch kein Vertrag. Ein Vertrag ist es erst wenn man den Vertrag unterschreibt, somit würde ich lieber noch etwas warten.