Mietvertrag nach unter einem Jahr kündigen?
Ich habe einen Mietvertrag abgeschlossen, in welchem drin steht, dass der Vermieter und die Mieter auf eine Kündigung innerhalb eines Jahres verzichten. Also muss ich mindestens ein Jahr in der Wohnung leben. Ich würde gerne wissen, ob diese Regelung rechtens ist? Da ich leider nicht alleine in der Wohnung wohne und es mir, aber unmöglich ist mit meiner Mitbewohnerin weiterhin zusammen zu wohnen. Gibt es Gründe, Umstände oder ähnliches unter welchen man diesen Vertrag doch auflösen kann? Wir wohnen erst seit 6 Monaten in der Wohnung und ich müsste sonst 6 weitere Monate in der Wohnung bleiben.
11 Antworten
Sofern deine Mitbewohnerin und dein Vermieter einverstanden wären, kann man seine Entlassung aus dem Mietvertrag vereinbaren.
Sind sie es nicht, trotzdem ausziehen, haftete aber eben bis zur frühstmöglichen Kündigung plus etwaiger Kündigungsfrist für Verpflichtungen aus Vertrag - auch allein und in voller Höhe.
Natürlich ist das rechtens. Du hast es doch unterschrieben. Das ist bis zu 4 Jahren möglich.
Dass der Vermieter keinen Taubenschlag haben will ist auch verständlich.
Diese Vereinbarung ist rechtskonform. Zu klären ist, wie die exakte Formulierung lautet: Zum oder nach Ablauf der 12monatsfrist darf gekündigt werden. Evtl. kämen dann nämlich 15 Monate Mietzeit auf dich zu (wenn erst nach Ablauf der 12 Monate gekündigt werden darf).
Willst du eher raus, könntest du verhandeln (Aufhebungsvertrag), der V. muss sich aber nicht drauf einlassen.
Falls deine Mitbewohnerin ebenfalls als Mieter in deinem Mietvertrag steht, könnt ihr nur gemeinsam kündigen.
Ich würde gerne wissen, ob diese Regelung rechtens ist?
Wenn der Kündigungsrechtsverzicht für beide Seiten formuliert ist und in Formularmietverträgen eine Dauer von 48 Monaten nicht übersteigt, ist das rechtens.
dir steht es frei auszuziehen, aus der Zahlung kommst nicht raus
ein beidseitiger Kündigungsverzicht ist legitim bis zu 4 Jahren.
kommt auf den genauen Wortlaut an - stell die Passage ein, Wortgetreu
du bist Unterzeichner des Mietvertrages?