4 Wochen Kündigungsfrist bei Mietvertrag
Hallo zusammen,
ich wohne zurzeit in einer Zweck-WG in der ich mich sehr unwohl fühle und würde gerne aus diesem Grund mein Zimmer kündigen.
Hier kurz die wichtigen Informationen aus dem Mietvertrag:
"§1 Mieträume
Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken ein vollmöbliertes Zimmer in einer Wohngemeinschaft (...) bestehend aus Küche, Diele, Bad/WC.
(...)
§4 Mietdauer
Das Mietverhältnis (...) läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. (...)"
Während meiner Internetrecherche habe ich 4-Wochenfristen bereits angetroffen aber immer in Verbindung mit "bis Monatsende" oder ähnliches.
In meinem Mietvertrag findet sich kein solcher Zusatz - bedeutet das nun also wirklich, dass ich morgen kündigen kann und dann morgen in 4 Wochen ausziehen kann bzw. keine Miete mehr Zahlen muss?
Und wie verhällt es sich mit der Miete? Ist diese für den angebrochenen Monat ganz zu zahlen oder nur teilweise? Und wie würde das berechnet werden?
Bis dann und vielen Dank schon mal für die Antworten! :)
3 Antworten
Wohnt der Vermieter ebenfalls in der Wohnung? Dann hast du eine kuerzere Kuendigungsfrist, naemlich die nach BGB 573c Abs. 3: "Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig." Hier koenntest du also heute und morgen noch zum 30. April kuendigen. Dazu muesste die schriftliche Kuendigung aber wirklich spaetestens morgen beim Vermieter zugehen.
Wohnt der Vermieter allerdings nicht ebenfalls in der Wohnung, gilt fuer dich die vereinbarte Kuendigungsfrist von 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag. Mit dieser Frist koenntest du also heute (Zugang der schriftlichen Kuendigung beim Vermieter) zum 11. Mai kuendigen.
Zwar entspricht die vereinbarte Kuendigungsfrist von 4 Wochen nicht der gesetzlichen nach BGB 573c Abs. 1 und kann nicht auch fuer eine Kuendigung durch den Vermieter gelten (sie ist kuerzer als die gesetzliche Frist und somit fuer den Vermieter nicht zulaessig), fuer eine Kuendigung durch dich als Mieter ist sie aber zulaessig.
Dann sind Miete und ggf. Betriebskosten fuer den betreffenden Monat natuerlich nur anteilig zu zahlen.
Diese Antwort ist goldrichtig.
wenn der vertrag so lautet, ist es so.
also, anteilige miete
Genau so ist es.
Naja, im Regelfall beginnen "Fristen" immer zum Monatsanfang, egal ob jetzt Arbeitsvertrag oder Wohnraummietvertrag. Ich denke, wenn du morgen kündigst, bist du Ende Mai aus dem Vertrag raus...sprich, noch eine Miete...
Nein! Im Regelfall beginnen Fristen immer so, wie es vereinbart wurde oder ggf. gesetzlich geregelt ist.
Da hier lediglich die Dauer der Frist vereinbart wurde (also nicht "zum xx.yy." oder aehnlich), beginnt die Frist am Tag nach dem Zugang der Kuendigung beim Empfaenger.
Moeglicherweise kann sich der Fragesteller hier aber auf eine kuerzere gesetzliche Kuendigungsfrist berufen (siehe dazu meinen Hauptbeitrag).
Der Vermieter wohnt (leider) nicht mit in der Wohnung.
Sind aber trotzdem gute Neuigkeiten! :)
Weißt du zufälligerweise auch noch wie bzw. ob das mit der Miete geregelt ist wenn ich zu einem "krummen" Datum kündige?