4 Wochen Kündigungsfrist bei Mietvertrag

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Wohnt der Vermieter ebenfalls in der Wohnung? Dann hast du eine kuerzere Kuendigungsfrist, naemlich die nach BGB 573c Abs. 3: "Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig." Hier koenntest du also heute und morgen noch zum 30. April kuendigen. Dazu muesste die schriftliche Kuendigung aber wirklich spaetestens morgen beim Vermieter zugehen.

Wohnt der Vermieter allerdings nicht ebenfalls in der Wohnung, gilt fuer dich die vereinbarte Kuendigungsfrist von 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag. Mit dieser Frist koenntest du also heute (Zugang der schriftlichen Kuendigung beim Vermieter) zum 11. Mai kuendigen.

Zwar entspricht die vereinbarte Kuendigungsfrist von 4 Wochen nicht der gesetzlichen nach BGB 573c Abs. 1 und kann nicht auch fuer eine Kuendigung durch den Vermieter gelten (sie ist kuerzer als die gesetzliche Frist und somit fuer den Vermieter nicht zulaessig), fuer eine Kuendigung durch dich als Mieter ist sie aber zulaessig.

heriaradonen 
Beitragsersteller
 16.04.2012, 18:29

Der Vermieter wohnt (leider) nicht mit in der Wohnung.

Sind aber trotzdem gute Neuigkeiten! :)

Weißt du zufälligerweise auch noch wie bzw. ob das mit der Miete geregelt ist wenn ich zu einem "krummen" Datum kündige?

DerCAM  17.04.2012, 05:16
@heriaradonen

Dann sind Miete und ggf. Betriebskosten fuer den betreffenden Monat natuerlich nur anteilig zu zahlen.

Gerhart  13.04.2012, 08:20

Diese Antwort ist goldrichtig.

wenn der vertrag so lautet, ist es so.

also, anteilige miete

johnnymcmuff  13.04.2012, 11:02

Genau so ist es.

Naja, im Regelfall beginnen "Fristen" immer zum Monatsanfang, egal ob jetzt Arbeitsvertrag oder Wohnraummietvertrag. Ich denke, wenn du morgen kündigst, bist du Ende Mai aus dem Vertrag raus...sprich, noch eine Miete...

DerCAM  13.04.2012, 03:42

Nein! Im Regelfall beginnen Fristen immer so, wie es vereinbart wurde oder ggf. gesetzlich geregelt ist.

Da hier lediglich die Dauer der Frist vereinbart wurde (also nicht "zum xx.yy." oder aehnlich), beginnt die Frist am Tag nach dem Zugang der Kuendigung beim Empfaenger.

Moeglicherweise kann sich der Fragesteller hier aber auf eine kuerzere gesetzliche Kuendigungsfrist berufen (siehe dazu meinen Hauptbeitrag).