Wird der extra Verpflegungsmehraufwand gepfändet?
Hey Leute,
ich bin Berufskraftfahrer und erhalte derzeit von meinem Chef 12,00€ Spesen pro Tag im Nahverkehr.
Ich befinde mich aktuell in der Privatinsolvenz, wo die Spesen jedoch mir behalten bleiben.
Nun ist mein Chef bereit auf 24€ im Nahverkehr zu erhöhen, worauf aber Pauschal Lohnsteuer gezahlt werden muss, welche eigentlich dem Arbeitgeber zur Last fallen er aber an den Arbeitnehmer abwälzen kann.
Nun ist meine Frage, werden diese extra 12,00€ mit in das Pfändbare Vermögen einberechnet oder bleiben die mir ebenfalls?
Danke schon mal.
2 Antworten
Also lt. Recherche rechnet das Gericht es zu 1/3 an.
Nein wird nicht gepfändet. Du solltest dir aber eine Kontofreigabe, Beschluss vom Amtsgericht schriftlich holen und dich auf §850C berufen. Es wäre nämlich eine Doppelpfändung die ist nicht zulässig. Oder du lässt es dir in bar auszahlen.
Wenn du Die Kontofreigabe zwecks eines P-Kontos meinst, dann habe ich kein P-Konto da ich mich bereits in den Wohlverhaltensphase befinde.
Hast du zufällig auch Erfahrung ob dies beim Unterhalt zusammen berechnet wird wird das dem Bruttolohn hinzugerechnet oder verhält sich das wie die anderen Spesen?