Wird der extra Verpflegungsmehraufwand gepfändet?

2 Antworten

Also lt. Recherche rechnet das Gericht es zu 1/3 an.

Nein wird nicht gepfändet. Du solltest dir aber eine Kontofreigabe, Beschluss vom Amtsgericht schriftlich holen und dich auf §850C berufen. Es wäre nämlich eine Doppelpfändung die ist nicht zulässig. Oder du lässt es dir in bar auszahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
rene2403 
Beitragsersteller
 17.05.2019, 15:41

Wenn du Die Kontofreigabe zwecks eines P-Kontos meinst, dann habe ich kein P-Konto da ich mich bereits in den Wohlverhaltensphase befinde.

Hast du zufällig auch Erfahrung ob dies beim Unterhalt zusammen berechnet wird wird das dem Bruttolohn hinzugerechnet oder verhält sich das wie die anderen Spesen?