Von der Zapfsäule den Schlauch abgerissen. Muss ich den Schaden allein bezahlen?

6 Antworten

Hat dein Chef denn keine Betriebshaftpfichtversicherung?! Das was da passiert ist, dürfte als "leichte Fahrlässigkeit" zu bewerten sein, genau für sowas ist diese Versicherung doch da?

verreisterNutzer  29.06.2014, 23:21

Bei einem Berufskraftfahrer (!) ist dieses Missgeschick sicher nicht nur als leichte Fahrlässigkeit zu bewerten. Aber davon abgesehen, würde ich mich anstelle des Betroffenen zunächst einmal mit meiner eigenen Privaten Haftpflichtversicherung (die er ja wohl hoffentlich hat) in Verbindung setzen. Ansonsten müsste er eine kostenpflichtige Beratungsstunde eines Rechtsanwalts buchen.

Wenn der Arbeitgeber überhaupt einen Lohnabzug vornehmen darf (das muss geklärt werden), dann müsste er die monatliche Pfändungsfreigrenze beachten. So ist es auf jeden Fall falsch, weil wesentlich zuviel abgezogen wurde.

vonThronstahl  08.07.2014, 08:59
@verreisterNutzer

Wieso? Ist ein Berufskraftfahrer kein Mensch? :) Menschen machen nunmal Fehler, auch bei Dingen, bei denen sie viel Erfahrung haben, jeder hat mal "nen schwachen Moment", vergißt etwas oder handelt in Eile, daraus kann man nicht unbedingt grobe Fahrlässigkeit oder "Unfähigkeit" konstruieren...

verreisterNutzer  08.07.2014, 14:44
@vonThronstahl

Das sehe ich anders!

Selbstverständlich ist ein Berufskraftfahrer auch ein Mensch, der Fehler machen darf. Allerdings hat er eine andere (bessere) Ausbildung durchlaufen als ein "normaler" Kraftfahrer, die auch eine spezielle Gefahrenlehre beinhaltet. Dadurch muss er z.B. gerade an Tankstellen eine besondere Vorsicht und Sorgfalt walten lassen.

Da es bei der Bewertung des Verschuldungsschwere auf den Einzelfall ankommt, müssen auch diese Faktoren mit einfließen. Aber ich möchte hier keinem Richterspruch vorgreifen...

robe53  08.07.2014, 20:38
@verreisterNutzer

PHV ist die denkbar schlechteste Empfehlung. Diese tritt hier gleich aus zwei Gründen nicht ein für Schäden die

  • in Zusammenhang stehen mit dem Führen eines KfZ
  • in Zusammenhang stehen mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit

Sollte man eigentlich wissen, wenn man hier Spezialistenwissen vermitteln möchte......

verreisterNutzer  08.07.2014, 20:42
@robe53

Aber erkundigen kann man doch überall, oder etwa nicht ??

robe53  09.07.2014, 14:03
@verreisterNutzer

Die Fragesteller erwarten hier Hilfe zu seinem Problem. Ihm zu empfehlen sich zu erkundigen zu einer Frage, deren Antwort bereits zweifelsfrei feststeht, ist nicht zielführend. Sie verursacht das Gegenteil, nämlich Zweifel und Unsicherheit. Was soll das also? Hauptsache gequatscht und/oder GF-Punkte gesammelt, oder was?

verreisterNutzer  09.07.2014, 14:48
@robe53

Wer solche Kommentare von sich gibt, disqualifiziert sich selbst - außerdem hast Du ja schon auf meinem Account "geschnüffelt" und festgestellt, dass ich dort außergewöhnlich gut bewertet wurde. Wir sollten es dabei belassen...!!!!!!!!

Nein du musst nicht zahlen es bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung es muss nur gemeldet werden denn der Schaden ist ja durch das Kfz entstanden. Hole dir das Geld zurück so was darf dein Chef nicht.

Für Fremdschäden mit einem zulassungspflichtigen Fahrzeug haftet grundsätzlich die KfZ-Haftpflichtversicherung. So auch in diesem Fall - die KfZ-Haftpflichtversicherung muss für den Schaden deffinitiv aufkommen.

Dein Arbeitgeber soll den Schaden seiner Versicherung melden und er wird in voller Höhe, also ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes o.ä. von dieser bezahlt.

Es wird aber so sein, dass dass dadurch Dein Arbeitgeber einen finanziellen Nachteil erleidet. Es kommt auf seine Vertragskonstruktion mit der Versicherungsgesellschaft an. Wenn es sich bei Deinem Betrieb um ein kleines Unternehmen handelt, hat er für jedes Fahrzeug einen Einzelvertrag. Dann kann es sein, dass er für das Fahrzeug wegen Deines Schadens mehr Versicherungsprämie bezahlen muss. Bei einem Betrieb mit vielen Fahrzeugen hat er eine Fsog. Fuhrparkpolice, dann wird erst am Jahresende verglichen, wie hoch der Anteil der Schäden am gesamten KfZ-Beitragsvolumen ist. Je nach Prozentsatz wird dann der Beitrag für die gesamte KfZ-Flotte hochgesetzt. Kann sein, dass sich Dein Schaden nicht beitragserhöhernd auswirkt.

Wenn er mehr Beitrag bezahlen muss hat er einen finanziellen Nachteil. Für solche Fälle gibt es arbeitsrechtliche Grundlagen, wie der AG beim AN seinen Regreß durchführen kann. Bei Vorliegen einer "leichten Fahrlässigkeit" kann er keinen Schadensersatz fordern. Bei Vorliegen einer "groben Fahrlässigkeit" auf jeden FAll in voller Höhe. Bei einem Verschuldensgrad dazwischen hat er einen prozentualen Ersatzanspruch in Höhe des Grades des Verschuldens. Der hängt sehr stark vom Einzelfall ab und kann daher hier nicht so einfach beziffert werden.

Auf keinen Fall kann Dir der AG so ohne weiteres gleich 500,- € vom Gehalt einbehalten.

Ich würde mich an Deiner Stelle nochmals mit ihm unterhalten. Sage ihm das mit der Versicherung und unterstelle, dass daduch der Schaden keine 2.700,- € betragen kann und versuche eine Kostenteilung auf Grundlage seines effektiven finanziellen Schadens zu erreichen. Wenn er das als FALSCH ablehnt vermute ich mal, dass er sich an Dir sogar bereichern will. Vielleicht meldet er ja, ohne es Dir zu sagen, seiner Versicherung und kassiert von dieser das Geld und holt es sich zusätzlich noch einmal von Dir - wie gesagt, von dieser bekommt er den Schaden auf jeden Fall ersetzt. Falls er sich weigert würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen und mich beraten lassen.

Wenn Du eine Verkehrsrechtsschutzbversicherung oder Familien- und Verkehrsrechtsschutz-V. hast, kommt diese für diese und alle weiteren Kosten auf. Das Fahren fremder Fahrzeuge ist dort mitversichert. Solltest Du keine haben, solltest Du - gerade Du als Berufskraftfahrer - schleunigst eine abschließen.

verreisterNutzer  08.07.2014, 15:00

Von der "sang- und klanglosen" Übernahme des Schadens durch die Kfz-Haftpflichtversicherung bin ich nicht überzeugt. Zumindest wird sie -je nach Einschätzung des Verschuldungsgrades- Regressforderungen an den Verursacher stellen.

Zum Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung: Hier muss man wissen, dass diese nur Fälle übernimmt, die Aussicht auf Erfolg haben. Daher ist es eine Wahrscheinlichkeitsrechnung, ob sich die Versicherungsbeiträge lohnen...

robe53  08.07.2014, 20:48
@verreisterNutzer

Die KfZ-Haftpflichtversicherung

  • muss sang- und klanglos für den Schaden aufkommen, das ist in diesem Fall
    sogar gesetzlich geregelt (Pflichtversicherungsgesetz)
  • kann keinen Regress bei Verursacher durchführen, da dieser laut den AKB-Bedingungen berechtigter Fahrer des Fahrzeuges war und insofern vollen Versicherungsschutz genießt

Dass eine Rechtsschutzversicherung nur Fälle übernimmt die Aussicht auf Erfolg haben, ist falsch, weil unvollständig. Wenn der Versicherer eine Übernahme ablehnt, der Anwalt des VN jedoch eine Erfolgsaussicht bestätigt, MUSS die Rechtsschutzversicherung den Fall übernehmen.

Versicherungbeiträge dürfen sich nicht "lohnen" - hinter diesem Wort verbirgt sich eine Bereicherung. Und diese ist verboten. Eine Versicherung kommt für einen Schadenauf , den der VN ggf. erleidet. Tritt er ein, hatte der VN eine richtige Entscheidung getroffen. Tritt er nicht ein, hat ihm die Versicherung zumindest die Sicheruheit geboten - was den Versicherer auch Geld kostet. Das ist bei der Rechtsschutzversicherung genau so wie bei jeder anderen Versicherung

verreisterNutzer  08.07.2014, 20:55
@robe53

Du scheinst es ja sehr genau zu wissen - PRIMA !!!

Dein chef ist ein arsh! Der kassiert von dir und begleicht mit der versicherung. Ich würde zum anwalt

Überleg doch mal: wenn Du mt dem Firmenfahrzeug bei rot über die Ampel bretterst oder 70 in einer 30er Zone fährst, kommt dafür auch die Haftpflichtversicherung Deines Arbeitgebers auf? Übernehmen die die Flensburger Punkte und zahlen die die Geldstrafe?

Du kannst mit Deinem Boß über die Höhe der Raten verhandeln. Aber tragen mußt Du den Schaden selbst.

Eichbaum1963  29.06.2014, 17:08

Dein Vergleich mit dem Geschwindigkeitsverstößen hinkt aber schon Einbeinig - sprich gewaltig. ;) Denn Verwarn- oder Bußgelder und ein Sachschaden sind ein gewaltiger Unterschied.

Und für Fremdschäden ist nur mal die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig - grundsätzlich und ohne Einrede grober Fahrlässigkeit!

deathwolf666  29.06.2014, 16:43

Da sagt aber die Versicherung das der Fahrer das vorher kontrollieren hätte müssen

vonThronstahl  29.06.2014, 16:53
@deathwolf666

Klar, ne Versicherung wird ALLES versuchen, um sich vor der Zahlung zu drücken, aber wenn´s hart auf hart kommt, geben sie klein bei. Denn diese Forderung würde jedes Gericht als "praxisfremd" abschmettern... Kein Kraftfahrer, zumindest keiner den ich kenne, geht nach dem Tanken oder nach dem Bezahlen noch mal nachsehen, ob er auch die Zapfpistole herausgezogen hat, das läuft automatisch ab - oder eben wie im vorliegenden Fall auch mal NICHT, vllt. durch Ablenkung, Stress oder was auch immer, auf jeden Fall kein Grund ne Regulierung zu verweigern, denn dass das kein Vorsatz war, liegt ja wohl auf der Hand :)

deathwolf666  29.06.2014, 16:38

Genau weil es fahrlässig ist

vonThronstahl  29.06.2014, 16:40
@deathwolf666

Wobei aber zwischen leichter ("Augenblicksversagen") und grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz zu unterscheiden wäre...

Eichbaum1963  29.06.2014, 17:12
@deathwolf666
Genau weil es fahrlässig ist

Wann soll denn deine Kfz-Haftpflichtversicherung überhaupt noch für Fremdschäden haften, wenn doch schon das überfahren eines Stoppschildes/ einer roten Ampel als grob fahrlässig eingestuft wird??

Und fahrlässig ist im Prinzip sowieso jeder Unfall.