Lohnpfändung und Nachtzuschlag?
Guten Tag,
ich würde gerne die Meinungen wissen.
Person A hat eine Lohnpfändung aufgund von Kindesunterhalt.Es gibt einen Titel. Der monatlich Betrag beträgt 600 euro. Da Person A aber einen Selbstbehalt von 1740 Euro hat, wird monatlich nur etwa 300-400 Euro gepfändet. Der Bruttoverdienst beträgt 2500 bei Steuerklasse 1. Laut Rechner bleiben dann ca. 1680 Euro netto. Person A arbeitet ausschliesslich Nachts.Laut BGH sind Nachtzuschläge aber nicht Pfändbar. Hätte der Arbeitgeber daher gar nichts an den Gläubiger zahlen dürfen?
Und kann Person A den Arbeitgeber dafür belangen?
4 Antworten
Bei einer Unterhaltspflicht für vier Kinder hast du zwar einen "Pfändungsfreibetrag" von derzeit 2160 Euro..., aber der "Selbstbehalt" nach dem Unterhaltsrecht liegt gegenüber minderjährigen Kindern noch immer bei derzeit 1080 Euro.
Zwar könnte dir also erst etwas über 2160 Euro gepfändet werden, allerdings kann der "Pfändungsfreibetrag" herabgesetzt werden (ggf. auf das "Sozialhilfeniveau"), wenn es um die Pfändung laufenden Unterhaltes geht.....
Wenn also nur 300-400 Euro gepfändet wurden, wurden die "Nachtzuschläge" möglicherweise schon "herausgerechnet"....
Die fehlenden, nicht gepfändeten 200-300 Euro sind dann später noch einforderbar (Unterhaltstitel verjähren erst nach 30 Jahren...).
Es wäre also angebracht, den Unterhaltstitel ggf. entsprechend (der Berücksichtigung der Nachtzuschläge) anpassen zu lassen, um weitere Schuldenanhäufung zu vermeiden....
Danke für die Antwort.
Pfändungsfreibetrag habe ich selber bei Gericht anheben lassen.1740 Euro. Mein Nettogehalt ohne Zuschläge sind 1680. Und alles was sie in 1,5 Jahren gepfändet haben waren dann wohl die Nachtzuschläge.
Zunächstmal etwas Grundsätzliches. Es ist ganz wichtig, das wenn man nicht leistungsfähig ist, den Unterhaltstitel als solchen anzupassen und nicht erst über den Pfändungsschutz zu gehen. Wird der Titel nämlich nicht bedient, laufen Schulden auf. Desshalb sollte ein vorhandener Titel möglichst bedient werden und ggf. ergänzendens Harz 4 bezogen werden.
Der Selbstbehalt ist schon bei der Berechnung und Titulierung der Unterhaltshöhe zu beachten. Sprich wenn sie nicht genug verdienen um den Unterhalt für alle Kinder leisten zu können und das Einkommen auch nicht gesteigert werden kann, dann reduziert sich der Unterhaltsanspruch als Solcher. Wegen der gesteigerten Erwerbsobligenheit gegenüber minderjährigen Kindern muß allerdings darleget werden, das das Einkommen nicht z.B. durch eine Nebentätigkeit gesteigert werden kann.
In Bezug auf den Mindestunterhalt werden Zuschläge als Einkommen gewertet und sind insoweit auch pfändbar. Die Anrechung von Nachtzuschlägen ist aber ein gutes Argument fiktive Einkommen durch weitere Nebentätigkeiten zu verneinen.
Da Person A aber einen Selbstbehalt von 1740 Euro hat
Der Selbstbehalt beträgt 1080€. Eine erhöhung ist möglich wenn z.B. unabwendbar hohe Wohnkosten vorhanen sind.
Er hat bei Gericht den SB anheben lassen.Es leben noch 2 Kinder im Haushalt
Die 2 Kinder erhöhen den Selbstbehalt gegenüber anderen minderjährien Kindern nicht, sondern sind als unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen. Die Verteilung erfolgt dabei pro rata.
Gegenüber einem minderjährigen Kind hat das Elternteil einen Selbstbehalt von 1080 €.
Hast du das Urteil vom BGH?
Kindesunterhalt ist da nämlich sehr wohl pfändbar.
Ja, aber nicht gegenüber den Kindern.
Alles war Du über 1080€ verdienst, wird durch 4 Kinder nach Alter gequotelt geteilt.
Nix da mit einem Selbstbehalt von 1740€ gegenüber den eignen Kindern.
Das ist der Selbstbehalt, den Du gegenüber anderen Gläubigern hast. D.h. die Gläubiger können den Kindern nichts wegpfänden.
Wie kommt Person A auf einen SB von 1740 Euro?
Wieviele eigene Kinder leben in seinem Haushalt?
Er hat bei Gericht den SB anheben lassen.Es leben noch 2 Kinder im Haushalt
Nur hier stimmt halt von der Logik her etwas nicht - wenn in seinem Haushalt 2 Kinder leben, denen er zum Unterhalt verpflichtet ist, müsste er mindestens Lohnsteuerklasse 2 ? 1,5 haben.
sorry es leben 2 im eigen Haushalt , aber der Unterhalt gilt für meine anderen 2 Kinder, die leben bei der Ex Frau
Da stimmt etwas nicht.
Kinder sind alle gleichberechtigt, d.h. der Selbstbehalt liegt bei 1080€ und was er darüber verdient, wird nach Alter gestaffelt zu gleichen Teilen an alle Kinder gezahlt.
Hier versucht jemand zu tricksen, weiß aber wohl nicht wie er es anstellen soll. Ich finde Väter, die sich versuchen ihrer Unterhaltsverpflichtung zu entziehen einfach nur zum K....
BGH, 29.06.2016 – VII ZB 4/15 – Leitsatz:
Nachtarbeitszuschläge sind, soweit sie dem Schuldner von seinem Arbeitgeber steuerfrei im Sinne von § 3b EStG gewährt werden, als Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar.Ich habe 4 Unterhaltspflichtige Kinder