Verpglegungsmehraufwand Steuererklärung Feuerwehr?
Hallo,
ich arbeite im 24 Stunden Dienst bei der Berufsfeuerwehr. Zwischen den Diensten habe ich 48 Stunden frei. Auf meiner Stammwache habe ich 50 Dienste auf der Löscheinheit und 50 Dienste auf dem Rettungswagen im Jahr 2018 absolviert. Desweiteren habe ich 5 Dienste auf einer anderen Wache absolviert.
Kann ich für die 24 Stunden Abwesenheit den Verpflegungsmehraufwand von 24 Euro in meiner Steuererklärung angeben?
Kann ich den Verpflegungsmehraufwand für jeden Dienst angeben oder nur für die Dienste die ich nicht auf meiner Stammwache absolviert habe?
Wie sieht das aus mit den 50 Diensten auf dem Rettungswagen, dort war ich nicht die ganze Zeit auf der Wache tätig. Gibt es da eine spezielle Regelung?
Über eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.
Freundliche Grüße
Chris
1 Antwort
Die Einsätze außerhalb der arbeitsrechtlich zugeordneten Feuerwache werden, gemäß gängiger Rechtsprechung, nicht als Einsatzwechseltätigkeit angesehen. Die dienstrechtlich zugeordnete Feuerwache ist die erste Tätigkeitsstätte.
Die Tätigkeit in der anderen Wache ist dagegen eine Auswärtstätigkeit - hier kann der Verpflegungsmehraufwand für max. 3 Monate geltend gemacht werden; ein neuer Zeitraum beginnt, sofern die Abstände der Tätigkeit in der anderen Feuerwache mind. 30 Tage beträgt (unabhhängig ob dienstplanmäßig, wegen Urlaub oder Krankheit) immer wieder neu.
Dem Dienstherrn steht es aber grundsätzlich frei, die steuerlich günstigste Zuordnung zu einer Tätigkeitsstätte zu treffen, wenn der ArbN an mehreren Betriebsstätten (hier: Feuerwachen) tätig ist - dazu bedarf es dann einer entsprechenden Bestätigung des Dienstherrn für das Finanzamt - man kann also mit dem Dienstherrn hier steuergestaltend eingreifen, denn auch für die Ansetzung der Entfernungspauschale (nur Hinfahrt) bzw. für die Fahrten als Auswärtstätigkeit (Hin und zurück) kann das von Belang sein.