Spesenabrechnung: Frühstückspauschale
Hallo Community,
ich habe eine Spesenabrechnung in unsere Buchhaltung gegeben und die Rückmeldung bekommen, dass mir für jede Nacht, in der ich im Hotel war, die Frühstückspauschale von 4,80€ abgezogen wird. Ich habe jedes Mal extra ohne Frühstück gebucht und in der Rechnung ist entsprechend nichts ausgewiesen. Das Hotel muss das Frühstück ja extra angeben und versteuern.
Ist es also wahr, dass mir, obwohl ich nie gefrühstückt habe, einfach unterstellt werden muss, dass ich gefrühstückt habe?
Gruß, Hanswurst
4 Antworten
Wenn sich die Kosten für das Frühstück nicht ermitteln lassen, eben weil es nicht gesondert auf der Rechnung aufgeführt ist (und eben auch nicht drauf steht, dass KEIN Frühstück gebucht wurde), wird die Pauschale von 4,80 EUR abgezogen.
Das Frühstück wird nicht immer extra ausgewiesen. Wenn es in der Rate inklusive ist, steht es nicht auf der Rechnung. Und die ganzen Details - welcher Anteil der Rate das Frühstück ist, welcher Anteil die Steuern für Frühstück, fürs Zimmer etc.... ist, hat zwar das Hotel im Computer stehen, aber die Gastrechnung wird ohne die ganzen Details ausgedruckt. Frage doch einfach beim nächsten Mal das Hotel, ob sie dir die Rechnung inklusive der ganzen Details audrucken können, dann ist ersichtlich ob das Frühstück inkl. war oder nicht.
wenn du ohne Frühstück deine Übernachtung gebucht hast, dann muss das auch unbedingt auf der Rechnung vermerkt sein. "ohne Frühstück"
Dann wird nichts abgezogen. Das wird bei uns seit Jahren so gehandhabt. Es gibt auch kaum noch Hotels, die nur aus Gefälligkeit den Vermerk auf die Rechnung schreiben.
Hallo,
Bezügl. Spesenabrechnung etc. würde ich mal hier reinschauen - hinsichtlich spesensätze Inland, Ausland und gebühren ....
soweit ich gesehen habe ist es aktuell für 2013 und gibt wohl auch eine excel-datei hierzu ...
VG und Good luck beim