Werden beim Wohngeld Spesen angerechnet und kann ich dann höhere Werbungskosten geltend machen?
Situation: der Ernährer ist Kraftfahrer und nur am Wochenende zu Hause. Dafür erhält er vom Arbeitsgeber für Verpflegungsmehraufwendungen steuerfrei die Pauschale von 24,-€/Tag.(an den Tagen bei Abwesenheit 24 Std, sonst nach Tabelle) Dieses rechnet das Amt als Einkommen an.
Bei den Werbungskosten wird aber nur die pauschale von 920,-€/Jahr angerechnet, mit der Begründung, der Fahrer würde ja im LKW übernachten und bräuchte kein Hotel.
Kann das sein??
3 Antworten
Die Anrechnung ist korrekt. Jetzt überleg mal, habt ihr im Antrag angegeben, dass ihr erhöhte Werbungskosten geltend macht? Die Frage gab es da sicher. Wenn nicht, müsst ihr euch nicht wundern, dass nur die Pauschale berücksichtigt wurde. Wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, stellt einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X und macht sämtliche Werbungskosten geltend, die ihr auch beim Finanzamt angegeben habt. Vergesst nicht die Arbeitsmittel (mindestens die Pauschale) und die Kontoführungsgebühren.
die begründung des FA ist m. E. falsch, aber wer eine steuerfreie pauschale erhält, kann doch nicht die ausgaben auch noch bei der steuer geltend machen!?
meiner meinung nach nicht anrechnungsfähig denn die verplegungspauschale bleibt doch auf der autobahn.was man nicht hat kann man nicht anrechnen. aber genaues weiß ich nicht. wer nur am wochende zuhause ist ja meines erachtens (bitte nicht schimpfen) nur besucher. der ganz normale alltagswahnsinn bleibt ja an dir hängen,du mußt dich um alles kümmern. was sollen denn seefahrer machen.? da ist es noch schlimmer.da kommt ja erst geld wenn der mann wieder im hafen ist.