Kann mir jemand erzählen, wie der Verpflegungsmehraufwand bei Lokführer geregelt ist?

3 Antworten

Hat mit den 8 Stunden nix zu tun. Der (immer gleiche) Standort, von dem sie das Fahrzeug übernehmen ist ausschlaggebendes Argument. Dort ist ihre erste Tätigkeitsstätte. Die Auskunft des FA ist richtig.

Stimmt, ausschlaggebend ist die Dauer der Abwesenheit vom Haushalt.

§ 9 Abs. 4a S. 1 bis 3 EStG

Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung sind nur nach Maßgabe der folgenden Sätze als Werbungskosten abziehbar. Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale anzusetzen. Diese beträgt

  1. 24 Euro für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist,
  2. jeweils 12 Euro für den An- und Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet,
  3. 12 Euro für den Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist; beginnt die auswärtige berufliche Tätigkeit an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden Kalendertag ohne Übernachtung, werden 12 Euro für den Kalendertag gewährt, an dem der Arbeitnehmer den überwiegenden Teil der insgesamt mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.
urlaub001 
Beitragsersteller
 29.11.2017, 16:38

Die Frage ist ja, ob die Fahrt zur Arbeit mit zur Abwesenheit der Wohnung gehört.

Hallo,

warum wendest du dich nicht an eure Gewerkschaft ?

Die haben dazu passende Formschreiben und schöne Programme,mit denen du dem FA deine Schichten prima belegen kannst einschließlich Mehraufwand.

P.S.

Wo ist das Schlaraffenland,in dem man vor der Haustür seine Lok parkt ??  :-)

urlaub001 
Beitragsersteller
 29.11.2017, 19:02

Es war mal so, dass der Weg zur Arbeit mit zur Abwesenheit von der Wohnung gehörte. Dies ist jetzt aber in Hinsicht des Verpflegungsmehraufwand nicht mehr so.

OlafausNRW  29.11.2017, 19:47
@urlaub001

Das tut er noch immer,unsere Politiker haben nur in ihrer Dienstwagengeprägten "Weitsicht" beschlossen, das es 

mehr als 8 Stunden Abwesenheit von zu Hause 

sein müssen.

Erst dann darfst du den Pauschalbetrag von 12 € ansetzen.

Wie gesagt, wende dich an die Gewerkschaft, die können da wesentlich besser helfen (notfalls auch bei der Klage).