Einsatzwechseltätigkeit? Verpflegungsmehraufwand?

3 Antworten

Die Darlegung wann und wo du wie lange warst, kannst du anonymisiert vorlegen. Und die Verpflegungspauschale erhälst du, wenn du von Wohnung UND/ oder Büro länger als acht Stunden weg warst. Wenn das nur sechs Stunden die Woche sind, sehe ich da keine Abrechnungsmöglichkeit, sorry. Du kannst aber die Fahrten zu den Klienten hin und zurück absetzen, je nachdem, wie du fährst, ab Büro oder ab zu Hause. Hier empfehle ich ein Fahrtenbuch.

Hallo Snowi. Ich bin selber Monteur mit Einsatzwechseltätigkeit. Natürlich kannst Du Dir die Ensatzwechseltätigkeit anrechnen lassen wenn Du u.a. auch das Büro aufsuchst. Ich fertige eine kurze Aufstellung mit den Tagen an, die ich länger als 8, 14 oder 24 Stunden von der Wohnung abwesend war und lasse dieses von meinem Arbeitgeber bestätigen, und dass er dieses nicht schon Steuerfrei ersetzt hat. Die genauen Einsatzstellen brauchst Du nicht aufzulisten. Das kannst Du sogar machen wenn Du Selbstständig bist und keine Spesenrechnungen hast. Gruß, Quinbus.

Ab 2014 wurde auf jeden Fall die Definition der regelmässigen Arbeitsstelle im Reisekostengesetz neu geregelt. Du musst dich also für die Zeit vor 2014 schlau machen. Google sollte dir da aber weiter helfen können.

Snowi682 
Beitragsersteller
 02.03.2014, 10:13

leider bin ich da nicht schlau geworden. deshalb frage ich ja hier...