Einsatzwechseltätigkeit? Verpflegungsmehraufwand?
Hallo zusammen,
obwohl ich schon im dritten Jahr beim derzeitigen Arbeitgeber bin, brachte man mich erst jetzt darauf, ob ich überhaupt eine regelmäßige Arbeitstelle hab. Folgende Situation: Ich bin tätig als Sozialpädagogin im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens, d.h. ähnlich wie ein ambulanter Pflegedienst suche ich meine Klienten in ihren Wohnungen auf, bin nur unregelmäßig im Büro, mal nur 10 Minuten, mal 2 Stunden, jedoch nur ca. 6 Std die Woche. Demnach müsste ja von einer Einsatzwechseltätigkeit ausgegangen werden, oder? Wenn das FA Nachweise fordert, wann ich wo war, wie kann ich das darlegen? Ich kann ja keine Klientendaten preisgeben...
Wenn dem so wäre, dass von einer Einsatzwechseltätigkeit ausgegangen wird, kann ich dann für jeden Tag, an dem ich länger als 8 Stunden von zuhause weg war auch den Verpflegungsmehraufwand geltend machen? Oder nur für Tage, an denen ich auch gar nicht im Büro war?
Vielen Dank :)
3 Antworten
Die Darlegung wann und wo du wie lange warst, kannst du anonymisiert vorlegen. Und die Verpflegungspauschale erhälst du, wenn du von Wohnung UND/ oder Büro länger als acht Stunden weg warst. Wenn das nur sechs Stunden die Woche sind, sehe ich da keine Abrechnungsmöglichkeit, sorry. Du kannst aber die Fahrten zu den Klienten hin und zurück absetzen, je nachdem, wie du fährst, ab Büro oder ab zu Hause. Hier empfehle ich ein Fahrtenbuch.
Hallo Snowi. Ich bin selber Monteur mit Einsatzwechseltätigkeit. Natürlich kannst Du Dir die Ensatzwechseltätigkeit anrechnen lassen wenn Du u.a. auch das Büro aufsuchst. Ich fertige eine kurze Aufstellung mit den Tagen an, die ich länger als 8, 14 oder 24 Stunden von der Wohnung abwesend war und lasse dieses von meinem Arbeitgeber bestätigen, und dass er dieses nicht schon Steuerfrei ersetzt hat. Die genauen Einsatzstellen brauchst Du nicht aufzulisten. Das kannst Du sogar machen wenn Du Selbstständig bist und keine Spesenrechnungen hast. Gruß, Quinbus.
Ab 2014 wurde auf jeden Fall die Definition der regelmässigen Arbeitsstelle im Reisekostengesetz neu geregelt. Du musst dich also für die Zeit vor 2014 schlau machen. Google sollte dir da aber weiter helfen können.
leider bin ich da nicht schlau geworden. deshalb frage ich ja hier...