Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Alles nur Ausbeutung? Habe ich überhaupt Rechte?

6 Antworten

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Erstmal verweist du selbst auf einen Tarifvertrag ... der bei Dir nicht eingehalten wird. Je genauer Du ihn kennst, umso besser kannst Du mit Deinem Arbeitgeber darüber sprechen, warum diese und jene tarifvertraglichen Regelungen bei Dir nicht eingehalten werden. Dazu hat sich der Arbeitgeber sowohl gegenüber dem Arbeitgeberverband als auch den Gewerkschaften verpflichtet. Allerdings musst Du auch selbst Gewerkschaftsmitglied sein. Bist Du das nicht, so müsstest Du prüfen, welche Bedingungen für außertarifliche Beschäftigte gelten.

Außerdem gilt für Dich während der Ausbildung möglicherweise das Berufsbildungsgesetz. Darin sind die besonderen Bedingungen für Azubis festgeschrieben.

Ich empfehle Dir, geh zuerst zur Gewerkschaft oder zum Betriebsrat und hol dir dort Unterstützung. Geh dann mit dem Betriebsrat zum Arbeitgeber und sprich mit ihm. Wenn das nicht hilft, dann geh zur IHK ... oder notfalls zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das kannst Du dem Arbeitgeber so sagen, denn er weiß 100-prozentig, dass er in Deinem Fall mehrfach gegen Gesetze und Verträge verstößt.

BeGentle 
Beitragsersteller
 15.10.2011, 13:30

Vielen Dank für die Antwort.

Leider gibt es bei uns keinen Betriebsrat, denn, so wie ich gehört habe, entlässt der Chef jeden, der einen Solchen gründen will.

Gewerkschaftsmitglied bin ich zudem auch nicht, wobei, nachdem das hier mehrfach angesprochen wurde, werde ich mich dort mal schlau machen.

Nochmals vielen Dank.

Hallo BenGentle!

Zuerst solltest Du klären, ob in Deinem Betrieb ein Traifvertrag zur Anwendung kommt. Ich halte ver.di als die wahrscheinlichste Gewerkschaft. Es müsste jedoch auch in Deinem Ausbildungsvertrag stehen. Ansonsten: Frage einfach einmal im zuständigen Gewerkschaftsbüro nach, wenn die Frage im Betrieb nicht geklärt werden kann.

Natürlich wäre hier ein Betriebsrat hilfreich - und Dein AG hat offenbar viele Gründe, die Gründung eines BR verhindern zu wollen.

Allgemein gilt für dich ganz übergreifend das Arbeitszeitgesetz. Und dieses sieht als absolute "deadline" die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf durchschnittl. 8 Std. täglich sowie 48 Std. wöchentlich begrenzt. § 3 ArbZG)

Ein Betrieb, für den die Ausnahmen nach § 6 ArbZG gelten könnten sein ihr mit Sicheheit nicht.

Gemäß Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) stehen Dir jährlich mindestens 24 Werktage (Mo. - Sa.) zu. (§ 3 BUrlG)

Tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen können nur zu Deinen Gunsten davon abweichen. ("Günstigkeitsprinzip")

Bezüglich der besonderen Regelungen für Deinen Status als Auszubildender wäre die IHK auf jeden Fall ein unabdingbarer Ansprechpartner - dies also nicht all zu weit "hinten" im Kopf behalten.

Also: Das Gespräch mit dem Chef suchen und ihn unmissverständlich wissen lassen, dass Du jetzt bezüglich Deiner Rechte und Seiner Pflichten durchaus Bescheid weißt ...

Und dann schau'n, was passiert!

Ansonsten möchte ich Dir gratulieren: Bei ener 70-Std.-Arbeitswoche in der Berufsschule einen Notenschnitt von 2,1 zu haben - á la bonne heure!

BeGentle 
Beitragsersteller
 19.10.2011, 15:54

Zuerst solltest Du klären, ob in Deinem Betrieb ein Traifvertrag zur Anwendung kommt.

Ist bereits bekannt, dass ich einen solchen Vertrag habe.

Und dieses sieht als absolute "deadline" die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf durchschnittl. 8 Std. täglich sowie 48 Std. wöchentlich begrenzt. § 3 ArbZG)

Im Vertrag sind sogar nur 40 Stunden wöchentlich angegeben.

Gemäß Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) stehen Dir jährlich mindestens 24 Werktage (Mo. - Sa.) zu. (§ 3 BUrlG)

Nungut, selbst nach dem ein Tag gestrichen wurde, habe ich immer noch mehr als Gesetzlich festgelegt.

Ein Betrieb, für den die Ausnahmen nach § 6 ArbZG gelten könnten sein ihr mit Sicheheit nicht.

Durch diesen Satz blicke ich nicht recht durch.

Tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen können nur zu Deinen Gunsten davon abweichen. ("Günstigkeitsprinzip")

Sprich, mein Chef kann mir zahlen, was er will, solange es zu meinen Gunsten ist? Er sagt nämlich immer, dass eine Bruttolohnerhöhung nicht machbar sei, weil die Firma das nicht rechtlich verbuchen kann.

Und dann schau'n, was passiert!

Werde ich tuen. Ich habe am Freitag einen Termin bei meinem Ausbilder und hoffe, dass mir das hier erlangte Wissen weiterhilft.

Ansonsten möchte ich Dir gratulieren: Bei ener 70-Std.-Arbeitswoche in der Berufsschule einen Notenschnitt von 2,1 zu haben - á la bonne heure!

Vielen Dank :)

Und danke für diese ausführliche Antwort. Damit kann ich selbstbewusst in das Gespräch gehen und mehr erreichen, als ich sonst hätte können.

brromed  19.10.2011, 17:05
@BeGentle

ups - ertappt! Da habe ich aus der "hohlen Hand" zitiert und den falschen Paragraphen genannt.

Ausnahmebetriebe geb. ArbZG sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten u. Hotels, Verkehrsbetriebe, Rundfunk, Landwirtschaft etc. und die werden nur im § 5 hinsichtlich der Ruhezeit anders behandelt. Bei der Sonn- und Feiertagsarbeit (§§ 9 u. 10 ArbZG) gibt es da auch noch Ausnahmen. § 6 ArbZG bezieht sich auf Nacht- und Schichtarbeit - aber die liegt bei Euch sicherlich auch nicht vor.

Aber das berührt alles nicht wirklich Dein geschildertes Problem.

Günstigkeitsprinzip: Wie Du beschreibst, sind Deine Vertragsbedingungen bereits deutlich günstiger als der gesetzliche Rahmen. Das kann nun deswegen sein, dass bei Euch allgemein ein Tarifvertrag gilt, der dann ausnahmslos für alle Beschäftigten angewandt wird. Das müsste dann auch im Arbeitsvertrag stehen. Der AG kann jedoch auch Regelungen aus Tarifverträgen "entleihen" und diese frei im Arbeitsvertrag vereinbaren.

Egal: Daran halten muss er sich in jedem Falle! (durchschnittlich 40 Std./Woche im Ausgleichszeitraum sowie 27 Tage Urlaub/Jahr) Ein Arbeitsvertrag ist für beide Seiten verpflichtend. (§ 611 BGB) Die Mehrarbeit/Überstunden von durchschnittlich max. 8 Std. /Woche (48 - 40 Std.) kann er sicher in beiderseitigem Einvernehmen abgelten (= ausbezahlen) - das musst Du selbst entscheiden, ob du es so willst. Ein gesetzliches Verbot gibt's da nicht.

Übertariflich bzw. über die vereinbarten Bedingungen hinaus wird der AG daher weniger aus "rechtlichen" Gründen nicht gerne zahlen wollen sondern eher um nicht im Sinne der Gleichbehandlung einen Präzendenzfall zu schaffen und alle anderen Beschäftigten/Azubis dann auch besser behandeln zu müssen - also aus ureigenst pekunären Gründen und sonst nix! Er will sich einfach das Geld sparen indem er es Dir vorenthält. Nach dem Grundsatz des § 611 BGB steht Dir für die geleistete Arbeit einfach das Geld bzw. der nötige Freizeitausgleich (an Werktagen) zu. Da hat der Arbeitgeber quasi "Schulden" bei Dir. Und diese solltest Du bei ihm unmissverständlich als solche einfordern!

Viel Erfolg dabei!

Habe entsprechenden IHK-Hintergrund.

Was lernst Du eigentlich für die Ausbildungsprüfung in deinem Ausbildungsbetrieb?

Deine Prüfung dürfte wohl nichts werden, denn allein das Berufsschulzeugnis reicht nicht. Wie willst Du denn vor dem IHK-Prüfungsausschuss bestehen? Erkundige dich mal, ob dein Chef dort evtl. Mitglied ist (Arbeitgebervertreter), denn das wäre MIssbrauch des Ehrenamtes IHK-Prüfer. Viel schlimmer ist, dass du nicht gemäss deinem Ausbildungsberufsbild ausgebildet wirst!

Lass das sein, das mit dem Chef reden. Bringt nichts, denn der weiss, was er tut. Er nutzt deine Lage aus, was sittenwidrig ist und Schadensersatzansprüche deinerseits auslöst.

Ausserdem dürftest du gar nicht für diese Tätigkeiten versichert sein! Ich rate dir dringenst: Geh zur IHK, zum Leiter der Ausbildungsabteilung und schilder ihm den Fall. Die helfen dir, einen passenden Ausbildungsplatz zu finden, denn das, was du schilderst, das geht einfach nicht!

BeGentle 
Beitragsersteller
 15.10.2011, 13:35

Danke für die Antwort.

Um deine erste Frage zu beantworten; Im ersten Lehrjahr war ich sechs Monate im Lager und habe dort die Grundkenntnisse der Lagerlogistik erworben, anschließend war ich sechs Monate in der Werkstatt um mich dort mit Antriebstechnik, Bremsen usw. vertraut zu machen.

Alle weiteren Inhalte, wie Soziales, Ladungssicherung usw. werden mir in der Schule beigebracht. Ich denke, die Prüfung ist nicht das große Problem bei dem ganzen, eher die Zeit bis zur Prüfung. Arbeitgeber, Schule und IHK haben bereits einer verkürzten Ausbildung zugestimmt.

Die IHK wäre für mich die Anlaufstation, falls nichts anderes funktioniert. Ich werde es im Hinterkopf behalten, danke.

Hallo,

für dich gilt das BBiGund als Azubi vorallem das JArbSchG. Als Urlaub sind für dich 27 TAge festgelegt..wie auch in deinemTarifvertrag steht(§19JArbSchG), ferner darfst du an Sonntagen und Feiertagen nicht arbeiten (§17 & 18JArbSchG). Ab 22 Uhr sowieso nicht, da deine Branche nicht zu den Ausnahmen gehört - siehe §14 JArbSchG. Fener gelten für dich 40 Stunden maximal die Woche (§8JArbSchG), du bist kein Angestellter sondern Auszubildender. Du brauchst auch noch Zeit zum Lernen und Freizeit...da gilt es auch nicht dich mitZuschlägen abzuspeisen...maximal 40 Stunden-basta. Dein Gehalt misst sich am Tarifvertrag, wenn dort für das 2. Lehrjahr 570€ festgehalten sind. ist das so.

Wenn dein Chef gegen all diese Punkte verstößt hast du §102BBiG auf deiner Seite hinsichtlich Bußgelder.

Also mit dem Chef sprechen und falls das nicht fruchtet, musst du dich an die IHK wenden. 70 Stunden kann er dich nach der Ausbildung viel besser bezahlt wegschicken.

Das ist nicht Rechtens...

Du bist Azubi also muss immer ein Ausbilder dabei sein.

Melde dich mal bei der Ausbilderkammer

Glaube bei dir muss es die IG Metall sein(Bin mir aber nicht sicher)

Ach ja , Bedrohung ist es auch noch

BeGentle 
Beitragsersteller
 14.10.2011, 23:27

Danke für die schnelle Antwort.

Bei mir ist die IHK zuständig, wobei ich diesen Weg nicht sofort gehen will. Gerne würde ich es erst mit meinem Chef versuchen zu klären, nur fehlt mir dazu das Hintergrundwissen.

Dennoch werde ich den Vorschlag im Hinterkopf halten, falls ein Gespräch mit dem Chef nichts bringt.

Vielen Dank.