Winterdienst in einem Mietshaus mit 7 Mietern?
Wir wohnen in einem Haus mit 7 Mietern, nun ist aber einer ausgezogen und unsere Vermieterin hat einfach den Tag fürs Schneeräumen, auf uns restlichen 6 Mietern aufgeteilt. Nun ist das Problem, dass es fast nur Mieter im Rentner Alter sind und die haben mit sich selbst zu tun. Meine Frage ist nun: Darf die Vermieterin das so einfach, denn was können wir dafür, das Sie keinen neuen Mieter bekommt. Hoffe ich bekomme vor dem ersten Schnee eine Aussage kräftige Antwort. Bitte keine hätte und wenn Antworten, Danke.
9 Antworten
Den Part bzw. die Kosten für die leer stehende Wohnung muß die Vermieterin übernehmen.
Ist denn überhaupt vertraglich und per Hausordnung vereinbart das die Mieter diesen Dienst machen müssen?
Die entscheidende Frage ist, ob das Schneeräumen bzw. der Winterdienst im Mietvertrag verankert ist oder zumindest in der Hausordnung steht.
Wenn das der Fall ist, liegt es auf der Hand, dass die Mieter dafür zuständig sind und hier ist irrelevant, ob es jetzt drei oder sieben Mieter gibt.
muss mich revidieren, schau mal hier... Also es geht dann doch nicht, dass die anderen Mieter hierfür heran gezogen werden können...
https://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/artikel/artikel/leerstand-mieter-muessen-nicht-mehr-schnee-fegen/
Was steht denn hinsichtlich des Winterdienstes im Mietvertrag, bzw. der Hausordnung (muss fester Bestandteil des Vertrags sein)?
Ist dort nicht vereinbart, dass der Mieter für den Winterdienst verantwortlich ist, dann kann der Vermieter dies auch nicht einseitig ändern, bzw. auf den Mieter abwälzen.
Ansonsten ist der Vermieter für das Schneeräumen der Leerwohnung verantwortlich. Er muss für die entsprechenden Tage für die Beräumung sorgen.
Wenn ihr lt. Mietvertrag für das Räumen zuständig seid, ist es sogar vorbildlich von der Vermieterin, dass sie die Aufgabe gleich neu verteilt hat. Das ist also zulässig.
Vlt. ist die Wohnung auch bis zum ersten Schnee vermietet. :-)
Wenn Ihr keine höheren Nebenkosten zahlen wollt, rate ich Euch, hier ruhig zu bleiben. Die Alternative wäre nämlich ein Hausmeisterdienst, den Ihr dann bezahlen müsst.
Ich ehe mal davon aus, dass im Vertrag steht "die Mietparteien" und somit ist es ja wohl keine Vertragsveränderung.
OK, dass lasse ich gelten;-)
Ein höhere geldwerte Leistung wird von den verbleibenden Mietern abverlangt - also doch Vertragsänderung > unzulässig!
Wenn dem so wäre, müsste z.B. für jede Hausmeistertätigkeit ein neuer Vertrag bzw. Vertragsänderung geschlossen werden. Es handelt sich hierbei um flexible Mietnebenkosten, die nach Aufwand abgerechnet werden.
Natürlich darf Sie das.
Das sind NK und diese werden aufgeteilt. Genau wie Müll oder sonst was.
Es sei denn, dass würde ein Hausmeister übernehmen. Dann gehört das zu seinem normalen Tätigkeitsfeld und der Winterdienst darf nicht mit in den NK enthalten sein.
Natürlich darf Sie das.
Natürlich darf sie das nicht!
Darf sie nicht. Kosten für Leerstand muß der Vermieter tragen bzw. die Pflicht zum Schnee räumen selbst übernehmen.
Die NK werden auf alle Mieter umgelegt je nach Verteilerschlüssel. Das kann pro Kopf sein oder pro qm. Wurde nichts spezifisches vereinbart, wird nach Wohnfläche abgerechnet.
Und natürlich muss der Vermieter Schnee räumen, er muss es aber nicht selbst zahlen. Das wäre ja noch schöner.
Natürlich muß der Vermieter selbst zahlen. Er muß sämtliche Kosten leer stehender Wohnungen selbst tragen.
Sonst könnte er ja absichtlich Wohnungen leer stehen lassen und die Kosten den anderen Mietern aufhalsen.
Einseitige Vertragsänderungen sind unzulässig.