Mietminderung weil die Zufahrt zur Wohnanlage nicht vom Schnee beseitigt wurde?
hallo, hab mal eine frage zur mietminderung, wenn der vermieter die zufahrt und die parkplätze der wohnanlage nicht vom schnee beseitigt hat. die zufahrt zur wohnanlage ist ca. 300 m lang und hier wurde nichts geräumt! auch die parkplätze sind fast nicht mehr befahrbar. muss der vermieter hier für den winterdienst sorgen und falls nicht, kann ich die miete kürzen? danke schon mal für eure antworten.
10 Antworten
Die Bewohner des Hauses sind verpflichtet im Wechsel den Schnee zu räumen und die Gehwege zu streuen. Der Vermieter kann einen Winterdienst beauftragen, aber die Kosten werden dann auf die Mieter umgelegt. Eine Mietminderung ist nicht gerechtfertigt. Schau mal in Deinen Mietvertrag, was da über die Hausordnung steht.
Es ist interessant, was einige Antwortgeber hier den Mietern zumuten, zumal sie, wie eindeutig herausgestellt, nicht für Winterdienst zuständig sind sondern der Hausmeisterservice. Dessen Kontrolle obliegt dem Vermieter. Bei der jetzigen Wetterlage würde ich sagen, das ist höhere Gewalt, deshalb kann man die Miete nicht mindern. Eine derzeitige Information des Vermieters ist sicher sinnvoll. Er könnte sich dann nicht darauf berufen, nichts gewusst zu haben, wobei es doch eure Pflicht gewesen sei, auf Mängel hinzuweisen. Sollte niemals Winterdienst funktionieren, wäre darüber nachzudenken, bei der nächsten BK-Abrechnung in der Position "Hausmeister" einen Abzug vorzunehmen. Diesbezüglich also dann gegen die Abrechnung Einspruch einlegen und entsprechend begründen. Zum Beweis immer protokollieren und fotografieren, wann immer nichts passiert ist. Schließlich bezahlt ihr Mieter die Leistung, ohne dass diese erbracht wurde, im Rahmen der monatlichen Vorauszahlungen.
Mietminderung klar, wenn man kein Zugang zur Garage..Hof..Mülltonne und zur Strasse hat. In meinem Mietvertrag steht z.B. drin, dass der Vermieter für die Aupenanlage zuständig ist. Bei uns gibts keine Hausordnung noch was. Und es ärgert mich, dass er nichts tut. Wenn man selbst schippen muss, was Einem nicht übrig bleibt, dann darf man doch Mietminderung geltend machen.
Generell ist zwar der Vermieter dafür verantwortlich, aber hat er es auf Euch im Mietvertrag übertragen? Aber deshalb eine Mietminderung??????
wenn da was im Mietvertrag drin steht würd ich es machen oder ich würd selber mal die Schüppe in die Handnehmen, wenn es mich so extrem stört!