Muss man vor der Garage Schneeräumen
Hallo an Alle,
der Winter ist in vollen Zügen angekommen und ich stelle mir folgende Frage:
Muss ich vor meiner Garage den ganzen Tag Schnee räumen...
Der Vermieter hat die Räumpflicht an die Mieter abgegeben, aber vor meiner Garage ist kein Gehweg oder ähnliches. Vor der Garage befindet sich ein Parkplatz über den ich fahren muss der von einem Beauftragten geräumt wird und auch der Eingang des Hauses befindet sich nicht vor meiner Garage. Nach meiner Sicht kann ich den Schnee wegräumen damit ich rausfahren kann, muss ihn aber nicht den ganzen Tag räumen, da sich kein Weg oder ähnliches auf dem kleinen Ausfahrtsstück befindet.. Ich würde den Schnee morgens und abends wegräumen... Eigentlich sollte es kein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht darstellen...
Wie seht Ihr das ? Kennt Ihr vllt. Gerichtsurteile? Gesucht habe ich schon aber leider nichts passendes gefunden...
Danke.
2 Antworten
Naja, du hast zwar beschrieben, wie es bei dir in etwa aussieht, aber ich kann es mir trotzdem nicht ganz vorstellen. Jedenfalls solltest du auf jeden Fall einmal am Tag räumen, wenn diese Wege/Flächen oder was auch immer nicht nur von dir genutzt werden. Wenn zum Beispiel der Weg zur Haustüre zugeschneit ist und du nicht alleine in dem Haus wohnst, würde ich schon wenigstens einmal Morgens räumen. Wenn die Wege, um die es geht, außer dir sowieso keiner Betritt ist es ja eigentlich egal. Dann mach es einfach so, wie es für dich geschickt ist. Bei öffentlichen Wegen hast du allerdings, soweit ich weiß, eine gewisse Räumungspflicht. Normalerweise, vor allem, wenn du auch Salz benützt, reicht einmal am Tag. Wir haben auch eine Straße vor dem Haus, die wir räumen müssen. Da räumen wir einmal am Morgen und streuen Salz und das bleibt dann automatisch so. Wird halt matschig, aber Hauptsache nicht glatt.
Und wir räumen auch nur eine kleine Gasse. Bei der ganzen Straße wären wir den ganzen Tag beschäftigt.
Du bist dazu verpflichet die wichtigen Laufwege auf deinem Grundstück bzw. davor zumutbar von Schnee zu befreien. Wenn du Morgens räumst und tagsüber beim Arbeiten bist, dann kann dir niemand vorwerfen dass du nicht geräumt hast. Wenn du aber 3 Tage nicht räumst und es entsteht Eis auf dem jemand ausrutscht, dann kannst du haftbar gemacht werden.