Winterdienst in den Nebenkosten
Hallo, habe eine Nebenkostenabrechnung für 2010 bekommen. Da taucht der Winterdienst mit Kosten von 2016 Euro für das ganze Haus auf (8 Mietparteien, ich habe 65 von 668 qm). Das bedeutet, dass ich 195 Euro für den Winterdienst bezahlen soll. Zudem gibt es Kosten für die Straßenreinig, ist da der Winterdienst nicht schon drin? Mich erstaunt, dass es in den beiden Abrechnungen aus den Vorjahren keinen Posten "Winterdienst" gab, geschneit hat es aber in den Jahren doch auch mal. In meinem Mietvertrag finde ich keine Regelung zum Winterdienst. Kann es sein, dass die Hausverwaltung ohne Befragung der Mieter einen Winterdienst beschäftigt darf, und wir das nun zahlen müssen? Sind die Kosten für den Winterdienst nicht etwas hoch? Hab das mal nachgerechnet. Wenn es an 50 Tagen im Jahr einen Dienst gab, was meines Erachtens schon sehr viel wäre, dann hätte der Dienst 40 Euro gekostet. Für 10 Meter Schnee schippen und Salzstreuen? Unglaublich! Wäre um Erfahrungsberichte und Antworten dankbar.
6 Antworten
Wie ist denn der Winterdienst bei euch geregelt? Entweder steht im MV, dass die Mieter im Wechsel für Winterdienst verantwortlich sind oder der Posten Winterdienst ist aufgeführt.
Wenn ihr als Mieter also nicht geschippt habt, wer dann?
Übrigens ist Winterdienst nicht billig, die Verträge werden in der Regel von Oktober-März geschlossen. Um zu wissen was genau berechnet wird kannst du Einsicht in die Rechnungen nehmen.
Straßenreinigung führt die Stadt aus, das hat mit Winterdienst nichts zu tun.
Wichtig für die Höhe der Kosten ist noch, in welcher Stadt du wohnst. Die Kosten sind regional sehr unterschiedlich.
Wenn es sich - wie du schreibst - nur um 10 Meter Bürgersteig vor dem Haus handelt, sind die Kosten auf jeden Fall sehr hoch.
Ich prüfe regelmäßig Abrechnungen und habe daher einen ganz guten Überblick über diese Zahlen. Da würde ich mal bei der Hausverwaltung nachfragen, warum sie jetzt auf einmal die Kosten für den Winterdienst umlegen und warum die so hoch sind.
Wichtig ist, solchen Anfragen immer schriftlich zu stellen und um schriftliche Antwort zu bitten.
Außerdem dürfen laut Betriebskostenverordnung nur Kosten umgelegt werden, die ausdrücklich im Mietvertrag stehen.
Viele Grüße
"Nur Kosten umgelegt werden die Ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sind." Und was ist mit dem $, wo neu entstehende Nebenkosten ebenfalls zu tragen sind?
Kann sein das die Abrechnung nach Aufwand berechnet wurde, statt pauschal. Im Mietvertrag ist der Winterdienst geregelt, Selbstvorname oder Fremdvergabe.
Bei mir habe ich eine Selbstvorname und diesen Dienst samt der Hausreinigung zu einem Festpreis vergeben.
Jetzt verlangt sich der neue Hausmeisterdienst das 3 Fache an Geld über die Nebenkostenabrechnung ohne mich zu fragen. Dabei bin ich sein Arbeitgeber. Das verlangen habe ich mit einem Wiederspruch und Einsicht in die Belege abgelehnt.
Hallo, danke für die schnellen Antworten. im meinem Mietvertrag finde ich den Posten Winterdienst nicht.
Ist das OK, wenn man zwei Jahre gar nix zahlt und dann auf einmal gleich 195 Euro? Muss sowas nicht vorher mal angekündigt werden. Hätte man mich informiert, hätte ich den Job für das Geld gemacht, davon kann ich ja dreimal im Sommer in den Urlaub fliegen.
Winterdienst ezieht sich üblicherweise auf die (öffentlichen) Gehwege sowie das Privatgrundstück. Hat also nichts mit Straßenreinigung zu tun. Winterdienst ist genauso ein Posten wie Pflege der Umlage, kann also auf alle Wohnungen umgelegt werden. Üblicherweise ist es so, wenn man einen gewerblichen "Schneeräumer" beauftragt, macht er (oft !) einen Pauschalpreis für ein Jahr / Saison. Egel, ob es schneit, friert (Glatteis) oder regnet. Dabei geht er natürlich von einem ungünstigen Winter aus (mit viel Arbeit), damit er keinen Verlust macht. Von daher halte ich einen Betrag von rund 2000 € für realistisch (ich kenne die Beträge von einem benachbarten Gewerbebetrieb / Malermeiser, er bezahlt einen ähnlich hohen Preis)
Ja , du kannst doch den Job übernehmen für 2000 € im Jahr . Spech doch mal mit deinem Vermieter . Klar darf der das in Rechnung stellen.
darf er nur dann, wenn dies im MV vereinbart ist, ansonsten nicht.