Wer muss den Winterdienst vor dem Haus bei Leerstand im Mietshaus mit übernehmen?
Hallo, wir haben im Haus keinen Hausmeister, und im 2-Familienhaus in der 1.Etage einen Leerstand. Gemäß Hausordnung müssen sich die Mieter wöchentlich beim Winterdienst vor dem Haus und auf dem Bürgersteig abwechseln. Wer muss jetzt den Winterdienst für die leerstehende Wohnung übernehmen?
Wir gehen davon aus, dass dieses die Vermieterin (Wohnungsgesellschaft) zu erledigen hat.
Wer kann uns da weiterhelfen, und eine rechtsverbindliche Antwort geben?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen harlybecker
3 Antworten
Wer muss den Winterdienst vor dem Haus bei Leerstand im Mietshaus mit übernehmen ?
Für leerstehende Wohnungen muß der Vermieter die Kosten und natürlich auch Pflichten übernehmen.
yepp, der vemieter
alle pflichten einen leerstehenden wohnung, gehen auf den vermieter über
bzw sind sie eh bei ihm, weil es ist ja praktisch dann seine eigentumswohnung, die er grade nur nicht vermietet hat
Frage doch direkt bei der Wohnungsgesellschaft nach...., das wäre der kürzeste Weg.
Frage doch direkt bei der Wohnungsgesellschaft nach...
Die wird mit Sicherheit sagen das die anderen Mieter den Winterdienst mit machen müssen.
Na dann macht es eben schriftlich. Dann habt ihr es auch schriftlich....., bis dahin ist noch Zeit und ihr müsst jetzt wohl noch keinen Winterdienst machen , oder?
Hallo, wenn wir aus dem Fenster sehen, dann haben wir tiefsten Winter in NRW, trotzdem danke.
Man kann sich mit einer Wohnungsgesellschaft nur schriftlich in Verbindung setzen, da man sonst keinen Nachweis für die Anfrage hat.