Muss ich nicht ausgeführten, aber in Nebenkostenabrechnung berechneten Winterdienst bezahlen?
Hallo,
ich habe letztens meine Vermieterin wegen der Nebenkostenabrechnung 2009 besucht. Einige Dinge hat sie dann auch korrigiert. Nur ein Punkt bleibt für mich nach wie vor offen, bzw. strittig:
Der Vermieter hat einen Vertrag über Winterdienst mit einer Firma abgeschlossen für 350€ im Jahr. Jedoch ist sowohl 2009, als auch 2010 (trotz harten Wintern) nichts passiert. Wir waren auch Wochen nach dem Schnee das einzige Haus mit einer geschlossenen Schneedecke in der Straße (davon hab ich auch Fotos gemacht).
Es wurde also nie gestreut, oder irgendwie der Schnee geräumt. Der Dienstleister hat also das Geld beim Vermieter eingestrichen, und dieser möchte den Mietern das jetzt weiterberechnen. Ich habe jedoch gehört, das ich ohne Leistung keine Rechnung bezahlen muss und der Vermieter das also mit dem Dienstleister regeln muss, wenn er Geld bekommen will.
Weiß jemand wo irgendein Urteil, bzw. Gesetz steht, auf das ich mich berufen kann in diesem Fall? Kann ich die dadurch entstehende Nebenkostenerstattung (ca 40€ für mich) von der nächsten Bruttomietzahlung abziehen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG TT
10 Antworten
Ziehe das Geld für nicht erbrachte Leistung ab. Aber locker.
Auch OHNE.
Lass Dir vom Vermieter den Arbeitsnachweis zeigen. Wenn der Vermieter ihn nicht hat, soll er sich den von der Firma besorgen. So lässt sich nachvollziehen, ob überhaupt etwas gemacht wurde bzw. ob unberechtigt einfach Termine eingetragen wurden, an denen aber nichts gemacht wurde. Die nicht geleistete Arbeit kannst Du von der Abrechnung abziehen.
Nach über einem Jahr ist die Beweisführung aber nicht mehr trivial...
Erstmal zur "Verrechnung" mit der Miete: Wenn Du "eigenmächtig" die Miete kürzt, könnte das "nach hinten losgehen" (Wenn dreimal keine oder zu wenig Miete gezahlt wird, wäre das ein Grund für eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters)
Hast Du den Vermieter zeitnah auf das Versäumnis des Winterdienstes aufmerksam gemacht, ihm "Fristen zur Behebung" gesetzt, eine Mietminderung angekündigt? Ansonsten könnte es nunmehr vielleicht als "Akzeptanz" Deinerseits gewertet werden.
Erkundige Dich vielleicht beim Mieterbund, wie Deine Chancen stehen. Ob Dir 40 Euro den Stress eines möglichen Rechtsstreits wert sind, kannst Du nur selbst entscheiden.
Dann hätte man als Mieter den Vermieter bereits in 2009 mal ansprechen sollen wie das mit dem Winterdienst geregelt ist. Und, man hätte den Vermieter darauf aufmerksam machen können, dass die Firma nicht kommt bzw. keine Leistung erbringt. Dann hätte der Vermieter , zumindest ich hätte, keine Rechnung bezahlt!
Einfach einbehalten ist leider nicht möglich.
du kannst sie abziehen mit deinen beweisen wie zb fotos mit datum usw. wenn dann trotzdem erwartet wird dass du sie zahlst wuerde ich mir gut ueberlegen ob es wert macht darueber zu streiten egal in welch einer form gestztlich gesehen haettest du direkt reklamieren muessen bei vernachlaessigung oder nicht erscheinen des winterdienstes per fax oder mail damit du einen beweis hast. es ist jetzt allerdings etwas schwierig. es haengt vom guten willen des verwalters ab. denn wenn der den dienst bezahlt hat muesst ihr auch. ihr habt das ja auch unterschrieben dass ihr mit dem dienst einverstanden seid und die verantwortung der verwaltung uebergeben. die muessten dann auch kontrollieren dass es ausgefuehrt wird. was die meisten nicht tun . also es ist eine frage der toleranz
...aber nur, wenn du einen Rechtsschutz hast...