darf Miete für Carportstellplatz rückwirkend in Rechnung gestellt werden?

7 Antworten

bis zu einer Neuvermietung der unteren rechten Wohnung ab 01.01.2013.

ich interpretiere diesen Satzteil so, daß die Vermieterin ab 1.1.2013 Miete für den Carportstellplatz verlangt. Daß die Miete rückwirkend verlangt wird, kann ich nicht erkennen.

Es wurde nie irgendwas mündlich oder schriftlich besprochen, dass ich da nicht stehen dürfe oder Miete für bezahlen müsse.

Dein Mietvertrag ist entscheidend, wenn ein Stellplatz mitvermietet wurde, hast Du einen Anspruch - sonst nicht.

Schließlich gehört der Carport zu einer anderen Wohnung (damit auch einer anderen Eigentümerin/Vermieterin) - damit ist doch klar, daß Du diesen eigentlich nicht nutzen darfst.

Thodie 
Beitragsersteller
 29.12.2012, 18:17

schon mal vielen dank für die ganzen hilfreichen Antworten...

ich habe es zwar so gelesen, dass ich bis zum 31.12.12 mieten kann und dann ab 01.01.13 wegen Neuvermietung der Wohnung nicht mehr.

Aber gut... dann werde ich einfach ein freundliches Schreiben aufsetzen und mich für das Angebot bedanken aber dann doch wieder auf der Straße parken. Guten Rutsch usw. :-) Vielleicht habe ich es ja wirklich nur falsch gelesen ;-)

also meint ihr schon, dass sie rückwirkend nichts geltend machen kann/ darf?

wegen den Altmietern: die sind Ende Oktober ausgezogen und haben Anfang Oktober gekündgt (fristgerecht für Okt. - Dez. 12) nun haben sie aber nur noch für Oktober Miete gezahlt und lassen Nov und Dez mit der hinterlegten Kaution ausgleichen. Das ganze geht auch schon über den Anwalt etc. Meint ihr dass es dann trotzdem so anzusehen gilt, dass die Vormieter bis zum 31.12.12 zahlen und demnach auch keine "doppelte" Miete mir in Rechnung zu stellen ist weil ich nun schon 2 Monate da geparkt habe?

Ich meine, die waren mehrmals da und hätten auch schriftlich Bescheid geben können, dass ich nur gegen eine Mietzahlung dort parken dürfe. Aber das haben sie ja nicht...

Hallo,

Das ist dann doch soweit noch alles o.K. Aus der hier dargelegten Ausführung konnte ich jetzt nicht entnehmen, dass rückwirkend Miete für den Carport verlangt würde.

Was aber faktisch scheint ist die Zugehörigkeit des Ports zu einer bestimmten Wohung und die bislang allgemein unberechtigte Nuzung dieses Stellplatzes.

Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich würde zur Wahrung des Hausfriedens vorschlagen, mal mit der Vermieterin zu reden und ihr einen Vergleich für die bisherige Nutzung vorzuschlagen.

Als Laie kann ich Dir aber leider absolut weder Ja oder Nein zur Antwort geben.

mfg

Parhalia

Das ist ein Angebot. Im Moment läuft ja noch der Vertrag des bisherigen Mieters - wenn der einverstanden ist, kannst ihr bis Ende des Jahres dort parken. Doppelte mIter kann die Vermieterin natürlich nicht verlangen. Aber ab. 1 Januar ist das wieder der Stellplatz der Vermieterin - sie kann dich da parken lassen oder nicht, gegen Geld oder umsonst, das ist allein Sache der Vermieterin.

Wenn es weder einen mündlichen noch einen schriftlichen Mietvertrag über den Carportstellplatz gibt - brauchst du auch keine Miete dafür zahlen - dann hast du Glück gehabt, weil sie hätte dich auch abschleppen lassen können.

Wenn du aber weiterhin das Auto dahinstellst, dann kann sie Miete verlangen, da sie dir die Konditionen genannt hat und damit, dass du das Auto dann weiter dahin stellst, wäre dann ein Mietvertrag begründet.

Nein, das darf sie rückwirkend nicht, denn ohne Mietvertrag gibt es keine Miete und ihr ist kein Schaden entstanden...