magelnder winterdienst: kann ich miete mindern?
unser haus kann man nur über den hof betreten. um von der strasse zum hauseingang zu kommen muss man eine steile einfahrt herunter und über einen garagenhof laufen. (selber weg zu den mülltonnen, die oben an der strasse stehen).
Mein Vermieter meint, dass der Hof räumpflicht des mieters wäre und die einfahrt und der gehweg ja von einem winterdienst geräumt werden. winterdienst steht aber direkt nicht auf der nebenkostenabrechnung. aber wenn der winterdienst kommt, dann einmal am tag. nachts um 2 oder 3 uhr und selten mal um 16:30 uhr des nachmittags.
doch der hof und die einfahrt sowie der gehweg sind eine eisschicht und ich habe diesen winter schon etliche stunden damit verbracht eis und schnee zu beseitigen damit man unfallfrei über den hof und die einfahrt hoch gehen kann. desweiteren muss ich natürlich auch mit meinem auto die einfahrt hoch denn der parkplatz auf dem hof gehört mit zur wohnung und den möchte ich ja auch nutzen können. daher schippe ich selbst doch das kann ja nicht sinn der sache sein. eine extra vereinbarung oder sowas gibt es nicht und im mietvertrag steht auch nichts darüber drin.wäre sogar fast mit meinem auto die total vereiste hofeinfahrt runtergerutscht wenn ich mich nicht im schnee auf der strasse festgefahren hätte.
kann ich miete mindern weil winterdienst nicht richtig erfolgt? wenn ja um wieviel?
2 Antworten
Was der VM meint und was auf der Betriebskostenabrechnung steht oder nicht, ist zunächst einmel zweitrangig.
Wichtig ist, was die Ortssatzung (morgen bei der Verwaltung erkundigen!) und der Mietvertrag aussagen.
Der Vermieter scheint in der Tat hierfür zuständig zu sein. Über Mietminderung verweise ich auf internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/em1.htm Vorher wäre der VM unbedingt schriftlich nachweislich zur Wiederherstellung aufzufordern.
Bzgl. Mietrecht: mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/katalog_neu.htm Achtung: Meine Meinung, keine Rechtsberatung!
Die Verkehrssicherungspflicht auf dem Grundstück und den angerenzenden Fußwegen ist Sache des Vermieters. Wie du schreibst, kommt außerhalb ein Winterdienst. Insofern mietvertraglich da eine BK "Straßenreinigung" vereinbart wurde, sind diese Kosten dort einzuordnen. Anders "auf" dem Grundstück. Dort könnten die Kosten über "Gartenpflege" oder "Hausmeister" abgerechnet werden, insofern diese BK umgelegt werden dürfen lt. MV. Ist kein Hausmeister oder Diensleister mit diesen Arbeiten beauftragt und auch eine Übertragung auf die Mieter nicht wirksam vereinbart, bleiben diese Kosten dann am Vermieter hängen. Die Frage nach Mietminderung ist schwierig zu beantworten, da rate ich unbedingt zur Beratung durch den Mieterverein. Für den Fall, dass ein Hausmeister existiert und dessen Kosten umgelegt werden, könntest du nach bzw. bei der BK-Abrechnung im Falle einer Nachzahlung diese entsprechend kürzen. Ist denn der Stellplatz Bestandteil des Mietvertrages mit Zahlung eines Obulus? Dann sähe ich eine Möglichkeit zur Minderung, ansonsten eher nicht.
im mietvertrag ist nichts darüber geregelt. das heisst doch dann rechtlich dass alle zum grundstück gehörenden flächen einschließlich garagenhof und einfahrt vom vermieter entsprechend gestreut werden müssen (mindestens gestreut)oder? kann ich denn miete mindern da sicheres betreten des grundstücks nicht gegeben ist?