magelnder winterdienst: kann ich miete mindern?

2 Antworten

Was der VM meint und was auf der Betriebskostenabrechnung steht oder nicht, ist zunächst einmel zweitrangig.

Wichtig ist, was die Ortssatzung (morgen bei der Verwaltung erkundigen!) und der Mietvertrag aussagen.

nicole1982 
Beitragsersteller
 02.01.2011, 19:41

im mietvertrag ist nichts darüber geregelt. das heisst doch dann rechtlich dass alle zum grundstück gehörenden flächen einschließlich garagenhof und einfahrt vom vermieter entsprechend gestreut werden müssen (mindestens gestreut)oder? kann ich denn miete mindern da sicheres betreten des grundstücks nicht gegeben ist?

Berny2  02.01.2011, 19:56
@nicole1982

Der Vermieter scheint in der Tat hierfür zuständig zu sein. Über Mietminderung verweise ich auf internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/em1.htm Vorher wäre der VM unbedingt schriftlich nachweislich zur Wiederherstellung aufzufordern.

Bzgl. Mietrecht: mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/katalog_neu.htm Achtung: Meine Meinung, keine Rechtsberatung!

Die Verkehrssicherungspflicht auf dem Grundstück und den angerenzenden Fußwegen ist Sache des Vermieters. Wie du schreibst, kommt außerhalb ein Winterdienst. Insofern mietvertraglich da eine BK "Straßenreinigung" vereinbart wurde, sind diese Kosten dort einzuordnen. Anders "auf" dem Grundstück. Dort könnten die Kosten über "Gartenpflege" oder "Hausmeister" abgerechnet werden, insofern diese BK umgelegt werden dürfen lt. MV. Ist kein Hausmeister oder Diensleister mit diesen Arbeiten beauftragt und auch eine Übertragung auf die Mieter nicht wirksam vereinbart, bleiben diese Kosten dann am Vermieter hängen. Die Frage nach Mietminderung ist schwierig zu beantworten, da rate ich unbedingt zur Beratung durch den Mieterverein. Für den Fall, dass ein Hausmeister existiert und dessen Kosten umgelegt werden, könntest du nach bzw. bei der BK-Abrechnung im Falle einer Nachzahlung diese entsprechend kürzen. Ist denn der Stellplatz Bestandteil des Mietvertrages mit Zahlung eines Obulus? Dann sähe ich eine Möglichkeit zur Minderung, ansonsten eher nicht.