Winterdienst bis wann bei Auszug?
Hallo Ich bin Mieter eines Hauses, und habe bis zum 31.1.14 gekündigt. Kann bereits am 1.1.14 ins neue Haus und habe bereits einen Termin zur Schlüsselübergabe am 11.1.145 ausgemacht, dieser ist auch bestädigt. Schön und gut, aber was ist mit dem Winterdienst, bisher habe ich mich alleine darum gekümmert, aber wie ist es, wenn ich meine Schlüssel übergeben habe ( komme nicht mehr an Schneeräumer, Salz...) bin ich bis zum 31.1 verpflichtet zu räumen oder nur bis zur Schlüsselübergabe. Ich müsste ja auch extra herfahren. anke für eure Info.
6 Antworten
Schön und gut, aber was ist mit dem Winterdienst, bisher habe ich mich alleine darum gekümmert, aber wie ist es, wenn ich meine Schlüssel übergeben habe ( komme nicht mehr an Schneeräumer, Salz...) bin ich bis zum 31.1 verpflichtet zu räumen oder nur bis zur Schlüsselübergabe.
Da Sie einen mündlichen Mietervertrag haben müssten Sie eigentlich nichta machen.
Ist mündlich so vereinbart
Sie müssen selber wissen, ob man in Frieden auseinander geht oder ob der Vermieter Sie am Buckel kratzen kann.
Sie könnten ja Verwandte, Freunde, Bekannte oder Nachbarn damit beauftragen, zur Not muss man dafür etwas bezahlen.
MfG
johnny
Wenn der Vermieter die Wohnung vorzeitig zurücknimmt endet die Obhutsverpflichtung des Mieters.
Normal ist solange das Mietverhältnis dauert,t solange bist Du auch dran, in dem Fall würde ich mir eine schriftliche Bescheinigung geben lassen wo er Dich von der Räum pflicht befreit , weil eben kein Zugang zum Streugut gewährleistet ist.
Als Mieter bist Du bis zum Ende des Mietvertrages an alle dort vereinbarten Pflichten gebunden.
Ist vertraglich vereinbart das Du den Winterdienst machen sollst?
Ist mündlich so vereinbart
Dann ist das ohnehin nicht Dein Bier.
In erster Linie ist der Grundstückseigentümer verpflichtet den Gehweg zu räumen und streuen.
Mit der Schlüsselübergabe hast du keinen Zugang mehr und damit m. E. auch keine Räumpflicht. Das wäre dann das Problem des Vermieters. Aber um ganz sicher zu gehen, würde ich mir vom VM die Schlüsselübergabe sowie die Entbindung von der "Räumpflicht" schriftlich bestätigen lassen. Eigentlich wäre das eh Vermietersache......
Ist mündlich so vereinbart