Müssen wir neue Mieter vorzeitig in die neue Wohnung lassen?
Wir haben unsere alte Wohnung zum 31.7. gekündigt und zahlen auch so lange Miete. Wir sind bereits ausgezogen und jetzt meinte unsere alte Vermieterin das die neuen Mieter ruhig 2 Wochen eher in die Wohnung können. Darf sie das so entscheiden? Haben wir dann ein recht das wir anteilig Miete bekommen?
16 Antworten
Müssen wir neue Mieter vorzeitig in die neue Wohnung lassen?
Nein, weder der neue Mieter noch der Vermieter haben einen vorzeitigen Anspruch.
Soll der neue Mieter Dir die Hälfte der Miete geben, wenn ervor dem Ersten rein will.
Zahlt er nicht, gibt es auch erst am Ersten die Wohnungsschlüssel.
Nein, das darf sie nicht entscheiden. Ihr seid bis 31.7. die Mieter und habt Hausrecht. Es spricht aber nichts dagegen, dass die neuen Mieter früher rein können, wenn denn alle Zählerstände abgelesen sind, die Wohung abgenommen wurde und entweder die Vermieterin oder die neuen Mieter die halbe Miete an euch erstatten, inkl. NK:
Dann sollte die Vermieterin bereit sein, die Hälfte der Miete an Euch zurück zu zahlen.
Besser weil einfacher wäre, ihr würdet nur die halbe Miete bezahlen... Vermutlich habt hr aber schon überwiesen...
Die Vermieterin darf das natürlich ohne Rücksprache mit euch nicht tun.
... das ist mir zu wirr. Wenn denn der Mietgegenstand bis zum 31.07. gemietet wurde, erfolgt doch die Rückgabe am nächsten Werktag, also am 01.08.2015 bzw. am 03.08.2015 oder? Wie bitte soll denn die Vermieterin auch anders handeln, sie hat doch noch gar keine Schlüssel.
... unsere Gerichte hier bestehen aber darauf? Ist das denn Rechtsbeugung, wenn die das gar nicht dürfen?
Hast Recht, hab mich schlaugemacht.
Nachsatz: Laut 193 BGB ist der 03.08. Termin, siehe ggf.:
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Das gilt für Mietverträge nicht.