Mitte des Monats ausgezogen. Darf die Vermieterin die volle Miete Behalten?
Hallo zusammen
Wir sind mitte des Monats Ausgezogen auf wünsch des Nachmieters und Vermieters nun ist die Frage können wir die halbe Miete zurück verlangen ?
15 Antworten
Hallo Devii1986,
meines Wissens, darf der Vermieter die volle Miete einbehalten, außer es ist etwas anderes im Mietvertrag festgehalten. Im Normalfall ist das aber durchaus korrekt so und es gibt darüberhinaus noch eine Kündigungsfrist, die man einhalten und voll bezahlen muss.
Lies dir am besten mal deinen Mietvertrag genau durch. Außerdem solltest du in Zukunft am besten vorher mit dem Vermieter abklären ob man nicht eventuell zu einer Übereinkuft kommen kann. Zum Beispiel könntest du dir vorher einen Nachmieter (z.B. aus dem Freundeskreis) suchen. Sofern Vermieter und Nachmieter einverstanden sind, könnte dieser dann direkt einziehen und die hälfte der Monatsmiete direkt an dich überweisen.
Eventuell hat dein Vermieter in deinem Fall sogar schon einen Nachmieter gefunden? Dann könnte es auch sein, dass der Nachmieter schnellstmöglich einziehen möchte und das oben beschriebene könnte ebenfalls klappen. Sprich die Vermieterin doch einfach freundlich an.
LG
Vielen Dank :)
So weit ich weiss hat der Mieter das Recht auf die volle Monatsmiete.
Er darf aber nicht doppelt kassieren (z.B. die volle Miete von dir und noch etwas vom Nachmieter).
Ich würde mit dem Nachmieter reden, ob er die Hälfte übernimmt, da er ja einen halben Monat in der Wohnung wohnt.
Bis wann läuft euer Mietvertrag? Wenn er eigentlich über den gesamten Monat läuft, dann nicht
Also normalerweiße läuft er erst zum 31/30/09/2016 aus aber da wir schon früher rauskonnten und die vermieterin einen nachmieter hat ging das alles recht schnell
Sobald die Wohnung neu vermietet ist oder größere Instandsetzungen in dieser erfolgen, ist keine Miete mehr fällig. Bereits bezahlte Miete ab diesem Zeitpunkt ist zu erstatten (Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB).