Vermieter im selben Haus von Winterdienst befreit?
Hallo.
Ich bin gerade etwas gefrustet. Wohne seit 3 Monaten in einer neuen Wohnung und der Vermieter wohnt in der Wohnung unter mir im selben Haus. Er ist ein hobbyloser Renter (nix gegen Hobbylose oder Rentner) und hat sich in der kurzen Zeit schon als Kontrollfreak herausgestellt (wann ich die Rolläden runtermachen soll, dass ich meinen Postkasten leeren soll, dass ich die Mülltonne früher reinholen soll etc.).
Heute (Sonntag) hat es geschneit und abgesehen davon, dass er mich um 7:35 mit einem Anruf geweckt hat, sagte er auf die Mailbox, dass ich auch mal dran sei mit Schneeschippen und die Schaufel etc. stünden unten bereit.
Habe davor noch in den Vertrag geschaut: Solange der Vermieter es nicht klar übernimmt, hat der Mieter die Pflicht zum Winterdienst. Ok. Also muss ich schippen. Dort steht aber auch, dass es einen Plan geben muss, aus dem hervorgeht, wer wann dran ist. Als ich ihn dann nach so einem Plan frage, sagt er: "Sie sind immer dran, denn ich bin der Vermieter."
Er scheint wohl überzeugt zu sein, dass der sich als VERmieter im gleichen Haus selbst von der Räumungspflicht befreien kann. So weit ich online gelesen habe, muss diese Pflicht aber fair auf alle Parteien im Haus verteilt werden. Zählt er nun als Partei? Oder als Vermiter, der die Räumungspflicht auf den Mieter abwälzt?
Kurz: Kann sich der Vermieter im selben Haus selbst von der Räumungspflicht befreien?
P.S.: Davor wohnte er allein dort. Da musste er ja auch Schnee schippen. Es ist also klar, dass er das ausnutzt, und uns die ganze Arbeit aufbrummen will. Und echt, hätte der alte Mann freundlich gefragt, hätte ich es gern gemacht, aber so finde ich das einfach unverschämt.
7 Antworten
Moment, das hast Du falsch verstanden. Es ist Aufgabe des Vermieters die Räumung und Streuung von Gehwegen durchzuführen. Der Vermieter kann diese Aufgabe aber auf den Mieter abwälzen. Dazu bedarf es im Mietvertrag eine entsprechende Klausel oder eine Hausordnung wo dies drin steht. Wenn ich das richtig verstehe, ist so eine Klausel aber gar nicht vorhanden und damit hat er hobbylose Rentner ein Hobby: Schneeschaufeln
Noch ein Tipp. In der Gemeindeordnung ist festgelegt von wann bis wann die Gehwege freigeräumt werden müssen und ich glaube kaum, dass deine Gemeinde am Sonntag vor 8 Uhr bereits eine Räumpflicht hat.
Da informiere dich in deiner Gemeinde über die Räumpflicht.
Ich stell mir jetzt einfach mal vor, ich bin Eigentümer eines Zweifamilienhauses mit langem Fußweg zum Haus, breiter Garagenzufahrt und auch noch einen ewig langen Gehweg vorm Haus, der auch noch ums Eck geht.
Irgendwann bin ich mal älter und überlege mir, wie ich die beschwerliche Arbeit los werden kann.
Da habe ich dann eine glänzende Idee: Ich such mir für die zweite Wohnung neue Mieter, die ich nach eigener Einschätzung problemlos mit der lästigen Arbeit des Winterdienstes beauftragen kann. Also gesund und kräftig!
Dann mache ich einen Mietvertrag, in dem ich den gesamten Winterdienst den Mietern aufs Auge drücke. Vor lauter Begeisterung merken die gar nicht, was ihnen angetan wurde und wenn es dann im Winter mal los geht mit Schnee vom Himmel nicht zu knapp, merken sie, in was sie rein getappt sind.
Langer Rede kurzer Sinn: Ja, als Vermieter darf man den Winterdienst komplett auf die Mieter abwälzen. Da gibt es kein Recht oder Gesetz, das das anders regeln würde.
Halten Sie sich doch einfach an das , was Sie da selber im Mietvertrag vereinbart haben; schließlich hat Sie niemand gezwungen die Räum- und Streupflciht im Hinblick auf die günstige Miete zu übernehmen.
Hallo,
ja das kann er,schließlich ist er ja kein Mieter.
Mal ganz davon abgesehen,such dir eine neue Wohnung.Mit so einer männlichen Else Kling gibt es auf Dauer immer Streit.
Denn wann man seine Rolläden zu macht, geht ihn überhaupt nix an.
.... Zitat: Ok. Also muss ich schippen.
Und somit ist doch alles klar.