Darf ich einen Internetshop im Allgemeinen Wohngebiet betreiben?
Darf ich in einem Allgemeinen Wohngebiet einen Internethandel für kleidung betreiben, wenn folgendes im Bebauungsplan steht? § 2 Art der baulichen Nutzung
Das Gebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) im sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Die Ausnahmen des § 4 Abs. 3 BauNVO werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Wie wird da verfahren.
3 Antworten
ich würde behaupten, das du keine schlechten Papiere hast. Ein Internethandel dürfte kein störendes Gewerbe sein. Auch wenn du täglich mehrer Lieferungen bekommst müssen es die Nachbarn dulden. Sonst dürfte der Milchmann, Postbote..... ja auch nicht mehr durch fahren. Also ran an die Gemeinde. Mehr wie ablehnen können die nicht. Die Gewerbesteuer kommt doch auch der Gemeinde zugute.
Das siehts schlecht aus für deinen Plan, da die möglichen Ausnahmen ausgeschlossen wurden.
Blöder Satz, aber so isses.
Zulässig sind
1. Wohngebäude,
2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
oder gibt es ein Hintertürchen.
Wüsste ich nicht, aber nachfragen kostet trotzdem nichts.
Wenn natürlich täglich oder regelmässig Lastwagen/Lieferwagen vor der Tür stehen wird da nichts genehmigt werden.
Ja, da du kein Ladengeschäft oder keine Produktion, Handwerk betreibst. Kurz um hast du keine Lärmbelästigung oder Kundenbetrieb... Wenn es doch Probleme gibt, wirst du es beim Anmelden des Gewerbes merken... Dann wird es nämlich geprüft ;-)
Dann kann ich mir den Weg zur Gemeinde wohl sparen wenn das so klar geregelt ist, oder gibt es ein Hintertürchen.