Gartentor - Baurecht?
Hallo,
ich hab folgende Frage:
Der Nachbar von meinen Eltern hat zu der Einfahrt des Hauses (Einfahrt gehört 4 Familien bzw. zu 4 Häusern) ein Gartentor gebaut, natürlich ohne überhaupt zu Fragen.
Er hat für die Einfahrt kein Nutzungsrecht.
Die Einfahrt ist sehr schmal, dort passt grade so ein Post-Transporter durch.
Meinen Eltern ist das Tor eigentlich relative egal.
Nur das Tor wurde so gebaut, dass es in Richtung der Einfahrt aufgeht und wenn es offen steht, ist mehr als die Hälfte der Einfahrt blockiert.
Die Einfahrt ist auch noch durch die Hecken der anderen Nachbarn recht Dunkel und unübersichtlich.
Meine Eltern haben jetzt Angst, dass irgendwann das Tor durch Wind oder spielende Kinder auffliegt und jemand dadurch verletzt wird.
Gibt es irgendeine Möglichkeit ihn zu zwingen, dass sich das Tor andersrum öffnet oder entfernt werden muss?
Mit reden und bitte sind meine Eltern gescheitert…
5 Antworten
Also jeder kann auf seinem Grund machen was er will.
Tor haben auf das eigene Grundstück zu pendeln
Tor die auf öffentliche Grundstücke pendeln sind Sache der Stadt
Wenn du es genauer willst auf http://www.nachbarschaftsstreit.de/forum/viewforum.php?f=3
haben Sie eine Wegerechtsforum
Ziemlich einfach: Ihr könnt Ihn zwingen dass das Tor zur anderen Seite hin öffnet - also auf sein Grundstück und nicht auf die Einfahrt. Das hat mit Wegerecht zu tun. Wenn Du mal aufmerksam durch die Straßen gehst, wirst Du auch kaum ein Gartentor, Einfahrtstor oder irgendeine Tür sehen die nach außen aufgeht.
Wir hatten das gleiche - nur das es keine Einfahrt war sondern ein stinknormales, 60 cm hohes, Lattentor das mehr aus optischen Gründen existiert :)
Ist für Ihn auch kein großer Umbau - also nicht mit großen Kosten oder Mühe verbunden.
Wendet euch an das Bauamt.
Nicht zuständig.
Er hat für die Einfahrt kein Nutzungsrecht? Auf welcher Rechtsgrundlage stützt er dann sein Tor? Wenn er Eigentümer der Zufahrt ist, die 4 Häuser nur Wegerecht haben: schränkt er durch das Tor das Wegerecht nicht ein. In den öffentlichen Verkehrsraum darf sich das Tor nicht öffnen.
Und deine Eltern als Nachbarn: können hier nur mitreden, wenn er das Tor an ihrer Hauswand oder auf ihrem Eigentum befestigt hat. Evtl noch als Berechtigte des Wegerechtes.
Das verstehe jetzt wer will. Wenn alles so ist, wie du beschreibst: würde ich als Eltern mit den anderen 3 Eigentümern reden: Widerechtlicher Eingriff ins Gemeinschaftseigentum Tor zu beseitigen bis... andernfalls Beseitigung gegen Ersatzvornahme.
Tor grundsätzlich ist ja nicht schlecht. Die Verkehrsgefährdung kann man halt nur vor Ort beurteilen, evtl kann man noch eine Beleuchtung anbringen.
Eigentümer des Weges sind die 4 Hausbesitzer (als auch meine Eltern)
und Nachbar ist einer von den 4? in Bruchteilsgemeinschaft nach BGB? empfehle mal §§743-745 BGB
Was sagt der Vertrag über Verkehrssicherheit, Unterhaltung, Ausbesserung und was sagen die anderen zwei Eigentümer?
wie ist die Nutzung der Einfahrt geregelt? wem gehört die Grundfläche der Einfahrt?
wenn die Einfahrt öffentlich ist, wäre ein ungesichertes Tor schon eine Art Gefährdung...
Was sagen denn die anderen beiden (von den 4 Eignern)?
Der Nachbar gehört nicht dazu, er hat mit der Einfahrt nichts zutun. Die anderen Nachbarn haben sich noch garnicht geäussert ... Die warten erstmal ab ...