Gibt es dieses Gesetz wirklich?

11 Antworten

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In der Schweiz gibt es exakt solch ein Gesetz, in Deutschland wird seit 2014 verstärkt darauf hingewirkt das:

Vor der Ausschreibung neuer Baugebiete die vorhandenen Baulücken geschlossen werden,

Die neuen Baugebiete in direktem Kontakt zur bestehenden Siedlungsfläche und direkter Anbindung an die bestehende Infrastruktur gelegt werden,

Einzelne Bauvorhaben in Baugebieten erst an der Grenze zur bestehenden Siedlung gebaut werden, bevor die Randgebiete der ausgewiesenen Bauflächen konkret bebaut werden.

Diese Maßnahmen zielen auch auf eine Vermeidung der Zersiedelung von Landschaft, aber es ist kein direkt genanntes Gesetz.

Warum? Damit möglichst zusammenhängende naturnahe Flächen erhalten bleiben. Jede Straße zerschneidet Landschaft.

habakuk63  26.09.2020, 00:25

Danke für die Auszeichnung.

tomtomtom230 
Beitragsersteller
 19.09.2020, 07:33

Finds nur schade dass das Haus mit einer befestigten, öffentlichen Straße verbunden sein muss, ich mein mich störts ja nicht das ich über Landwege oder so fahren müsste

pharao1961  19.09.2020, 12:27
@tomtomtom230

Und wenn du dich mit dem Eigentümer des Landweges mal streitest?

Aus diesem Grund sind seit vielen Jahren die sogenannten 2.Reihenbebauungen verboten und das ist gut so.

Ja und Nein. Ich kannte einen Fabrikanten (größter Steuerzahler der Gemeinde) der hatte den Wunsch mitten im Wald auf einem Hügel eine Villa zu bauen, um so einen unverbauten Blick über die Weser hinweg auf seine Fabrik genießen zu können.

Der Wunsch wurde ihm erfüllt. Die Villa steht heute noch dort.

Man braucht für jeden Hausbau eine Baugenehmigung, den sogenannten "roten Punkt". Diese muss auch auf der Baustelle ausgehängt sein, so dass es jeder lesen kann.

Wenn du eine Genehmigung für den Bau kriegst, dann kannst du auch dort bauen.

Dafür gibt es in der Bundesrepublik Flächennutzungspläne, aus denen genau hervorgeht, welche Flächen für die Bebauung, für landwirtschaftliche Nutzung, als Grünflächen , Verkehrsflächen etc. vorgesehen sind.

Im Rahmen dieser Flächennutzungspläne gibt es Konkretisierungen durch Bebauungspläne, die weitere Vorgaben enthalten (reine Wohngebiete, Flächen für Gewerbe ...).

Für eine Bebauung braucht man ein als Bauland ausgewiesenes Grundstück und eine Baugenehmigung.

Feld, Wald und wiesen gehören nicht zum Bauland und sind daher nicht bebaubar. Eine Ausnahme gibt es für Landwirte mit dem sogenannten Altenteilerhaus.

Da hat deine Mutter vollkommen recht. Mitten im Wald darf man nicht einfach so ein riesiges Haus bauen. Meine Großeltern haben in den Siebzigern auf einem Waldgrundstück gebaut, da waren sie damals noch die einzigen, und da durften sie nur ein kleines Wochenendhaus bauen, bzw das musste bestimmten Regularien entsprechen. Deswegen haben sie z.b. keinen Balkon. Auch in neuerer Zeit hat eine Bekannte von meinen Eltern ein Grundstück sehr sehr günstig bekommen, da da wald ist und man keine Baugenehmigung bekommt. Sie hofft einfach, dass sich das eventuell in den nächsten Jahrzehnten ändern wird und sie das dann gewinnbringend verkaufen kann.