Hauskaufen auch ohne Baugenehmigung aber " Duldung" des Hauses
Ich und meine Freundin haben Interesse an einen schönen Haus! Also direkt den Makler angerufen und nachgefragt.Dieser sagt ist kein Problem allerdings gibt es von den Bau (vor ca .20 Jahren gebaut) keine Baugenehmigung ! Das Haus sollte wohl schonmal abgerissen werden, aber vor Gericht wurde eine " Duldung" des Baus erstritten! Was soll ich den darunter verstehen? Nicht das wir es kaufen und dann müssen wir es irgendwann abreißen?! Oder ist eine "Duldung " gleichzusetzen mit einer Genehmigung? Hoffe jemand weiss was darüber? Schonmal Danke !
3 Antworten
Duldung erstritten ist fast wie die Baugenehmigung. Bedeutet, dass das Gericht entschieden hat, die Bauaufsicht darf gegen den Zustand nicht (mehr) vorgehen. Das Haus steht ohne Baugenehmigung; der Verstoß gegen das öffentliche Baurecht rechtfertigt allerdings keinen Abriss.
Sowas bezieht sich nur auf den damaligen Eigentümer und bedeutet, dass das Haus nur "abgewohnt" werden darf, aber nicht erneuert oder instandgesetzt.
Die Antwort ist irreführend!
Duldung heißt Duldung und ersetzt keine Genehmigung. Diese Duldung kann jederzeit widerrufen werden. Ich würde die Finger davon lassen, wenn es keine Möglichkeit den Bau nachträglich zu legalisieren - also nachträglich ein Baugenehmigung zu erwirken. Das wird aber schwierig, da die Bauvorschriften in den letzten 20 Jahren doch deutlich verschärft wurden. Da heißt dass umfangreiche Arbeiten an der Hütte zu erwarten sind (Wärmedämmung, usw.), die dann gegen den Kaufpreis zu rechnen sind. Erkundige Dich erst einmal, ob es möglich ist, eine Baugenehmigung zu bekommen. Ist das nicht der Fall, dann lass die Finger weg. Ein Hauskauf ist normalerweise die größte Investition in Deinem Leben. Das will gut überlegt sein. Schnell wird aus dem Traum von Haus ein Albtraum.
Baurechtlicher Bestandsschutz gilt nur für genehmigte Gebäude, nicht für geduldete. Die Duldung ist meist an den jeweiligen Bauherren gebunden und kann nicht durch Kauf an Dritte übergehen. Finger weglassen!!!
Die Duldung ist nur an den jeweiligen Bauherren gebunden, kann nicht durch Kauf an Dritte übergehen und ersetzt keine Baugenmehmigung. Wenn diese hätte erteilt werden können hätte keine gerichtliche Duldung ausgesprochen werden müssen.
Duldungen sind meistens an bestimmte Personen gebunden oder zeitlich beschränkt; keinesfalls darf ein geduldetes Haus ausgebaut werden, da sonst sein Bestand verfestigt würde. Baurechtlicher Bestandsschutz gilt nur für genehmigte Gebäude, nicht für geduldete.
Also: Finger weglassen!!!
"Da heißt dass umfangreiche Arbeiten an der Hütte zu erwarten sind (Wärmedämmung, usw.), die dann gegen den Kaufpreis zu rechnen sind. " Das ist eine falsche Aussage. Das Haus geniest Bestandsschutz. Auch wenn Bauvorschriften verschärft wurden, so muss sie nicht von Amtswegen nachrüsten. Das ist jedem Hausherrn noch frei gestellt.
Duldung heißt Duldung und ist nicht so einfach wieder zu streichen. Was man machen könnte ist einen kleinen Umbau zu machen, für den man einen genehmigten Plan braucht. Diesen orher beim Bauamt einreichen und genehmigen zu lassen. Wäre doch unsinnig den wenn man eine Kleinigkeit genehmigt, aber das Haupthaus müsste entfernt werden. Somit wäre dann auch das Haupthaus legalisiert. Ich freue mich schon auf Kommentare auf diese waghalsige Idee. Grüße aus Bayern