Sichtschutz um Garten (Sondernutzungsrecht) erlaubt?

3 Antworten

Das allgemeine Problem in einer Eigentumswohnung ist, dass alles, was die Gemeinschaft beschließt für jeden Eigentümer bindend ist.

Die Verwaltung hat da gar nichts eigenes zu sagen, denn sie hat nur den Auftrag, den Willen der Gemeinschaft durchzusetzen.

Wenn Ihr also einen Sichtschutz über das hinaus haben wollt, was die Planung (und evtl. auch die Teilungserklärung) vorsieht, dann müsst Ihr Euch mit der Gemeinschaft einigen.

Solltet Ihr übrigens von dem Spielplatz überrascht worden sein, könnte es sein, dass Ihr Eure Anzahlung zurückgefordern könnt. Aber da müsst Ihr einen Anwalt fragen, was ihr unterschrieben habt und was davon dann überraschend ist.

Allgemein: Verwaltungen, die der Bauträger aussucht ganz schnell rauswerfen, die handeln eher im Sinn des Bauträgers.

Zum Abschluss noch was: Kinder sind immer störend. Die sind ganz furchtbar. Und machen Lärm und hauen Fussbälle über den Zaun, mitten auf den gedeckten Kaffeetisch. Dann wird es immer Kampf geben, gewinnen wird keiner.
Oder man sieht Kinder und Nachbarn als Bereicherung und kickt einen Ball auch mal zurück.

MH1208 
Beitragsersteller
 25.01.2019, 09:18

Vielen Dank! Unmenschen sind wir nicht, erleben nur leider immer wieder wie Eltern ihre Kinder, die auf dem Spielplatz mal müssen, einfach an den Gartenrand der nächsten Wohnung stellen, z. B. Außerdem haben wir einen Hund und wenn's ganz blöd läuft, landet so ein Ball mit vollem Karacho auf dessen Kopf, was wir auch gerne vermeiden wollen. Solche Dinge. A*********r sind wir aber sicher keine, Kinder sind eben Kinder.

nurlinkehaende  25.01.2019, 09:36
@MH1208

Das mit dem Gartenrand kann man wirksam mit einem Elektrozaun ... aber Spaß beiseite, Eigentümergemeinschaften sind eben Gemeinschaften und das ist am leichtesten als Gemeinschaft und nicht in einem Gegeneinander.

Der Sichtschutz kann am Ende auch den Nachteil haben, dass man sich nicht sieht, spricht, grüßt, neues aus Büllerbü zu einem kommt und so weiter. Wohnungseigentum und Gemeinschaft muss man mögen oder man wird nicht glücklich.

Das mit dem Elektrozaun ist nur als Beispiel gedacht wie man es eher nicht machen sollte.

MH1208 
Beitragsersteller
 25.01.2019, 09:50
@nurlinkehaende

Uh, Elektrozaun,... Daran hatten wir noch gar nicht gedacht, kannst du einen Anbieter empfehlen oder reicht Modell Pferdekoppel? ;) Wir wollen gar nicht unbedingt komplett einzäunen, aber die Seite zum Spielplatz hin wäre zu schon irgendwie sexier^^ Mal schauen, ich telefoniere nachher mal mit der Notarin bei der beurkundet wird und die auch Fachanwältin ist für Eigentümerrecht. Vielleicht kann die was deichseln.

nurlinkehaende  25.01.2019, 10:09
@MH1208

Na ja, ziemlich gründliche Methode, um es sich mit den Nachbarn zu verreizen.

Manchmal, am Ende, wenn drei bis fünf Jahre wirklich nix hilft ...

Freunde von uns haben es als Katzenschreck einbauen müssen, weil der Garten von einem dreckigen Dutzend aus der Nachbarschaft als Katzenklo missbraucht wurde. Irgendwann waren die gut 20 Haufen am Tag dann echt zu viel, auch wenns verbuddelt wird. Macht einfach keinen Spaß wenn man dann Blumen setzt.

Nervig ist nur das Ticken der Anlage, im Sommer muss man sich zirpende Grillen vorstellen.

Und das ist wirklich die allerletzte Hilfe, wenn gar nix anderes mehr hilft. Du hast danach erst mal ein bis drei Jahre Ärger. Die Katzenfreude in der Nachbarschaft haben es erst nach ein paar Jahren geschafft, sich damit abzufinden.

... wer kauft schon ohne Besichtigung Autos, hat aber nicht einmal eine Fahrerlaubnis?

Und somit gilt ja bei ETW allein die TE, Nutzung bedeutet ja nicht alles ist erlaubt.

Und Kinderschutz? Viel Spass mit den Nachbarn!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Reden Sie mit dem Bauträger, damit Ihr Sichtschutz noch vor Beschlußpflicht durch die WEG genehmigt wird und insoweit eine vollendete Tatsache geschaffen wird, die dann auch in Bestandskraft übergeht.