Feststellen ob "Schwarzbau" oder nicht!
Hallo,
also ich bin an einem Hauskauf interessiert, allerdings wurde an dem Haus vor 30 Jahren ein großer Anbau errichtet. Nun hatte ich mir die aktuelle Liegenschaftskarte über TIM online NRW angeschaut und muss feststellen, dass der Anbau in dieser nicht erscheint. Da ich nun keine schlafenden Hunde wecken möchte und in den Liegenschaftskarten scheinbar sehr viel fehlt, habe ich zwei Fragen:
Kann es sein, dass es trotz Baugenehmigung und allem was dazu gehört, eine Bebauung in der Liegenschaftskarte nicht eingetragen ist ?
Gibt es eine Möglichkeit dieses herauszufinden OHNE beim zuständigen Amt eine Lawine zu entfachen ?
Gruß
Silberheim
5 Antworten
du musst beim zuständigen bauamt nachfragen.
Das kannst du nur im zuständigen Amt klären, denn dort werden die Bewilligungen erteilt.
Hatte ich auch schon, dass selbst genehmigte Anbauten in der Liegenschaftskarte nicht drin waren. Wenn du ein berechtigtes Interesse hast, kannst du dir auf den zuständigen Bauamt Bestandspläne aushändigen lassen - wenn noch welche da sind. Einige Bauämter vernichten das Zeug nach 30 Jahren.
Die Vorredner hatten schon Recht. Kann sein.
Die schlafenden Hunde sind aber ja im Zweifel nicht dein Problem.
Ich würde NIE ein Haus/Grundstück kaufen ohne selber in das Grundbuch und die Bauakte bzw. das Baulastenverzeichnis beim Amtsgericht bzw. der unteren Bauaufsicht geschaut zu haben.
Für beides benötigst du die Einwilligung des jetzigen Eigentümers. Wenn er dir die aber nicht vor Kauf erteilt, dann würde ich eh die Finger weg lassen. (Grundbuchauszug gibt es natürlich spätestens beim Notar).
MfG
C
Ob ein Gebäude im Kataster aufgenommen ist oder nicht sagt nichts über dessen Rechtmäßigkeit. Es ist lediglich die Dokumentation des Bestands. Es konnen auch Schwarzbauten enthalten sein oder legal errichtete Gebäude fehlen.
Einzige Möglichkeit ist, sich die Begenehmigung zeigen zu lassen. Als Eigentümer sollte man diese schon im eigenen Interesse solange aufheben, wie das Haus besteht. Ansonsten gibt es eine Exemplare bei der Gemeinde und ggf. der unteren Bauaufsichtsbehörde (falls dies nicht die Gemeinde selbst ist).