Hallo mein Nachbar hat abgetragen und somit mein Grundstück verändert wer muss die Mauer errichten.
Hallo mein Nachbar hat 1 Jahr nach mir gebaut als er sein Grenzstein suchte hat er mit der Firma von mein Grundstück erde abgetragen und dazu noch mein Terrasse gefährdet da momentan Mutterboden von mein Grundstück auf sein ständig abrutscht. ich habe ihn Angesprochen und ihn darauf hingewiesen ein Mauer zu machen höhe mein Grundstück um es abzufangen,darauf hat er nur die hälfte getan wie auf den Bilder zu sehen ist. Hinweis ich liege ca 1,50 M Höhe wie er ich habe nicht aufgeschüttet sondern die Grundstücke waren so von der Stadt vergeben im Gegensatz zu ihm lag er tiefe wie ich. Meine Bitte seht euch die Bilder an und gibt mir einen Rat ich weis nicht was ich machen soll ob ich ein Anwalt nehme wenn ich Recht habe oder doch die mauer selber mache.
5 Antworten
Da er die Veränderung gemacht hat, wohl auch ohne ihr Einverständnis, müsste er das machen. Sollte wegen dem Abtragen Schäden an ihrem Haus entstehen könnten sie ihn dafür Theoretisch auch Haftbar machen. Zudem ist die Frage ob er überhaupt dazu berechtigt war. Hatte er eine Amtliche Genehmigung gebraucht (sofern eine nötig ist)?
Erfragen sie beim Bauamt:
Ist das abtragen von Erdreich auf seinem Grundstück erlaubt?
Darf er das so nahe an ihrem Grundstück machen das dadurch ihr Gebäude gefährdet wird? Nehmen sie die Bilder mit und schildern sie es dort so wie hier.
Muss er den Ursprünglichen Zustand wieder herstellen oder reicht es wenn er eine Mauer errichtet die die selbe Aufgabe erfüllt.
Der Vorschlag von butz1510 ist auch sehr gut und zu empfehlen, da Bilder nicht alles Zeigen und vor Ort doch noch die eine oder andere Frage aufkommt.
Grenzsteine buddelt man nicht , da holt man das Katasteramt - die wissen genau wo der Meßpunkt ist . [ Grenzsteine liegen selten auf Schnittpunkten , meist bis zu 40 cm daneben. _ Sonst könnte man keinen Zaunpfahl setzen !] Das der Nachbar die Terrasse abfangen muß ist doch logisch und einklagbar .
Bitte beim Bauamt anrufen und jemanden kommen lassen, der das begutachtet!
Wäre da nicht erst mal das Bauamt deiner Gemeinde zuständig?
Hallo, leider nur dumme Antworten. Besser man lässt es. Richtig ist: Aufschüttungen und Abtragungen sind - ab einer festgeschriebenen Größe/Höhe - genehmigungspflichtig. Also, beim Bauamt die evtl. vorhandene Genehmigung einsehen. Gruß A