Muss ich als Mieter den Rasen neu anlegen?
Wir haben eine Doppelhaushälfte mit Garten gemietet . Die Gartenpflege ist Pflicht des Mieters . Dem kommen wir auch nach . Der Rasen wird gemäht und gedüngt . Beete saubergemacht usw. . Nun hat sich unser Vermieter beschwert das der Rasen ungepflegt wäre . Man muss dazu sagen das der Rasen seit 20 Jahren drauf ist und die Vormieter den nicht gerade gepflegt haben . Das heisst er war schon sehr vermoost bei unserem Einzug . Das haben wir mittlerweile schon verringert . Ein Gärtner meinte das die Fläche eigentlich ganz abgetragen werden müßte und dann neuer Mutterboden drauf . Danach dann neuen Rasen säen . Das sehe ich aber ehrlich gesagt als Mieter nicht ein . Das ist ja eine kostspielige Sache und im Mietvertrag steht eben nur das die Gartenpflege von uns zu erledigen ist . Nicht das wir ihn bei Bedarf neu anlegen müssen . Sind wir als Mieter wirklich dazu verpflichtet das zu zahlen ?
Viele GrüßeAnja
8 Antworten
Um das ganze auch mit ein bisschen Rechtsprechung zu unterfüttern:
zB OLG Düsseldorf (Urt. v. 07.10.2004, Az. I-10 U 70/04, m.w.N.): "Ist der Mieter eines Einfamilienhaus lediglich allgemein zur Pflege des Gartens verpflichtet, sind hierunter nur einfache Pflegearbeiten zu verstehen, die weder besondere Fachkenntnisse des Mieters noch einen besonderen Zeit- oder Kostenaufwand erfordern, z.B. Rasen mähen, Unkraut jäten und Entfernen von Laub."
Nein, das seid ihr nicht! Ihr habt getan, was ihr konntet, mehr geht nicht! Wenn dem Vermieter das nicht paßt, soll er den Rasen dann neu anlegen lassen und ihr pflegt ihn dann (den Rasen meine ich)!
Sind wir als Mieter wirklich dazu verpflichtet das zu zahlen ?
Nein, das fällt nicht unter Pflege oder Betriebskosten, sondern unter Instandhaltung/Instandsetzung und ist in jedem Fall vom Vermieter zu tragen...
Der Gärtner möchte natürlich Geld verdienen. Hört auf, den Rasen zu düngen und mäht ihn möglichst oft (im Sommer bei Feuchtigkeit alle 3-5 Tage). Am besten mit einem Mulchmäher, also ohne den Schnitt zu beseitigen. Und nicht gießen. Falls sich Lücken auftun, sät man ein wenig nach. Maulwurfshügel sofort einebnen. Maulwürfe tun dem Rasen gut. Im Grunde hat der Vermieter nicht das Recht, euch vorzuschreiben, wie ihr euern Garten gestaltet, solange sich keine Nachbarn beschweren.
nein, der mieter kann den garten in der mietzeit gestalten, wie er möchte. der vermieter hat in dieser zeit nichts mitzusprechen. lediglich bei sehr großen veränderungen wie z.b. fällung großer bäume und sonstigen dingen, die nicht rückgängig gemacht werden können, muss man den vermieter fragen. das wird man sicher auch tun, denn am ende der mietzeit muss der garten so übergeben werden, wie er war, oder man muss schadensersatz leisten.