Wiederbewilligung und Verlängerung ALG1 bei Arbeitslosigkeit nach mehreren Beschäftigungen?

1 Antwort

Um überhaupt die kurze Anwartschaftszeit erfüllen zu können,darf man meines Wissens unter anderem gar keine Beschäftigung von durchgehend 6 Monaten haben !

Die Beschäftigungsverhältnisse müssen vorwiegend vertraglich von kurzer Dauer sein,also in der Regel nicht länger als 10 Wochen am Stück,wenn du nur einen Job über 6 Monate gehabt hättest,dann würde meiner Ansicht nach gar kein Anspruch auf eine kurze Anwartschaftszeit bestehen.

Das Bruttoeinkommen innerhalb von 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit spielt dann auch noch eine Rolle.

Wenn du also durch kurzfristige Beschäftigungen noch nicht min.wieder 6 Monate Versicherungspflicht erreicht hättest,dann würde sich dein alter Restanspruch immer um die Tage deiner zwischenzeitlichen Arbeitslosigkeit verringern.

Erst wenn du dann die 6 Monate ( 180 Tage ) innerhalb von 2 Jahren voll hättest würde neu berechnet und es kämen dann zum Restanspruch weitere 3 Monate = 90 Tage dazu,wenn ich mich nicht irre.

Esmeraldas 
Beitragsersteller
 29.08.2017, 08:02

Ist für den Zeitraum der neuen Anwartschaftszeit, ob nun verkürzt oder auch die vollen 360 Tage, relevant wann die 1. Arbeitslosigkeit und vorherige Anwartschaftszeit zum Tragen kam? Oder zählen immer die letzten 2 Jahre, egal was in diesem Zeitraum passiert ist, hauptsache man kommt insgesamt auf die erforderliche Beschäftigungszeit in diesem Zeitraum?

isomatte  29.08.2017, 08:37
@Esmeraldas

Meiner Ansicht nach gilt das dann wieder neu,denn du hast dann ja vorerst deine Arbeitslosigkeit beendet gehabt und dann beginnt wieder eine neue Anwartschaftszeit und wenn du diese nicht erfüllst,egal ob normale oder kurze,dann kannst du auf deinen unverbrauchten Teil deines alten ALG - 1 zurück greifen !

Wenn seit der ersten Entstehung noch keine 4 Jahre vergangen sind.