Anwartschaftszeit ALG I, zählt die Zeit der Ausbildung dazu?

2 Antworten

Hallo,

Zeiten einer Berufsausbildung werden beim ALG I auch grundsätzlich anerkannt, sofern in dieser Zeit in die Arbeitslosen-Versicherung eingezahlt wurde. Bei einer betrieblichen Ausbildung mit Ausbildungsvergütung durch den Betrieb jedenfalls.

Bei öffentlich geförderten Fortbildungen mit Ersatzleistungen kann es anders sein. Hier mal auf die Lohnabrechnung sehen.

Es wird bei einer Kündigung Deinerseits aber gewiss zu einer Sperrzeit kommen, da Mobbing nicht so einfach ohne stichhaltige Beweise als wichtiger Kündigungsgrund nachweisbar gegenüber der Arbeitsagentur ist.

Ich würde Dir zumindest empfehlen, zunächst einmal einen Termin mit Deinem Sachbearbeiter zu vereinbaren, damit Du vor jeglicher Handlung Infos und Möglichkeiten aus erster Hand bekommen kannst. Eine Sperrzeit kann immerhin wegen Arbeitsaufgabe regulär bis zu 12 Wochen betragen.

mfg

Parhalia

In der Ausbildung bist du ja versicherungspflichtig, also zählt die Zeit auch. Das AlG wird aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate errechnet. Allerdings wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, hast du keinen Anspruch. Du müsstest also zumindest auch einen befristeten Zeitarbeitsvertrag annehmen.