Hartz 4 für nur 6 Monate bewilligt, trotz Gesetzesänderung?
Hallo,
ich beziehe zurzeit Arbeitslosengeld II (Hartz 4).
Habe Mitte November den Antrag zur Verlängerung gestellt und heute den Bewilligungsbescheid bekommen, das ich für weitere 6 Monate Hartz 4 erhalte.
Jetzt hätte ich eine Frage: Im SGB II § 41 wurde am 18.7.2016 geändert:
" (3) Über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist in der Regel für ein Jahr zu entscheiden (Bewilligungszeitraum). Der Bewilligungszeitraum soll insbesondere in den Fällen regelmäßig auf sechs Monate verkürzt werden, in denen
1. über den Leistungsanspruch vorläufig entschieden wird (§ 41a) oder
2. die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind."
siehe: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/41.html
Warum wurde dann bei mir wieder nur für 6 Monate bewilligt?
Die Kosten der Unterkunft und Heizung sind okay, die bezahlt das Jobcenter auch komplett und hat sich auch nie beschwert.
Und von Vorläufiger Entscheidung steht da auch nix drin.
Hat jemand ne Idee oder ne Ahnung, ob das so okay ist?!
LG Alpaka3
4 Antworten
Die Software ist noch nicht auf dem neuesten Stand. ;P
Oder der Sachbearbeiter hat sich verklickt.
Gut möglich, daß Du für 'ne Maßnahme geplant bist, von der Du halt nur noch nix weißt. Und die kürzere Bewilligungsdauer ist schonmal das erste "subtile" Druckmittel, Dich da hinzuzwingen.
Im Allgemeinen treten Änderungen bei Behörden erst zum Jahreswechsel wirklich in Kraft, sofern sie bis dahin nicht bereits wieder gekippt sind. o.O
Und die Formulierung "vorläufig entschieden" ist ja auch ein Kaugummibegriff. Auch ein Bescheid über ein Jahr ist im Prinzip nur vorläufig.
Also bleibt alles beim alten, egal, was Gesetze sagen.
Der Amtsschimmel ist halt ein Esel.
warehouse14
Danke fürs Sternchen! :)
Vlt. weiß Dein JC noch nichts von der Änderung. Frag am besten dort nach dem Grund.
Das ist normal. Es wird immer Zeitbegrenzt genehmigt da sich ja Deine Situation ändern kann und das Amt muß das regelmäßig miit Dir absprechen.
Dann leg schriftlich einen Widerspruch ein und frage darin nach warum der Bescheid nur für 6 anstatt 12 Monate bewilligt wurde,dann muss man dir auch eine nachvollziehbare Begründung mitteilen !