Bezüglich der Rentenjahre: Wenn man derzeit 45 Jahre eingezahlt oder gearbeitet hat, kann man mit 63 in Rente gehen?
Zählt die Berufsausbildung auch zu diesen Rentenwartejahren? Und wie verhalten sich 6 Monate Arbeitslosigkeit (ALG1) wird das auch voll auf die 45 Jahre angerechnet ?
Wie verhält sich eine weiterführende Schule auf dem zweiten Bildungsweg nach erfolgreicher Ausbildung?
Vermutlich wird alles ganz genau berücksichtigt.
Toll wäre natürlich wenn ich mit 63 ohne Abzug in Rente gehen könnte. Laut meiner Berechnung habe ich dann bereits 45 Jahre gearbeitet (Wenn Schule, Arbeitslosigkeit und Berufsausbildung voll angerechnet wird).
Kann man also heutzutage mit 63 abschlagfrei inm Rente gehen, sofern die 45 Jahre voll sind?
Mich interessiert nur der Standpunkt heute. Natürlich weiß ich dass es keinerlei Garantie auf eine Rente überhaupt gibt. Unsere Generation muss wahrscheinlich eh bis zum Tot buckeln um die derzeitigen Renter finanzieren zu können.
10 Antworten
Das hängt von deinem Alter ab. Mit 63 Jahren konnte man nur bis Jahrgang 1952 in Rente gehen. Jedes spätere Geburtsjahr verlängert das Eintrittsalter um 2 Monate, Jahrgang 1964 kann erst mit 65 die "vorzeitige" Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.
Allein die 45 Jahre Wartezeit reichen nicht, du musst auch das maßgebliche Alter entsprechend deinem Geburtsjahr erreicht haben.
Mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte überarbeitet. Wenn Sie vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten vorweisen können, können Sie ab 1. Juli 2014 die Altersrente bereits mit 63 ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Fragen und Antworten zur Rente mit 63
Zu den Pflichtbeitragszeiten zählen auch Pflichtbeiträge aus Kindererziehung, nicht erwerbsmäßiger Pflege, Krankengeldbezug sowie Wehr- und Zivildienst. Berücksichtigungszeiten können für die Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr und für Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Januar 1992 bis März 1995 angerechnet werden. Zudem werden auch Zeiten aus Minijobs angerechnet.
Nicht berücksichtigt werden Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden, und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich sowie aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
Hinweis
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden – auch nicht mit Abschlägen.
Für die Jahrgänge ab 1964 beträgt die Altersgrenze für diese Rentenart dann 65 Jahre.
Hallo Schneeburg82,
Sie schreiben unter anderem:
Bezüglich der Rentenjahre: Wenn man derzeit 45 Jahre eingezahlt oder gearbeitet hat, kann man mit 63 in Rente gehen?
Antwort:
Eine gründliche Einsichtnahme in Ihre aktuelle DRV-Rentenauskunft sollte eigentlich einige Ihrer Fragen beantworten!
Wenn Ihnen keine aktuelle DRV-Rentenauskunft vorliegt, dann bei der zuständigen DRV-Rentenstalt anfordern!
Ihr richtiger Ansprechpartner ist Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt!
Grundvoraussetzung ist, daß alle Ihre Beitragsmonate und gleichwertige Ersatzzeiten auf Ihrem DRV-Rentenkonto korrekt erfaßt sind!
Stichwort: "DRV-Kontenklärung!"
Des weiteren spielt Ihr Geburtsjahrgang eine wichtige Rolle:
Auszug ab Seite 10:
Zählt die Berufsausbildung auch zu diesen Rentenwartejahren? Und wie verhalten sich 6 Monate Arbeitslosigkeit (ALG1) wird das auch voll auf die 45 Jahre angerechnet ?
Wie verhält sich eine weiterführende Schule auf dem zweiten Bildungsweg nach erfolgreicher Ausbildung?
Antwort:
Lesen Sie unter folgendem Link ab Seite 19, welche Zeiten tatsächlich mitzählen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Die Beitragsjahre siehst du ja auf deinem Rentenkontoauszug.
Für ab 1953 geborene Versicherte wird die Altersgrenze von 63 Jahren schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
also 65, na danke
Zählt die Berufsausbildung auch zu diesen Rentenwartejahren?
Ja, wenn du Beiträge gezahlt hast. Anrechnungszeiten und Beitragszeiten sind NICHT identisch. Schulbesuch ab dem 17. Geburtstag wäre Anrechnungszeit aber keine Beitragszeit.
Und wie verhalten sich 6 Monate Arbeitslosigkeit (ALG1) wird das auch voll auf die 45 Jahre angerechnet ?
Yep. Außer in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn.
Toll wäre natürlich wenn ich mit 63 ohne Abzug in Rente gehen könnte.
Nein kannst du nicht, das ginge mit 65.
Ich bin davon ausgegangen dass die 82 sein Geburtsjahrgang sei.
Könnte sein. Aber dann könnte er nicht "derzeit" 45 Jahre erfüllt haben. Wie auch immer, ab dem 65. LJ kann man auf den Fall mit 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei in Rente gehen.
Ja. Ab Geburtsjahr 1964 kann man erst mit 65 Jahren in Rente gehen, wenn man die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt.