Wird der restanspruch von ALG1 ausgezahlt?
allo liebe Mitglieder, leider ist die Firma wo ich gearbeitet habe pleite gegangen und somit hat mich die Kündigung erwischt.
Ich habe mich natürlich rechtzeitig beim Arbeitsamt gemeldet und ALG1 beantragt.
Als ich dort war sagte mir die Sachbearbeiterin das ich noch einen Restanspruch habe von frühr (5 Monate).
Das kommt daher das ich vor Jahren die genannten 5 Monate arbeitslos war aber nie das ALG1 in Anspruch genommen habe.
Jetzt die eigentliche Frage: ich habe meine anspruchszeit ja voll von 1 Jahr Alg1 durch meine Lätzde Arbeit. Werden mir jetzt diese 5 Monate von frühr in einer hohen Summe nachgezahlt? Entschuldigung für diese dumme frage aber ich bin erst zum zweiten mal arbeitslos und kenne mich damit nicht aus.
Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten
LG "
4 Antworten
Bei ALG I handelt es sich um eine reine "Versicherungsleistung". ( weswegen es ja auch "Arbeitslosenversicherung" heisst )
Der "einfache" Fall für die Berechnung einer Anspruchsdauer und Höhe berechnet sich in dieser Hinsicht aus dem Beitragsverlauf der letzten 24 Monate. Das bedeutet für Dich aktuell eine maximale Anspruchsdauer von 11 Monaten.
- 5 Monate Restanspruch aus einem vormals erworbenen Anspruch in den letzten 24 Monaten
- 6 Monate aus der erweiterten Anwartschaft wegen der letzten Beschäftigung von erneut 12 Monaten.
Aber weil es sich halt um eine Versicherung handelt, so wirst Du natürlich im Zweifelsfall nicht benötigte Restansprüche nach einer gewissen Zeit nicht mehr ausbezahlt bekommen können.
Oder noch einfacher : wenn Du noch nicht das 55. Lebensjahr erreicht hast, so hast Du bei einer Festanstellung von durchgängig 24 Monaten in Arbeit bereits das Anspruchs-Maximum von 12 Monaten erreicht. Mehr geht nicht und diese Beiträge fliessen somit in den Devisenpool zugunsten und Aufrechterhaltung der allgemeinen Leistungslage für andere Arbeitslose mit Anspruch.
Denn grundlegend musst Du ja folgendes bedenken : Du bekommst zwar 60% ( 68% ) des durchschnittlichen Netto-Einkommens als ALG I im Falle eines gegebenen Anspruches, aber zahlst während der Einzahlungsphase doch nur 3% Deines Monats-Bruttos in die Versicherung ein. ( zzgl. AG-Anteil )
Wenn jetzt jeder Arbeitnehmer Restansprüche ausbezahlt bekäme, bzw. nach 24 Monaten nicht mehr in die AV einzahlen müsste, so würde dieses Versicherungsprinzip recht schnell in sich zusammenbrechen.
Deswegen bekommst Du eventuelle Restansprüche nicht ausbezahlt und sollst nach Willen der Versicherung auch möglichst schnell wieder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kommen. So ist das Prinzip.
O.K. @isomatte. Das hatte ich dann falsch interpretiert mit der Annahme auf aktuell 12 Monde der nun ablaufenden Beschäftigungsdauer.
Da kann etwas nicht stimmen,es sei denn das damals für dich die kurze Anwartschaftszeit galt !
Denn sonst kannst du auf keine 5 Monate ALG - 1 kommen,wenn du noch keines verbraucht hast.
Anspruch hast du in der Regel nur,wenn du innerhalb von 2 Jahren min. 1 Jahr ( 360 Tage ) versicherungspflichtig warst und dann hättest du min. einen Anspruch von 6 Monaten = 180 Tage haben müssen,bei 2 Jahren ( 720 Tage ) wären es dann 12 Monate = 360 Tage gewesen.
Aber ist auch egal,wenn du nicht schon min. 50 Jahre alt bist,dann hast du eh nur Anspruch auf max. 12 Monate ( 360 Tage ) ALG - 1,auch wenn du noch angenommen 5 Monate Restanspruch hast,mehr gibt es nicht.
Hättest du jetzt nur 1 Jahr ( 360 Tage ) gearbeitet,dann läge dein Anspruch bei 6 Monaten ( 180 Tage ) und dann käme der Rest von diesen angenommenen 5 Monaten noch dazu,so hättest du dann 11 Monate ( 330 Tage ) Anspruch gehabt.
Du bekommst dann deinen max. ALG - 1 Anspruch nach dem höheren ALG - 1 gezahlt.
Nein, die werden nicht in einer Summe nachgezahlt. Dein Anspruch auf ALG 1 verlängert sich einfach um die Monate.
Genau. Und da liegt auch der Haken an der Sache. Denn wenn man vorher einen neuen Job findet, ist die Zeit im wahrsten Sinne des Wortes futsch und somit auch der Anspruch.
ALG wird grundsätzlich ab Antragsdatum gezahlt. Hast du für die vergangenen Monate keinen Antrag gestellt, verfällt der Anspruch.
Ich habe es damals beantragt aber es wurde nicht ausgezahlt da Unterlagen fehlten. Die Sachbearbeiterin sagte mir ja das ich darauf Anrecht habe. Deswegen die frage ob es nachgezahlt oder angerechnet wird
Du bekommst keine Nachzahlung. Du kannst nur deine Arbeitslosenzeit verlängern. Aber auch das ist eine Milchmädchenrechnung, Denn wenn du in der Zwischenzeit wieder Arbeit findest, hast du nichts davon. Absolut gar nichts.
Mir ging es vor Jahren auch mal so. Da musste ich einfach nachträglich einen Antrag auf Wiederbewilligung stellen und bekam die Monate sozusagen gutgeschrieben., Ist aber schon etliche Jahre her.
Wie kommst du auf max. 11 Monate Anspruch ?
Die / der Fragesteller schreibt doch in der Frage klar,dass der Anspruch von 1 Jahr voll ist,demnach müssen hier dann ja min. 2 Jahre gearbeitet worden sein und somit hat sie / er schon durch die letzte Beschäftigung einen Anspruch auf 12 Monate = 360 Tage.
Der Restanspruch kann also nur dann noch eine Rolle spielen,wenn das dementsprechende Alter erreicht ist und man dann 15 / 18 oder sogar 24 Monate ALG - 1 bekommen könnte.