Zahlungsdauer ALG1?
Hallo liebe gutefrage Gemeinde,
ich habe ALG1 bewilligt bekommen und nun für 3 Monate nachgezahlt bekommen, da ich Termine aus persönlichen Gründen nicht wahrgenommen habe bekam ich eine Sperrzeit. Nach dem ich dort abgemeldet wurde ging ich mich wieder anmelden und man sagte mir ich solle erneut einen Antrag stellen was ich auch getan.
Auf den Bewilligungsbescheid steht das ich eine Anspruchdauer von 180 Tagen habe, ich habe bisher drei Monate erhalten abzüglich der Sperrzeiten, habe dort angerufen wegen des neuen Antrags und man sagte mir das es sozusagem abgeschlossen ist und ich bereits alles bekommen habe, allerdings steht da eben 6 Monate Anspruch aber nur drei bekommen, bekomme ich erst eine neue Zahlung nach dem erneuten Antrag ?
Vielen Dank im Voraus !
3 Antworten
3 Monate Bezug und 3 Monate Sperrzeit sind doch 6 Monate.
Wurde die Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbeiführt, indem man etwa seinen Job ohne wichtigen Grund aufgegeben hat, führt das in der Regel zu einer sogenannten Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes (ALG I). Damit ruht die Auszahlung der Leistungen des Arbeitsamtes.
Das trifft die Betroffenen in der Regel hart. Denn es unterbleiben nicht nur die Überweisungen für die Dauer der Sperrzeit, sondern auch die Anspruchsdauer wird um diese Zeit verkürzt. Und zwar im Falle einer Sperre von 12 Wochen mindestens um ein Viertel der gesamten Anspruchsdauer. Die auf Grund der Sperre ruhenden Leistungsansprüche verfallen dabei ersatzlos.https://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/300088-arbeitslosengeld-gesperrt---was-nun
Du mußt doch wissen, wie lange die Sperre war. Wenn man nur einen Termin versäumt, bekommt man nicht sofort eine Sperre. Da wird man erinnert und kann einen anderen Termin ausmachen. Wenn man sich aber nicht meldet und Kontakt vermeidet, keine Ahnung,was für Sperrzeiten es da gibt. Von 1Woche hab ich aber noch nix gehört.
https://www.alg-i.de/sperrzeiten.html
Hier ist auch eine Woche als Mindestzeitraum genannt,insofern hab ich was gelernt, wie lange deineSperrzeit war, weiß ich jedoch nicht. Wenn es dir zu lange vorkam, hättest du ja widersprechen können. Gibt ja ne Rechtsbelehrung dazu.
Die Seite in der Antwort hab ich nur verlinkt, damit du siehst, dass dein Anspruch für die Dauer der Sperre verfällt. Egal, was der Grund für die Sperre ist.
In der Frage steht "Termine" nicht "ein Termin".
Drei Termine habe ich versäumt, welches dann drei wochen Sperrzeit bedeutet, so steht es auf dem Bescheid bzw sagte man mir auch bei der erneuten Anmeldung
Dann geh mit dem Bescheid hin und stelle neuen Antrag, dann steht dir noch die Restzeit zu. vieleicht hat man 3 Wochen mit 3 Monate verwechselt, geh das persönlich klären.
Der Bezug müßte nach der Sperrzeit ja weiterlaufen, warum hat man dich abgemeldet? Irgendwas stimmt an der Geschichte nicht.
Alg 1 hat sich erledigt du musst einen antrag auf alg 2stellen aber wehe du gehst da nichjt zu einem termin den wen das wirklcih ein wichtieger grund istwarum man nicht hinjommen kann mus amn ine wege au einreichen bzw Müste e schon sowas sein wie das man andem tag und de uhrzeit ein Bewerbungsgespräch ist bzw das was mit zb dem eignem kind ist zb das es krank isr!
Wen du peech hast dauert die beatbeitung bis zu 8 wochen
Ruf nochmal an, und lass dir das richtig erklären, dafür sind die da.
Mann bekommt auch länger Arbeitslosengeld als 6 Monate kommt drauf an wie lang du vorher gearbeitet hast.
Wenn du es genau wissen willst geh zu anwalt und lass dich Beraten wenn du denkst da stimmt was nicht. Schau aber was der Anwalt will Euro kann teuer werden.
Gibst aber auch günstige. Es gibt ne Telefonnummer da kannst mit einen Anwalt sprechen kostet 1.99 die Min. Kannst aber nach 10 min wieder Auflegen, dann wird es nicht so teuer.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Beschäftigung endete da der Vertrag befristet war.
Ist denn ein versäumter Termin nicht eine Sperrzeit von einer Woche und nicht einem Monat, das wäre echt hart ?