Zahlungsdauer ALG1?

3 Antworten

3 Monate Bezug und 3 Monate Sperrzeit sind doch 6 Monate.

Wurde die Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbeiführt, indem man etwa seinen Job ohne wichtigen Grund aufgegeben hat, führt das in der Regel zu einer sogenannten Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes (ALG I). Damit ruht die Auszahlung der Leistungen des Arbeitsamtes.

Das trifft die Betroffenen in der Regel hart. Denn es unterbleiben nicht nur die Überweisungen für die Dauer der Sperrzeit, sondern auch die Anspruchsdauer wird um diese Zeit verkürzt. Und zwar im Falle einer Sperre von 12 Wochen mindestens um ein Viertel der gesamten Anspruchsdauer. Die auf Grund der Sperre ruhenden Leistungsansprüche verfallen dabei ersatzlos.https://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/300088-arbeitslosengeld-gesperrt---was-nun

Fragenstelle857 
Beitragsersteller
 30.06.2018, 11:02

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Die Beschäftigung endete da der Vertrag befristet war.

Ist denn ein versäumter Termin nicht eine Sperrzeit von einer Woche und nicht einem Monat, das wäre echt hart ?

Bitterkraut  30.06.2018, 11:06
@Fragenstelle857

Du mußt doch wissen, wie lange die Sperre war. Wenn man nur einen Termin versäumt, bekommt man nicht sofort eine Sperre. Da wird man erinnert und kann einen anderen Termin ausmachen. Wenn man sich aber nicht meldet und Kontakt vermeidet, keine Ahnung,was für Sperrzeiten es da gibt. Von 1Woche hab ich aber noch nix gehört.

Bitterkraut  30.06.2018, 11:10
@Bitterkraut

https://www.alg-i.de/sperrzeiten.html

Hier ist auch eine Woche als Mindestzeitraum genannt,insofern hab ich was gelernt, wie lange deineSperrzeit war, weiß ich jedoch nicht. Wenn es dir zu lange vorkam, hättest du ja widersprechen können. Gibt ja ne Rechtsbelehrung dazu.

Die Seite in der Antwort hab ich nur verlinkt, damit du siehst, dass dein Anspruch für die Dauer der Sperre verfällt. Egal, was der Grund für die Sperre ist.

Bitterkraut  30.06.2018, 11:13
@Fragenstelle857

In der Frage steht "Termine" nicht "ein Termin".

Fragenstelle857 
Beitragsersteller
 30.06.2018, 11:13
@Bitterkraut

Drei Termine habe ich versäumt, welches dann drei wochen Sperrzeit bedeutet, so steht es auf dem Bescheid bzw sagte man mir auch bei der erneuten Anmeldung

Bitterkraut  30.06.2018, 11:14
@Fragenstelle857

Dann geh mit dem Bescheid hin und stelle neuen Antrag, dann steht dir noch die Restzeit zu. vieleicht hat man 3 Wochen mit 3 Monate verwechselt, geh das persönlich klären.

Bitterkraut  30.06.2018, 11:17
@Bitterkraut

Der Bezug müßte nach der Sperrzeit ja weiterlaufen, warum hat man dich abgemeldet? Irgendwas stimmt an der Geschichte nicht.

Alg 1 hat sich erledigt du musst einen antrag auf alg 2stellen aber wehe du gehst da nichjt zu einem termin den wen das wirklcih ein wichtieger grund istwarum man nicht hinjommen kann mus amn ine wege au einreichen bzw Müste e schon sowas sein wie das man andem tag und de uhrzeit ein Bewerbungsgespräch ist bzw das was mit zb dem eignem kind ist zb das es krank isr!

Wen du peech hast dauert die beatbeitung bis zu 8 wochen

Ruf nochmal an, und lass dir das richtig erklären, dafür sind die da.

Mann bekommt auch länger Arbeitslosengeld als 6 Monate kommt drauf an wie lang du vorher gearbeitet hast.

Wenn du es genau wissen willst geh zu anwalt und lass dich Beraten wenn du denkst da stimmt was nicht. Schau aber was der Anwalt will Euro kann teuer werden.

Gibst aber auch günstige. Es gibt ne Telefonnummer da kannst mit einen Anwalt sprechen kostet 1.99 die Min. Kannst aber nach 10 min wieder Auflegen, dann wird es nicht so teuer.