Wie wird 2 / 3 Haftstrafe berechnet?
Hallo,
ein Freund wurde zu 6 Jahren und 6 Monaten Haftstrafe verurteilt. Am 1.Mai.2012 sitzt er schon 1 Jahr in Untersuchungshaft auf Grund der Einlegung von Revision. Wann würde er frühstens mit der 2/3 Regelung entlassen werden. Bzw. wie wird das berechnet? Würde mich sehr über hielfreiche Antworten freuen.
lg kukina
4 Antworten
Das entscheidet im Prinzip der Richter. Aber in den meisten Fällen wird die gesammte Haftzeit (inkl. U-Haft) angerechnet. Das heißt dass er frühestens nach 4 Jahren und 4 Monaten nach der 2/3 Regelung einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen kann.
LG Bernd
Hi kukina,
also - er hat 6 Jahre und 6 Monate bekommen. Davon 2/3 sind 4 Jahre und 4 Monate.
Die Zeit wird üblicherweise ab dem Datum berechnet, als er in U-Haft genommen wurde.
Die 2/3 Regelung greift natürlich nur, wenn er sich in der Haft nichts zuschulden kommen lässt und der Richter der Meinung ist, dass er eine positive Sozialprognose hat.
LG Bernd
Inhaftierung zum 1. Mai 2011 dann kommen 4 Jahre und 4 Monate dazu dann wäre eine 2/3 Regelung zum 1.September 2015 möglich
Du hast geschrieben, die Revision läuft noch, leider haben nur 5 % aller Revisionen Aussicht auf Erfolg
Aber wenn sie durchkommt könnte sich die Gesamtstrafe noch einmal verringern
Auch gibt es die Möglichkeit wenn 3 Jahre abgesessen sind einen Antrag auf offenen Vollzug zu stellen
Gruß
oh erst nach drei Jahren? Hatte was von gehört das eventuell nach 2 Jahren Strafhaft ein Antrag ( natürlich nur bei guter Führung) auf offenen Vollzug gestellt werden kann!!!???
Aufjedenfall danke ich euch sehr für die Info...
Gruß kukina
Nun das hat alles noch Zeit, wichtig ist erst einmal das ihr guten Kontakt haltet und er mit viel Post von dir rechnen kann. das gehört zu den wichtigsten Momenten im Knast Post von der Familie.
Wie und wann man am besten einen Antrag auf offenen Vollzug stellen kann da kann Euch der Strafverteidiger am besten beraten. Aber ich halte einen offenen Vollzug nicht vor 3 Jahren für realistisch
Kopf hoch ich finde es Klasse das du so zu ihm hältst
Danke ist wirklich nicht so einfach alles für uns vor allem wenn mann noch nie mit dem Gesetz konfrontiert wurde.... und dann so ein Urteil... ich werde auch weiterhin zu ihm halten.... nur leider haben wir da echt ein üblen Richter ... über ihn ist nichts zu machen der hatt kein bißchen Menschlichkeit... und als Leie zu wissen welche Möglichkeiten offen stehen ist nicht so einfach ... bin schon froh hier super antworten bekommen zu haben ... auch wenn die Zahlen hart sind ;) Ja da werd ich den Kopf wohl sehr hoch halten müssen ;)
lieben Dank
Noch eine Zahl: 2/3 der Knastis werden rückfällig.
Eigentlich weiß dein Freund das, denn den Ganoven ist klar, dass es den Rabatt nur bei guter Führung gibt. Übrigens; für Opfer gibt es keine Gnade.
Hallo,habe auch frage :) Mein verlobte hat 5 Jahre 10 monate ,und ist schon 1 Jahr in U-haft ,er ist da Hausarbeiter und hat gute führung und vertrauen mit beamten ,kannst Du mir sagen wie viel noch strafe musst er bleiben und was für besuch länger haben wie ,wie sind zusammen 7 Jahre haben eine Tochter . Danke .Pasakele1
Hallo Bernd,
erstmal Danke für Deine schnelle Antwort. Wäre es möglich wenn Du mir vom Datum her eine genauere antwort geben könntest. Würde es bedeuten ab Mai diesen Jahres noch 4 Jahre und 4 Monate? Das ist alles so kompliziert zu verstehen ;)
lg kukina