Bewährungswiderruf und flucht vor haftantritt.?

3 Antworten

Es gibt einen Unterschied zwischen Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung. WENN überhaupt, dann gelten die 5 Jahre nur für den Zeitraum Straftat bis Bestrafung für diese Tat. Abgesehen davon kann sich die Verjährungsfrist aber auch hier aus den unterschiedlichsten Gründen verlängern. Und die Verfolgungsverjährung ist sowieso deutlich länger. Beide Verjährungsarten finden keine Anwendung auf Strafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden und wo die Bewährungszeit noch läuft. Sonst wäre ja eine Bewährungszeit von mehr als 5 Jahren in vielen Fällen sinnfrei...^^

Selbstverständlich kann eine Straftat bis zum letzten Tag in der Bewährungszeit zum Widerruf der Bewährung führen. Das wird nicht weniger, je länger die Bewährung dauert.

Da musst du einen anwalt fragen, hier kann dir keiner eine rechtsverbindliche antwort geben.

Jaysi2017 
Beitragsersteller
 17.11.2017, 22:14

Vielleicht weiß aber jemand ob es eine chance gibt das die 8 monate nicht oben drauf kommen.

Was du meinst ist die Vollstreckungsverjährung, nehme ich mal an. Ich darf mal auf § 79a StGB hinweisen: Vollstreckungsverjährung ruht, solange eine Bewährung läuft. Heißt: Die 8 Monate werden vollstreckt werden. Zunächst wird aber wohl die kürzere Haftstrafe vollstreckt, § 43 StVollStrO.

Es gibt bei beiden Strafen durchaus die Möglichkeit der Halbstrafe bzw. bei den 4 Monaten die 2/3 Strafaussetzung. Dann würde der Rest von den 4 Monaten wieder über eine bestimmte Zeit zur Bewährung ausgesetzt und die längere Haftstrafe wird sofort begonnen zu vollstrecken. Auch diese könnte wieder nach 1/2 bzw. 2/3 zur Bewährung ausgesetzt werden.

Eine Gesamtstrafenbildung ist, so wie du alles beschreibst, wohl nicht mehr möglich. M. E. läuft alles bei beiden Strafen auf die 2/3 hinaus (bei den 4 Monaten sowieso!), da die Zugrundelegung des Halbstrafenzeitpunkts bei der Strafzeitberechnung wohl ungünstiger für den Verurteilten erscheint (bei Halbstrafe müssen immer min. 6 Monate verbüßt werden). Das hängt aber auch mit dem Tag des Strafantritts zusammen...

Jaysi2017 
Beitragsersteller
 17.11.2017, 22:56

Eine frage noch wie lange muss er denn dann im Endeffekt rein wenn diese 2/3 Regelung Eintritt ?

elmundoesloco  17.11.2017, 23:06
@Jaysi2017

Das kann ich dir leider nicht genau ausrechnen. Wie gesagt hängt es davon ab an welchem Tag er die Haft antritt, ob es Schaltjahr ist (es wird wirklich auf den Tag genau ausgerechnet).. Ich kann dir nicht sagen ob die Halbstrafe für die 8 Monate günstiger sind oder die 2/3. Ich hab hier leider kein Strafzeitberechnungsprogramm und Tage zählen will ich jetzt nicht. ;)

Es liefe insgesamt ungefähr auf 8 Monate hinaus, wenn es 2x die 2/3 Strafzeit wird. Aber: Für beide Reststrafen läuft dann eine eigene Bewährung (sprich: 2 offene Bewährungen die auch bei erneuter Straffälligkeit widerrufen und vollständig vollstreckt werden + eine evtl. neu verhängte Strafe).