Bewährungswiderruf wegen erstem positivem Drogentest?
Ich hoffe mir kann jemand Auskunft geben ohne dumme Kommentare abzugeben. Ich wurde im Mai nach 6 Monatiger Untersuchungshaft zu einer 3 Jährigen Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen das BtmG verurteilt. Mit unter anderem den Auflagen eine stationäre Drogentherapie durchzuführen, und 2 mal im Jahr eine Haarprobe abzugeben. Nun, jetzt kommt der blöde Teil. Kurz nach meiner Entlassung bin ich 2,3 Male rückfällig geworden... habe aber seit dem nichts mehr angefasst. Nun jetzt stelle ich mir die Frage ob mir denn sofort ein Bewährungswiderruf droht oder ich evtl. mit Jugendarrest (da ich nach Jugendstrafrecht verurteilt worden bin) "davon" kommen könnte oder sogar auch nur eine Verwarnung. Es ist meine erste Straftat gewesen und bin auch sonst nie Polizeilich in Erscheinung getreten. Und da das Gericht mich ja für "süchtig" befunden hat und die Therapie noch aussteht haben sie mich ja sozusagen "ins kalte Wasser" geschmissen... Nun ja, letzten Dienstag war es soweit und ich musste Haare lasse, ich schätze das Gutachten wird nächste Woche im Amtsgericht eintreffen... so hat jemand was das angeht evtl schon Erfahrungen gemacht oder kennt jemanden dem sowas ähnliches passiert ist? Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen. Und an alle Klugscheißer, ich weiß das ich selbst schuld bin und mit den bevorstehenden Konsequenzen klar kommen muss und vllt früher mal darüber nach gedacht hätte. Aber geschehen ist nunmal geschehen!
5 Antworten
Meine wichtigste Empfehlung: Mach SOFORT auch noch einen Urintest. Denn mit einer Haarprobe kann man zwar Drogenkonsum nachweisen, aber nicht dessen Zeitpunkt. Man kann damit nur sagen, daß während des Zeitraumes, in dem das Haar gewachsen ist, Drogen konsumiert wurden. Beim Urintest hingegen beträgt der Nachweiszeitraum (bei sehr hohem, regelmäßigem Konsum) allerhöchstens 6 Wochen. Du kannst damit also nachweisen, daß Du in der jüngeren Vergangenheit drogenfrei warst. Das ist sehr viel wert.
Ansonsten ist Deine Argumentation sehr richtig und auch Deine Befürchtungen, was jetzt passieren könnte. Verwarnung (bzw. ERmahnung durch den Richter), ein Ungehorsamsarrest oder gar ein Bewährungswiderruf. Letztere allerdings sollten sich recht problemlos durch das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde beim Landgericht wieder kippen lassen. Denn Deine Argumente sind richtig: Eine Auflage oder Weisung innerhalb der Bewährung muß für den Verurteilten objektiv erfüllbar sein. Da es sich bei einer Drogenabhängigkeit aber um eine Erkrankung handelt, die für den Betroffenen nur sehr begrenzt steuerbar ist, können gelegentliche Rückfälle keine ernsthaften Konsequenzen nach sich ziehen. Anders sähe es nur bei Dauerkonsum und gleichzeitiger Ablehnung therapeutischer Angebote aus.
Naja, das meinte ich ja: Im Zeitraum des gewachsenen Haares läßt sich das natürlich schon eingrenzen, aber eben nicht, ob die Drogen vorne oder hinten im Haar zu finden sind.
Was die Erkankung angeht, so gibt es diverse Beschlüsse von Gerichten - auch gerade zu dieser Konstellation. Dabei geht es aber gar nicht um eine anderkannte Erkrankung der WHO, sondern um die juristisch relevante Steuerungsfähigkeit
Mit einem Link kann ich gerade nicht dienen - eher aus Zeitmangel. In dem hier konkreten Fall kommt aber sowieso noch hinzu, daß der Verstoß gröblich und beharrlich sein muß und mildere Maßnahmen nicht ausreichen - was bei gelegentlichen Rückfällen natürlich nicht gegeben ist.
Hallo
bei der Haaranalyse werden immer die ersten Zentimeter Haare ab der Kopfhaut entfernt, es werden dann die restlichen Haare abgeschnitten.
wegen der anerkannten Drogenkrankheit werde ich mich auch informieren, das interessiert mich jetzt auch :-)
Kumpel, wir können Dir kaum helfen.
Das Ergebnis der Haarprobe mußt Du abwarten.
Und wenn da etwas festgestellt werden sollte, was nicht zu Deiner Bewährung paßt, dann entscheidet der Richter.
hast ja recht. ich hoffe dennoch der richter ist gnädig und sieht meine reue. ich mach ja auch sonst alles was nötig ist z.B. sozialstd um die bewährung gut zu überstehen...
ich mach ja auch sonst alles was nötig ist z.B. sozialstd um die bewährung gut zu überstehen...
das ist ja auch nicht freiwillig, das ist deine Pflicht!!!!
auf Drogen zu verzichten, die Therapie endlich mal zu beginnen, solche Sachen stimmen die Richter gnädig
Da du bis jetzt deine verordnete stationäre Therapie nicht begonnen hast und noch zusätzlich gegen deine Auflagen verstoßen hast, denke ich nicht, dass du davon kommst.
Auch wenn es deine erste Straftat gewesen ist. Sechs Monate Untersuchungshaft und 3 Jahre Bewährung ist nicht gerade ohne. Also kannst du nicht so "harmlos" sein.
Warum hast du mit deiner Therapie noch nicht angefangen? Denkst du dass du die nicht brauchst?
Jeder ist für sein eigenes Handeln und für die Konsequenzen daraus verantwortlich.
Warum ich die Therapie noch nicht angefangen habe? - nicht aus dem Grund, das ich denke das ich sie nicht Brauche. In vielerlei Hinsicht kann die Therapie hilfreich sein. Außerdem ist es so das ich eben nach der U-Haft mein leben ein Stück weit leben wollte, meine sozialstunden beenden wollte bevor ich die Therapie anfange und ich an Weihnachten bei meiner Familie sein wollte da das letztes Jahr auch nicht ging. Ganz abgesehen davon ist es schwer direkt die Therapie anzufangen da die Therapieplätze begrenzt sind und man somit nicht nahtlos von der U-Haft auf Therapie kann. Dann braucht man noch die Kostenzusage die auch genehmigt werden muss, was natürlich auch dauert. Also spar dir das "denkst du brauchst etwa keine"! Auch wenn ich keine brauchen sollte ist es nicht schlecht eine zu machen, alleine schon zur Prävention. Und zu deinem "also kannst du gar nicht so harmlos sein" - glaube es oder nicht, ich bin harmlos. Das eine setzt ja nicht das andere voraus. Man macht eben Fehler im leben. Ich hab weder jemanden getötet noch bin ich gemeingefährlich…
Damit ist deine Bewährung verfallen und du hast für drei Jahre eine feste Unterkunft.
1 Jahr und 10 Monate auf 3 Jahre Bewährung... JVA ich komme...
Ehrliche Antwort? Rechne mit dem schlimmsten... Drogentest durch mittels der Haare ist schon etwas deftig =/
die werden mit sicherheit was finden... das ist das miese... aber irgendwo hab ich doch n funken hoffnung das es vllt ja doch nicht so schlimm ausgeht :/
Ich weiß ja nicht um welche Substanzen es sich handelt, aber ich denke das im Zeitraum Mai-jetzt sicherlich was auffindbar ist..
leider keine pflanzlichen, sonst hätte ich evtl glück haben können und es wär scho raus
aber irgendwo hab ich doch n funken hoffnung das es vllt ja doch nicht so schlimm ausgeht
Wie kommst du denn darauf? Die Spielregeln waren dir bekannt und du hast sie nicht eingehalten. Mit der Bewährung warst du doch eigentlich noch gut bedient.
Weil ich eigebtlich ein liebes kleines Mädchen bin das durch die falschen Freunde eine zeitlang an falsche Dinge geraten ist! Ich aber mittlerweile nichts mehr mit der Szene am Hut hab… Klar mit der Bewährung hatte ich eigentlich wirklich Glück, hätte auch eine Haftstrafe sein können aber nach der Entlassung war es eben so das ich immernoch die falschen Leute gekannt habe und mich wieder verleiten ließ… wieso ich nicht sofort erkannt habe das die Leute nicht gut tun weiß ich nicht. Ich kann es auch jetzt gar nicht nachvollziehen wieso ich wieder rückfällig geworden bin - vorallem weil ich ja 6 Monate schon im Gefängnis war!
Hallo skyfly
ich schätze immer sehr deine Antworten, aber hier
täuscht du dich leider
wenn der Fragesteller im Mai dieses Jahres entlassen wurde wird ein Haarstrang von 3cm entnommen.
sollte dann die Haaranalyse positiv ausfallen weiß man, dass der Fragesteller nach der Entlassung Drogen konsumiert hatte und somit gegen die Bewährungsauflage verstoßen hat.
warum der Fragesteller immer noch nicht in einer Therapie war entzieht sich meiner Kenntnis, er hätte auf jeden Fall Zeit genug dafür gehabt.
bei Alkohol ist es eine anerkannte Krankheit, bei chemisch hergestellte Drogen wäre mir das neu.
hast du für deine Aussage einen Link?