Bekommt man eine Kaution, die für eine Haftstrafe hinterlegt wird, auch zurück?
In Krimis werden oft Kautionen für eine Haftstrafe hinterlegt. Klar, meist hohe Summen (um die Spannung zu steigern), die dann die Täter oft kaum aufbringen können. Ich als Laie dachte mir, man geht zur Bank und bittet um einen Kredit, da doch eine Kaution eh wieder zurück gegeben wird. Oder ist das beim Strafrecht anders und der Staat behält diese Summe ein?
3 Antworten
Für solche Haftkautionen gibt es in den USA Kreditvermittler/-geber, die kräftig an solchen Kautionen verdienen. Wenn alles gut geht (weil der Nicht-Sträfling artig ist), wird hinterher die Kaution direkt an den Kreditgeber zurückgezahlt. Der Nicht-Sträflich hat natürlich die hohen Kautionsgebühren/Zinsen "am Bein".
Der Bestrafte hat nur selten genug eigenes Vermögen, um die Kaution daraus aufzubringen.
Kaution wird nur anstelle von Untersuchungshaft gewährt. Somit wird die Kaution bei Abschluss des Verfahrens zurück erstattet. Gibt auch Kautionsausfallversicherung weil ab und an verschwindet ja mal Einer. Und die Bank will Ihr Geld ja trotzdem zurück. Und die höhe der Kaution soll nur verhindern das der Täter sich wegmacht. Ein weiterer Kredit für eine Auslandsreise soll dann nicht mehr drin sein.
Sofern der Täter nicht flüchtig wird, bekommt man das Geld zurück.