Welche strafe kann er bekommen bei betrug
Also ich hab eine Frage.
Ich kenne jemanden der hat sachen über den Namen seines vaters und seiner Oma bestellt, nun hat er ein Strafverfahren wegen Betrugs aufen Hals. Er hat ein Termin bei der Jugendgerichtshilfe und ja er hat nun angst das er Haftstrafe bekommt, arbeit hat er keine er ist 20 jahre jung.
Was könnte die mindeststrafe sein und was die Höchststrafe? Kann er echt ins Gefängniss wandern? Er ist nicht vorbestraft und so.
Danke
11 Antworten
Damit man sicher sagen kann, ob in diesem Fall zum Betrug ( § 263 StGB ) ggf. eine Urkundenfälschung ( § 267 StGB ) hinzutritt, müsste bekannt sein, wie der Beschuldigte die Bestellung vorgenommen hat. Des Betruges hat sich der Beschuldigte strafbar gemacht, weil er jeweils den Irrtum erregt hat, seine Oma bzw. sein Vater hätte die Waren bestellt. Mithin ist der Betrug ein sog. Offizialdelikt, so dass es bezüglich der Strafverfolgung zunächst keiner Anzeige oder eines Strafantrags seitens des Vaters oder der Oma bedarf - zumindest aber handelt es sich um ein relatives Antragsdelikt, wenn sich der Beschuldigte nur einen geringen Vermögensvorteil verschafft hat (§ 248a StGB). Dass hier in diesem Fall das JGG (Jugendgerichtsgesetz) zur Anwendung kommt, halte ich für abwegig, da dem Heranwachsenden ein entsprechender Täterhorizont durchaus zugestanden werden kann. Hinsichtlich der Strafzumessung fallen bestimmte strafmildernde Kriterien, wie etwa die Schadenswiedergutmachung bei den Geschädigten, sowie Einsicht und Reue ins Gewicht.
Eine Einstellung gegen eine Auflage (z.B eine entsprechende Geldauflage) nach § 153a StGB, wenn es sich bei Deinem Bekannten um einen Ersttäter handeln soll, ist ebenso denkbar wie eine Verurteilung zu einer Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen (meines Erachtens tat- und schuldangemessen). Im Übrigen tritt anstelle einer einbringlichen Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe.
Zu den Ergänzungen:
Wenn die Waren via Internet bestellt und keine Dokumente ( etwa mit falscher unterschrift o.Ä.) gegengezeichnet wurden, dürfte ein Tatvorwurf der Urkundenfälschung ausscheiden.
Ich denke, es ist der Ersttäter gemeint. Vorliegend ist der Betrug offensichtlich mehrfach begangen worden.
Gegenfrage: Sind die bestellten Waren entgegengenommen und bezahlt worden bzw. wer wurde durch den Betrug geschädigt? Vater und Oma oder der Versandhandel?
Für die Strafzumessung nur bedingt wichtig.
Für die Strafzumessung unerheblich. Der Beschuldigte konnte die Rechtswidrigkeit seiner Tat erkennen, zudem wurde die Tat demnach offensichtlich vorsätzlich begangen, um den Vater zu schädigen. Bleibt die Frage offen, warum die Oma ebenfalls geschädigt werden sollte. Zudem sei empfohlen, dass sich der Beschuldigte nicht auf seine schlechte Kindheit beruft, da dies allenfalls und mit hoher Wahrscheinlichkeit als Schutzbehauptung verstanden würde. Weiter ist mit dieser Einlassung die Tat weder gerechtfertigt noch entschuldigt.
Also
ja wurden entgegengenommen und nein wurden net bezahlt geschädigt wurde demsinne der versand
Damit bleibt es hinsichtlich des zu erwartenden Strafmasses bei obiger Ausführung. Strafmildernd würde sich unter Umständen auswirken, wenn der Täter sich sowohl beim Versandhandel als auch bei Vater und Oma um Schadenswiedergutmachung bemüht.
wie gewohnt und auch nicht anders zu erwarten ... eine hervorragende Antwort ... DH ;)
Danke @ Charles0308. Dieses Kompliment gebe ich im Übrigen gerne zurück.
Leider hat sich ein Fehler im letzten Satz eingeschlichen - richtig muss es heissen: Anstelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Ersatzfreiheitsstrafe.
Es kommt auf die Höhe des Schades (mit) an. Dass er sowohl seinen Vater, als auch seine Oma da mit hinein gezogen hat, zeigt ja, dass es sich um mehrfachen Betrug handelt. Wahrscheinlich kommt noch Urkundenfälschung hinzu. Wenn er als Ersttäter behandelt wird, kann er mit einer (saftigen) Geldstrafe davon kommen. Wenn er diese dann allerdings nicht zahlen kann, kann er durchaus auch ins Gefängnis kommen. Aber vielleicht hat er ja mit seinen Betrügereien genug verdient, dass er zahlen kann. (hoffentlich nicht!!!)
So ist es. Anstelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt eben Ersatzfreiheitsstrafe.
Für erwachsene Täter gibt es bei Betrug einen Strafrahmen zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Ein Erst-Täter wird in der Regel nicht gleich mit Gefängnis bestraft, außer wenn der Schaden sehr hoch sein sollte.
Ein 20jähriger kann unter Umständen auch noch mit Jugendstrafrecht verurteilt werden. Da gibt es andere Strafformen, z.B. Freizeit- oder Dauerrarrest oder Ableistung von Sozialstunden.
§ 263 StGB Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
liest sich kompliziert !!
So kompliziert ist das gar nicht
Naja, Irrtum erregen oder unterhalten, Vermögen beschädigen und so was, das ist kaum einfach
Übersetzung: Wer andere bescheisst, geht bis zu fünf Jahre in den Bau oder muss eine Geldstrafe zahlen. Es reicht schon der Versuch und wenn man es heftig betrieben hat geht man auf jeden Fall in den Knast, für 6 Monate bis zu 10 Jahren.
Aber: Keine Regel ohne Ausnahme! Wenn man den Staat um ein paar Milliönchen Steuern betrügt, bekommt man eine Bewährungsstrafe, muss die Steuern (soweit beweisbar) nachzahlen und noch etwas Strafe. Im Normalfall macht man vermutlich immer noch eine guten Schnitt. :(
Du hast das Problem der Stoffgleichheit übersehen !!
in seinem Fall macht er sich auch strafbar, wenn Niemand geschädigt worden ist, weil er einen Irrtum unterhält!!
Aua !!!
Stoffgleichheit bezeichnet die Identität von "Schaden beim Opfer und dem Vermögensgewinn des Täters" etwas sehr untechnisch, in der Sache aber richtig ausgedrückt
Mag sein, ich kapiere es trotzdem nicht. Herr Z. hinterzieht Steuern in Höhe von mehreren Mio. EUR und bekommt nur ein "Du, Du, Du" zu hören.
Der Ganove Klein-Ede behummst den Otto-Konzern um Tausend Euro und geht dafür in den Bau.
Was ist an den beiden Fällen unterschiedlich? Der Prozentsatz vom Jahresumsatz ja offensichtlich nicht, der müsste in etwa gleich sein.
wieso, ist doch sonnenklar.... Wer auf Kosten anderer bestellt, schädigt ihr Vermögen ...und den Verkäufer in dem Irrtum läßt, dass er an ganz jemand anders liefert.
Du hast es auf den Punkt getroffen !!
Aber warum wird dann der kleine Ganove eingesperrt und der Goßkopferte nicht? Nur wegen "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen"?
Irgendwie stimmt doch was nicht am System...
Für mehrmaliges Schwarzfahren (Schaden liegt bei einigen Hundert Euro) gibt es Knast. Für Steuerbetrug in zigfacher Millionenhöhe gibt es eine Bewährunsstrafe. Für Kinderficker gibt es drei bis fünf Jahre (Schaden gar nicht bezifferbar). Also ist schwarzfahren fast so schlimm wie kleine Kinder zu vergewaltigen und Steuerbetrug ist ein Kavaliersdelikt.. o.O
ich sagte ja Du hast es den Kopf getroffen. Noch ein ganz anderes banales Beispiel. 30 Tagessätze sind für den Kleinverdiener ein Katastrophe, für den Großverdiener, auch wenn es der Summe nach mehr ist, ein Ärgernis
Klar, wenn ich 95% meines Einkommens zum Leben brauche wird es schwer. Sind es, wie beim Bonzen, nur 10%, lacht der doch nur.
Ist schon schlimm wie weit wir gekommen sind. Das ist eindeutig eine Zwei-Klassen-Justiz. Wobei die Übergänge fließend sind...
Herrn Z. höre ich heute noch Lachen. Franjo P. hatte seine Geschäftsräume in einem Gebäude, welches im Eigentum seiner Ehefrau stand und was ist passiert ? de facto nichts, Helmut K. und die Parteispenden, man diese Reihe leider endlos fortsetzen
Du verstehst das also so, dass wenn das "Opfer" der Staat ist, ist es nicht so schlimm?
Im Gegenteil !! Aber in der Praxis, ist dies das Ergebnis. Und nebenbei, der Staat finanziert sich über Steuerzahler, und folglich, geht der Betrug letztlich zu dessen Lasten; mithin auch zu meinen
das wird sicherlich mit einer satten geldstrafe enden, wenn die kausalen zusammenhänge aus § 263 StGB stimmen.
Also Geldstrafe, nee er hat kein Einkommen. Und bei wiederholtem Betrug wohl eher Freiheitsentzug mit Bewährung. Wenn Jugendstrafrecht entsprechend Arbeitsstunden
was denn für kausale Zusammenhänge ?
Dann lies mal den gesetzestext ganz genau
den kann ich im Schlaf, und bitte ganz im Ernst, falls du noch eine Prüfung in dem Bereich vor Dir hast, benutze niemals einen Begriff wie "kausaler Zusammenhang" sondern schlicht Kausalität, conditio sine etc
hast Du ne Macke?
das war ein wirklich nett gemeinter Tip, weil ein Prüfer Dir in der mündlichen z.B. bei dem Ausdruck "kausaler Zusammenhang" an den Hals springt
Ich - selbst Prüfer - würde das nie machen. Hör auf hier so einen Mist zu erzählen.
was genau prüfst Du denn ?
-Ergänzung: Die bestellungen führte er übers internet durch.
-Er ist einzeltäter
-Wahrenwert ungefähr 500,-€ (müsst ich ihn nomal fragen)
-Keine Arbeit aber auf Arbeitssuche
-Und Kindheit keine, wurde von seinen freunden damals weg gerissen (elternscheidung) hatte daher hass auf sein vater da sein vatere säufer ist und so und er hat keine realen freunde seit damals und jo