Direkt nach Verhandlung ins Gefängnis?
Hallo,
wie ist das denn, wenn ein Angeklagter zu einem Urteil (z.B. mit 5 Jahren Freiheitsstrafe) verurteilt wird? Muss er dann direkt ins Gefängnis oder kann er erstmal nach Hause? Was passiert wenn Revision oder Berufung eingelegt wird, dann muss er ja auch erstmal nicht ins Gefängnis oder? Denn dann stoppt sich ja erstmal alles und wird neu ermittelt oder?
EDIT: Er war vorher schon frei und NICHT in Untersuchungshaft
3 Antworten
Wenn er nicht bereits in U-Haft saß und auch keine Gründe gegen einen sofortigen Vollzug sprechen, kann er erstmal nach Hause und erhält von der Justiz eine Bescheid, wann und wo er sich zum Haftantritt melden soll.
Im Normalfall haben weder Revision noch Berufung eine direkte Wirkung auf die Ladung zum Haftantritt, man kann der Ladung aber widersprechen und das Gericht kann dann anordnen, dass die Ladung ruht.
Nein weder U Haft noch ähnliches war der Fall
Kommt auf den Einzelfall an. Aus der Verurteilung kann sich auch ohne Rechtskraft eine Fluchtgefahr ergeben.
Dafür gibt es keine 5 Jahre ...
Was dann? Ja ich weiß schon, aber ich meine halt allgemein, wenn jemand zur Haft ohne Bewährung verurteilt wird. Kommt man dann direkt rein oder noch nicht? Denn soweit ich weiß muss das ja erst rechtskräftig werden und man bekommt eine Ladung oder nicht?
Betrug im vollen Umfang kann 5 Jahre Haft mit sich bringen.
Hat man keine Vorstrafen, kann sich dies strafmildernd auf das Urteil auswirken.
bei Betrug gehst du wohl zu 99% der Fälle erst mal nachhause und kriegst dann deine Ladung zum haftantritt
Danke dir nanfxD, das wollte ich wissen
Ja Keine Vorstrafe
Er wird zum Strafantritt geladen. Das aber erst frühestens mit Rechtskraft des Urteils. Also nicht, solange ein Rechtsmittel noch anhängig ist.
Sagen wir mal, es handelt sich um Betrug in wenigen Fällen? U Haft wurde nicht ausgesprochen und er war auch noch nie in Haft.