Reisepass im ausland beantragen trotz haftbefehls?
Hallo,
"MAL ANGENOMMEN": A wurde mehrmals zwischen 1995 und 2004 wegen fahren ohne fuehrerschein, diebstahl und betrug (diebstahl und betrug: hierbei handelt es sich aber um ein seitendelikt, A bin kein dieb oder betrueger) verurteilt und hatte 3 bewaehrungen offen.
2004 musste A dann die rechnung bezahlen und wurde inhaftiert und alle bewaehrungen wiederrufen. Somit war A 3 jahre in haft (4 haftstrafen, gesamt 4,5 jahre). A wurde wegen guter fuehrung vorzeitig entlassen und die reststrafe wiederholt auf bewaehrung ausgesetzt.
Vorzeitig entlassen hatte A versucht den fuehrerschein zu machen, was A jedoch verweigert wurde.
Im januar 2010 wurde A dann erneut wegen 5 faellen wegen fahrens ohne angeklagt und verurteilt. A's plan war es schon zuvor nach tanzania auszuwanden. A ist dann im Juli 2010 nach tanzania ausgewandert. Dieses urteil wurde dann im Januar 2011 rechtskraeftig und gegen A wurde ein nationaler haftbefehl erlassen, was A in tanzania wenig beeindruckt, da A hier immigrationsstatus besitzt.
2012 hat A seinen reisepass verloren und hat dies der oertlichen polizei gemeldet. Anschliessend ist A zur deutschen botschaft in dar es salaam und wollte einen neuen reisepass beantragen, der A, nach einer abfrage, verweigert wurde.
A lebt mitlerweile 8 jahre in afrika und ist seitdem nicht mehr nach deutschland zurueckgekehrt. Jedoch waere ein deutscher pass nicht schlecht.
A wurde ein dokument von der botschaft angeboten, was ausschliesslich zur rueckkehr nach deutschland gilt, um sich der haftstrafe zu stellen. A plant nicht nach deutschland zurueckzukehren, da A in tanzania bereits eine familie mit 3 kindern hat und eine existenz, sowie einen fuehrerschein besitzt und A.s existenz in afrika, tanzania ist. Das urteil lautet 2 jahre ohne bewaehrung + bewaehrungswiederruf von 2,2 jahren, was erneut eine gesamtstrafe von ueber 4 jahren waehre. Sorry, aber fuer fahren ohne will A nicht nochmal 4 jahre einfahren, dann wuerde A 7 jahre sitzen wegen fahren ohne, da kann A gleich einen totschlag begehen, wuerde dann nicht laenger sitzen.
Mit deutschland hat A abgeschlossen, A will in diesem land nicht laenger leben, wo fahren ohne ein schwereres delikt darstellt, als wenn jemand ein kind sexuell missbraucht haette.
A hat zeit und steht nicht unter druck, jedoch will A dieses problem loesen. 2021 ist es verjaehrt, aber so lange kann A nun wirklich nicht warten.
Wie kann A rechtlich dagegen vorgehen, A ist der paragraph 7 abs 2 des passgesetzes bekannt.
Aber A fragt hiermit, ob es hier einen weg gibt, (LEGAL) an einen reisepass zu kommen. Evt. Beschwerde einreichen kann oder anderweitig taetig werden kann. Erspart A schreiben wie boese A ist, wer in seinem leben nie was gemacht hat, soll den ersten stein nach A werfen.
5 Antworten
A ist der paragraph 7 abs 2 des passgesetzes bekannt
Und der ist ja nun mal sehr eindeutig: "Der Pass ist zu versagen ..."
Das wird vorlaeufig nix mit dem deutschen Reisepass. Du wirst den Eintritt der Verjaehrung abwarten muessen.
Aber das sind doch nur noch etwas ueber 2 Jahre. Warum ploetzlich diese Eile?
vollkommen richtig, was du sagst. Da stimme ich dir zu. Sehe ich genau so.
Es kommt jetzt aber nicht mehr auf die Schwere des Delikts an sondern auf deine Absicht, den Vollzug der Haftstrafe zu vereiteln.
Die Passbehoerde hat hier ueberhaupt keinen Ermessensspielraum und somit auch gar keine andere Wahl, als dir den Pass zu verwehren. Sie darf dir gar keinen Pass ausstellen.
Darueber, warum kein internationaler Haftbefehl ausgestellt wird, kann ich nur Vermutungen anstellen. Ein denkbarer Grund waere, dass man sich die Muehe ersparen will weil ein Auslieferungsbegehren in Tansania moeglicherweise sowieo keine Erfolgschancen haette.
"Mit deutschland hat A abgeschlossen"
Dann braucht A auch keinen deutschen Reisepass und wird ihn auch nicht bekommen.
hmmm, ist fuer dich der deutsche reisepass eine "rusine". Also was besseres als ein anderer pass. Hmmmmm, Also ich sehe es als notwendiges uebel und bin nicht stolz darauf, insbesondere wegen unseres weltweiten historyrufes. Mir persoenlich waere es lieber ich haette eine andere nationalitaet. Ich habe meine kosequenzen gezogen und zwar klar und unmissverstaendlich. Der deutsche pass ist einen option, jedoch kein muss. Ich lebe schliesslich schon 6 jahre ohne und bin gluecklich hier.
muss dann jeder in deutschland lebende auslaender nach deiner ansicht nach seinen heimatsland pass abgeben und einen deutschen bekommen??? Mensch, ueberlege erst, wenn du was hier postet. Das was du schreibst ist arrogant und fachlich total daneben.
Nö, ich spreche ausschließlich von Person A oder anderen straffällig gewordenen, die glauben, sich in solchen Fällen die Rosinen herauspicken zu können, von nichts anderem.
Und wenn Du das nicht verstehst, dann ist das Dein Problem, nicht meins.
willst du somit sagen, dass jeder auswanderer der reisepass entzogen gehoert. Ich finde deine antwort arrogant und unangebracht. ICH HABE MIT DEUTSCHLAND ABGESCHLOSSEN, nicht nur aus dem grund des strafbefehls. Es ist jedem selbst ueberlassen, wo er leben will. Deutschland ist ein kleines land, jedoch nicht der mittelpunkt des universums.
Ich spreche von Person A, wenn Du das sein solltest von Dir.
Wozu also einen deutschen Reisepass, wenn man mit diesem Land abgeschlossen hat?
Ich habe in meinem Leben nie was gemacht und werfe also den ersten Stein:
Böse!
Nein, das geht nicht. Das ist Sinn und Zweck der Gesetze. Leute die dauerhaft trotz Gefängnisstrafe (in fünf Fällen!!) Recht und Unrecht nicht auseinanderhalten können, bekommen natürlich im Ausland keine Papiere mehr. Dadurch wird das Land in das der Straftäter geflüchtet ist ermuntert, den Immigrantenstatus (? Mit tansanischem Recht kenne ich mich nicht aus) zu verwerfen und ihn auszuweisen.
Sonst könnte ja jeder einfach ein Verbrechen begehen und ins Ausland abhauen.
In Deinem Fall wird Deutschland wohl nicht aktiv werden, da Du hier nur Geld kosten würdest. Knast kostet. Trotzdem wirst Du hier einkassiert, wenn sich die Gelegenheit ergibt - schließlich geht es bei der Strafverfolgung auch ums Prinzip.
Ja, es gibt einen Weg. Den hat die deutsche Botschaft vorgeschlagen. Da A diesen Weg nicht gehen möchte, wird er wohl auf seinen Pass verzichten...
Dann gibts wohl nur die ,,einfache" Möglichkeit, sich in Tansania einbürgern zu lassen und den tansanischen Reisepass zu beantragen.
In D lauert erst die Haftstrafe.
die enge bindung, habe ich defenitiv NICHT, loooooooool da hast recht.
nach deutschen recht, waehre es sogar moeglich 2 paesse zu besitzen, JEOCH ist es im tanzanischem recht eben nicht so. Da ist nur ein pass erlaubt und wuerde die deutsche staatsbuergerschaft verlieren. Darum versuche ich ja das problem zu klaeren.
Nach deutschem Recht geht die deutsche Staatsangehoerigkeit aber automatisch verloren, wenn man auf Antrag eine auslaendische Staatsangehoerigkeit erhaelt (ausser die eines anderen EU Staates und der Schweiz), ohne im Besitz einer sog. "Beibehaltungsgenehmigung" zu sein. Bei deiner Vorgeschichte wirst du eine solche Beibehaltungsgenehmigung jedoch kaum erhalten koennen. U.a. ist hierfuer naemlich auch der Nachweis einer besonders engen Bindung an Deutschland zu erbringen.
genau, den weg gehe ich gerade. Ist aber auch nicht so einfach. Es fuehren viele wege nach rom. Danke fuer die antwort. Jedoch will ich das thema trotzem nicht so einfach aufgeben, ich lebe ja immerhin schon 6 jahre ohne pass.
Dass deine deutsche Staatsangehoerigkeit mit Erhalt der auslaendischen Staatsangehoerigkeit automatisch Geschichte sein wird, ist dir bekannt, oder? Eine Beibehaltungsgenehmigung wirst du ja kaum bekommen koennen.
ne, nicht wirklich, ich hab nicht wirklich eile, jedoch wuerde ich dieses problem gerne normal loesen. Ja, der paragraph 7 ist wirklich klar, da hast recht. Darum hab ich auch in diesem forum angefragt, ob es irgend einen weg gibt, so sollte zum beispiel die masnahme den gegebenheiten angepasst sein. Ein versagung eines reisepasses ist gleichzusetzen mit einem versteckten internationen haftbefehl. Wenn es wirklich so ein schweres delikt ist, dann koennten sie mich ja auch mit interpol oder einem internationalen haftbefehl kriegen, Ich verstecke mich ja nicht, die wissen wo ich wohne.