Wie widerspreche ich der Kündigung durch die Künstlersozialkasse?
Hallo,
Ich habe - als ALG II-Empfänger - der KSK eine Schätzung über € 1200,- Jahreseinkommen für 2009 mitgeteilt.
Nun hat die KSK mir in einem Bescheid mitgeteilt, daß meine Versicherungspflicht nach §1 KSVG Ende Mai endet, da die Versicherungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Ich würde gerne herausfinden, ob es Sinn macht, sich dagegen zu wehren.
Hat jemand in einem solchen Fall bereits erfolgreich Widerspruch eingelegt gegen diesen Bescheid? Und, falls ja, wärst Du bereit, zu posten, was Du als Begründung Deines Widerspruchs geschrieben hast?
Danke, spiff
2 Antworten
An Deiner Stelle würde ich mal nach Sozialverbänden schauen. Formuliere eine Anfrage ob sie auch Menschen mit Deinen Problemen vertreten wollen. Warte die Antwort ab. Der Beitrag eines solchen Verbandes ist gering. Wird aber positiv geantwortet haben sie Fachanwälte die zur Seite stehen.
Ansonsten würde ich alle Nachweise der letzten drei Monate über Einnahmen und Ausgaben zurecht legen und beim Amtsgericht nach der nächsten Rechtsberatung fragen die angeboten wird und wo genau. Nimm die Dokumente in Kopie mit wenn möglich um die Berechtigung nachweisen zu können. Ergibt sich dann dass Aussicht auf Erfolg besteht kann Dir unter Umständen auch Rechtsbeistandsbeihilfe gewährt werden. Nennt sich anders, fällt mir gerade nicht ein.
Wenn Du keinerlei Einkünfte durch die, von der KSK anerkannten, Tätigkeiten hast bzw. diese nicht den Mindesteinkünften entspricht, kann Dich die KSK leider "rauswerfen" - wenn aber berechtigte Hoffnungen bestehen, dass Du in nächster Zukunft wieder die nötigen Einkünfte haben wirst, dieses auch belegen kannst, dann bitte doch, dass man deine Mitgliedschaft dort für kurze Zeit ruhen lässt - das hat eine Kollegin von mir (Schauspielerin) früher auch machen können.
Kann das die KSK auch, wenn vor gut einem Jahr durch Krebserkrankung eine 80% Schwerbehinderung besteht? Wäre sehr dankbar für eine schnelle Auskunft, es "brennt" ...