Abgabe als Band an die Künstlersozialkasse?

3 Antworten

Tretet ihr denn als eine Band nach außen hin auf oder engagierst Du die einzelnen Musiker immer wieder neu und immer wieder auch andere?

mistafunkyd 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 21:21

Immer neu

Bakaroo1976  25.06.2018, 21:28
@mistafunkyd

Ok, dann bin ich raus. Als Band/GbR kommt man drumrum. Wenn Du die anderen Musiker engagierst, wird´s schwer.

mistafunkyd 
Beitragsersteller
 30.06.2018, 07:43
@Bakaroo1976

Ja stimmt, da gebe ich Dir recht! Als GbR kommt man drum herum.

nach meinem Verständnis müsstest du nur KSK-Beiträge abführen, wenn du die Leistungen deiner Bandkollegen weiterverkaufst (mit Profit) - wenn es nur darum geht, dass dein Auftraggeber nur an einen zahlt und du die Kohle dann einfach nur aufteilst, dürfte da nix fällig werden. Ich habe auch beruflich mit beiden Seiten (Auftragnehmer und Auftraggeber in Sachen KSK) zu tun und halte das normalerweise (schon seit Jahren) so, dass ich für künstlerische Leistungen, die ich einkaufe und ohne Aufschlag weiterberechne, nichts abführe. Ich dokumentiere das dann dem Kunden gegenüber in meiner Rechnung (Honorar für x ohne Aufschlag ... )

Aber klär's am besten mal noch telefonisch mit der KSK - die sind üblichweise ganz gut telefonisch erreichbar.

Ok, wobei ich glaube dass genau das ein weitverbreiteter Irrglaube ist. Sobald man ja z.b. Einen Grafiker engagiert für Flyer, muss man für diesen KSK Beiträge abführen.

Ich habe da auch noch nie was abgeführt, würde dies jetzt aber gerne mal starten. Nur hab ich schiss dass ich hier schlafende Hunde wecke!

Kenne viele die 10.000€ nachzahlen mussten. Da sie z.b. für Ihre Honorarkräfte an der Musikschule keine Beiträge abgeführt hatten.

Woher ich das weiß:Recherche