Hauskauf - Verpflichtung Kabelanschluss mit zu kaufen
Hallo,
ich habe hier schon einige Zeit gesucht, bin aber nicht so ganz auf die Antwort zu meiner Frage gestoßen. Wir wohnen derzeit noch in einer gemieteten Haushälfte, die wir zum 31.01.2014 kaufen wollen. Den Entwurf des Kaufvertrages haben wir bereits vorliegen. Das Haus gehört derzeit noch der Deutschen Annington. Diese hat vor einigen Monaten einen Vertrag mit der Deutschen Multimedia Service GmbH zur Belieferung aller Objekte mit Kabelfernsehen geschlossen. Wir wurden als Mieter darüber informiert, dass zukünftig nur noch der TV- und Radioempfang über die oben genannte Firma erfolgen darf und evtl. vorhandene SAT-Anlagen unverzüglich zu entfernen sind. Die Abrechnung des Kabelanschlusses sollte über die Nebenkostenabrechnung erfolgen. Diesem Vorhaben konnte man zustimmen oder auch widersprechen. Wir haben mit Berufung auf ein BGH-Urteil diesem Vorhaben widersprochen, da eine solche Verpflichtung laut BGH nicht rechtmäßig ist. Der Widerspruch wurde von der Deutschen Annington nicht abgelehnt. Unserer Ansicht nach ist somit der Vertrag nicht zustande gekommen. Nun steht im Entwurf des Kaufvertrages, dass wir verpflichtet sind, diesen Vertrag nach Kauf des Hauses zu übernehmen und für die restliche Laufzeit (bis 31.12.2021) fortzuführen; egal ob wir den Kabelanschluss nutzen wollen oder nicht. Ist das wirklich rechtens? Wir haben doch bereits gegen die Einführung als Mieter widersprochen. Habt ihr einen Tipp für uns? Wie können wir uns dagegen wehren? Wir wollen nicht bis Ende 2021 monatl. 12 Euro + MwSt für einen Kabelanschluss zahlen, den wir gar nicht haben wollen. DANKE schon einmal für eure Hilfestellungen udn Tipps!
calher
7 Antworten
Welche Absicht seitens des Verkäufers dahintersteckt, ist klar. Der Verkäufer hat mit dem Kabelbetreiber einen langfristigen Vertrag abgeschlossen und dieser hat wahrscheinlich viel Geld investiert.
Ein Kaufvertrag besteht immer aus Angebot und Annahme. Entweder ihr nehmt den Vertrag mit dieser Klausel an, dann müßt ihr die Verpflichtungen erfüllen.
Oder ihr lehnt den Kaufvertrag unter diesen Bedingungen ab und stellt den Verkäufer vor die Wahl entweder die Klausel zu streichen oder alternativ den Kaufpreis um 1350.- € zu senken. Im schlimmsten Fall kommt der Kaufvertrag nicht zustande.
Da ihr die Mieter seid und ein Verkauf an andere Interessenten mühselig ist, könnte sich Pokern schon lohnen. Für die Summe würde ich als Verkäufer nicht wieder von vorne anfangen das Haus zu vermarkten.
euch g
Ich kann das nur vom Gefühl aus beantworten;
wenn das Objekt nur mit dieser Klausel angeboten wird, könnt Ihr den Vertrag mit dieser Klausel abschließen oder auf Streichung der Klausel bestehen, dann kann der Verkäufer sich entscheiden ob er das macht oder nicht.
Sicherheitshalber würde ich mir vom Anwalt für Vertragsrecht eine Rechtsauskunft holen.
Beim Hauskauf sollte man an einem nicht sparen: an der professionellen Beratung durch einen Anwalt. Der kann z.. B. auch andere Vertragsteile mit prüfen, denn solche großen Immobilienkonzerne haben ausgefuchste Juristen, die u. U. Verträge formulieren, die gefährliche Fallstricke haben - nicht nur bezüglich des Kabelanschlusses.
Wenn man Wohneigentum anschafft sei es zum Bewohnen oder Vermieten sollte man IMMER dabei eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Mieter sind verpflichtet den Kabelanschluss zu zahlen, wenn dieser Bestandteil der Nebenkosten ist, ob man diesen nutzt oder nicht.
Der Kauf einer Immobilie erfolgt in Deutschland grundsätzlich über einen Notar, da dies Formvorschrift ist. Den Kaufvertrag arbeitet daher auch der Notar aus und legt den beiden Vertragsparteien den Entwurf des Kaufvertrages zur Korrektur bzw. Unterzeichnung vor. Daher solltet Ihr diese Sache unbedingt mit dem Notar vorher durch sprechen und ihn darauf hinweisen, dass Ihr mit dieser Regelung im Kaufvertrag nicht einverstanden seid.
Der Notar ist zwar Pflicht, aber er erhält den vorgefertigten Kaufvertrag in diesem Fall vom Verkäufer - und der ist absoluter Profi !
Der Notar ist in seiner Funktion parteineutral und lies den Vertrag vor und erläutert an ausgewählten stellen Risiken, allerdings in juristischem Fachdeutsch.
Es ist völlig unsinnig, die Vertragsprüfung erst bei der Beurkundung durch den Notar vorzunehmen. Die vorherige Prüfung durch einen Rechtanwalt des Käufers stärkt dessen Verhandlungsposition und ergibt konkrete Streichungs- und Änderungsvorschläge für den Vertrag. (Bis hin zum evtl. Abbruch der Kaufverhandlung). Übrigens haben Profi-Verkäufer ihre Lieblingsnotare, die sie versuchen vorzuschreiben.